Pariser Klimaabkommen: Was es ist und wo Österreich steht

Die regulatorische Landschaft des internationalen Klimaschutzes ist unübersichtlich und komplex. Es gibt eine Vielzahl von Rahmenwerken, Absichtserklärungen und Übereinkommen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Verträge, die auf der ganzen Welt gelten, sind aber selten. Das Pariser Klimaabkommen ist ein solcher Vertrag. Es ist der Nachfolger des Kyoto Protokolls und stellt einen der wichtigsten Meilensteine globaler Klimaschutzbemühungen dar.

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Pariser Klimaabkommen © Bild: Elke Mayr

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Was ist das Pariser Klimaabkommen?

Das Pariser Klimaabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der eine gesetzliche Grundlage zur Eindämmung der Klimakrise darstellt. Es wurde auf Grundlage der Klimarahmenkonvention der vereinten Nationen (UNFCCC) beschlossen und von 221 Ländern unterschrieben. Es stellt Ziele auf, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden.

Welche Ziele verfolgt das Pariser Abkommen?

Zu den wichtigsten Zielen des Pariser Klimaabkommens zählt die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs. Im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter soll die Erde nicht auf über 2 °C erwärmt werden. Konkret heißt es, dass sich die Vertragsnationen verpflichten, den Temperaturanstieg auf "deutlich unter 2 °C zu beschränken". Es sollen aber Bemühungen stattfinden, sogar unter 1,5 °C zu bleiben.

Das Abkommen verpflichtet die unterzeichnenden Nationen dazu, ihre Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Das Emissionsmaximum soll so schnell wie möglich erreicht werden, und bis 2050 sollen die globalen Nettoemissionen auf null reduziert werden. Damit das gelingen kann, gibt es nationale Treibhausgasbudgets. Sie geben an, wie viele Emissionen ein Land noch produzieren darf, um die Erde nicht über den kritischen Schwellenwert von 1,5 °C aufzuheizen.

Selbst mit diesen Schritten können aber nicht alle Konsequenzen der Klimakrise verhindert werden. Das Abkommen sieht daher vor, dass Staaten Maßnahmen zur Anpassung an Klimaveränderungen treffen. Zu den Strategien der Klimaresilienz gehören etwa die Vorbereitung auf steigende Meeresspiegel, die Anpassung der Landwirtschaft an neue Bedingungen oder neue Stadtplanungskonzepte, um extreme Hitze in Ballungsräumen abzumildern.

Damit die ambitionierten Ziele des Pariser Klimaabkommens verwirklicht werden können, braucht es Reformen der gegenwärtigen Wirtschaftsweise. Das Abkommen sieht daher eine neue Finanzinfrastruktur vor, die Investments in klimaneutrale Wirtschaftstätigkeiten lenken soll. Dazu wurde unter anderem der Green Climate Fund gegründet, der vor allem Entwicklungsländern die Möglichkeit bieten soll, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zu verbinden. Das Abkommen im Volltext finden Sie hier.

Welche Länder sind im Pariser Klimaabkommen?

Der Vertrag wurde am 12. Dezember 2015 von 194 Ländern plus der Europäischen Union beschlossen. Diese Länder machen zusammen 98 Prozent der menschengemachten Emissionen aus. Nicht unterzeichnet haben lediglich der Iran, Lybien und Yemen. Formell in Kraft getreten ist das Klimaabkommen am 4. November 2016 und wurde bisher von fast allen unterzeichnenden Ländern national ratifiziert. Das einzige Land, das aus dem Vertrag wieder ausgestiegen ist, waren die USA unter Donald Trump. Unter der Biden-Regierung sind die USA mittlerweile wieder Teil des Abkommens.

Welche Klimaziele hat Österreich und wie ist es um die Zielerfüllung bestellt?

Wie jedes Land muss auch Österreich nationale Gesetze beschließen, um die vereinbarten Ziele zu realisieren. Das Pariser Klimaabkommen verpflichtet alle Vertragsnationen bis 2050 klimaneutral zu sein. Österreich hat sich sogar noch höhere Ziele gesetzt. Schon bis 2030 soll eine Emissionsreduktion von 36 Prozent gegenüber dem Wert von 2005 stattfinden und die österreichische Stromversorgung soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Komplette Emissionsneutralität soll im Jahr 2040 erreicht werden.

Auch wenn die meisten österreichischen Regierungen ambitionierte Klimaziele präsentiert haben, gibt es bislang wenig tiefgreifende Veränderung. Ein Klimaschutzgesetz existiert formal bereits seit 2011, konkrete Maßnahmen wie etwa ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein wirksames Treibhausgasbudget gibt es bisher nicht. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde 2021 verabschiedet und soll Investitionen in nachhaltige Energieträger fördern. Das Gesetz gilt als ambitioniert, hat bislang aber wenig zur Erreichung der Klimaziele beigetragen.

Die Klimagesetzgebung in Österreich hat einen marktwirtschaftlichen Fokus. Investitionen sollen in nachhaltige Wirtschaftsweisen fließen, klimafreundliche Branchen sollen mit Förderungen wettbewerbsfähig gemacht werden. Klare Verbote oder Lenkungssteuern kommen selten zum Einsatz und wenn, dann in sehr bescheidener Form, wie etwa die CO2-Steuer.

Wie stehen die Chancen, die internationalen Ziele zu erreichen?

Es steht nicht gut um die Erreichung der Pariser Klimaziele. Der IPCC-Bericht (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2023 zeichnet ein alarmierendes Bild. Nicht nur wird die internationale Gemeinschaft das 1,5 °C-Ziel aller Voraussicht nach verfehlen, die Schwelle wird sogar schon in den kommenden zehn Jahren überschritten werden. Wenn alle Länder weiterhin so wirtschaften wie bisher, ist das Treibhausgasbudget, also die Menge an Emissionen, die produziert werden dürfen, um den globalen Temperaturanstieg auf unter 1,5 °C zu beschränken, bis 2030 aufgebraucht.

Der IPCC sieht außerdem wenig Fortschritt auf dem Gebiet der Klimaforschung und der Adaption. Es gibt zu wenig Geld für die Erforschung alternativer Produktionsweisen, neuer Transportsysteme und nachhaltiger Wassernutzung. Auf dem Gebiet der Anpassung gibt es zwar vereinzelt Fortschritte, etwa den Ausbau von Radwegen in vielen Städten oder gezielte Aufforstung, selten aber sind diese Initiativen flächendeckend. Die Zeit wird knapp, so der IPCC-Bericht.

Viele Präventivmaßnahmen müssen jetzt gesetzt werden oder sie entbehren jeder Wirksamkeit. Vor allem der Schutz von Biodiversität muss schnell geschehen. Pro Tag sterben etwa 150 Arten aus. Über eine Million Arten sind bedroht. Auch das Wassermanagement stellt einen hochsensiblen Bereich dar. Laut IPCC wird zu wenig getan, um auf drohende Wasserknappheit vorbereitet zu sein. Süßwasserreserven werden fragiler und die internationale Gemeinschaft hat kaum Konzepte, mit dieser absehbaren Herausforderung umzugehen.

Ist das Pariser Klimaabkommen rechtlich bindend?

Als völkerrechtlicher Vertrag ist das Pariser Klimaabkommen theoretisch rechtlich bindend, in der Praxis stellt sich die Durchsetzung dieser Verpflichtung aber schwierig dar. Wie jedes völkerrechtliche Abkommen ist es ein Vertrag zwischen souveränen Staaten. Es gibt damit keine übergeordnete juristische Instanz, die bei Vertragsverletzung Strafen verteilen darf. Nur in Zusammenschlüssen wie der EU kann es juristische Konsequenzen geben. Die Klimaziele von Paris sind Teil des europäischen Rechts und stellen für die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtende Vorgaben dar. Wenn Österreich also die vereinbarten Klimaziele nicht einhält, kann die EU Strafen in Milliardenhöhe verhängen.

Was bedeutet das Pariser Klimaabkommen für Unternehmen?

Einer der bedeutendsten wirtschaftlichen Aspekte des Pariser Klimaabkommens sind die Treibhausgasbudgets. Sie legen fest, wie viel einzelne Länder, Sektoren oder Unternehmen ausstoßen dürfen. Konkretisiert sind diese aber nicht im Abkommen selbst, sondern nur im nationalen oder europäischen Kontext. Im Rahmen des europäischen Emissionshandels können etwa Zertifikate gehandelt werden. Das Recht mehr zu emittieren, ist käuflich. Das stellt Unternehmen vor neue Überlegungen. Ist es wirtschaftlich sinnvoller mehr Zertifikate zuzukaufen oder wäre es besser, nachhaltig zu wirtschaften und vielleicht sogar die eigenen Zertifikate zu verkaufen?

Ähnlich verhält es sich mit Lenkungssteuern oder mit Förderungen in klimafreundliche Wirtschaftstätigkeiten. Unternehmen stehen vor der Wahl, nachhaltig zu operieren oder Mehrkosten zu tragen. Es wird entweder auf fossile Energieträger gesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren, oder es wird auf ökologisch verträgliche Strategien umgestellt, um Förderungen zu erhalten.

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Kritik am Übereinkommen von Paris

Die meisten Experten sind sich einig, dass das Pariser Klimaabkommen nicht ausreicht, um die notwendigen Reformen zu erreichen. Der IPCC-Bericht 2023 scheint das zu bestätigen. Auch wenn es Fortschritte gibt, sie kommen zu spät, zu langsam oder sind nicht umfassend genug. Das größte Problem des Pariser Klimaabkommens ist seine Durchsetzungsfähigkeit. Bis auf die EU gibt keine internationale juristische Instanz, die bei Nicht-Einhaltung der Klimaziele Strafen verhängt. Das Abkommen bleibt also weitgehend zahnlos.