EU: Werte, Organe und die größten Errungenschaften

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von 27 europäischen Staaten. Sie beruht auf einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Von ihren Anfängen als Wirtschaftsgemeinschaft europäischer Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg hat sie sich zu einem wichtigen politischen Akteur auf vielen Ebenen entwickelt.

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Europäische Union - Flagge © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Factbox

Fläche: 4.234.564 km²
Einwohner: 446,8 Mio.
BIP (Gesamt): ca. 15 Billionen Euro (2022)
BIP/Kopf (Durchschnitt): ca. 38.000 Euro (2022)

Grundsätze und Werte der Europäischen Union

Die Werte der EU sind eng verbunden mit ihrer Geschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die Gründungsstaaten der EU sicherstellen, dass es nicht noch einmal zu einem so blutigen Krieg kommen kann. Ein klares Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten bilden das Fundament dieser Haltung. Außerdem steht die EU für die freie Marktwirtschaft und die Entfaltung des Individuums.

Geschichte der Europäischen Union

Die Geschichte der EU ist mehrstufig. Als Ausgangspunkt gilt die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Nach den Gräueln des Zweiten Weltkriegs wollen sich die Gründungsstaaten vertraglich verpflichten, nicht mehr in Eigenregie Kohle und Stahl zu kaufen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Land allein militärisch aufrüsten kann. Die Gründungsstaaten der EGKS sind die Benelux-Staaten sowie Frankreich, Deutschland und Italien.

Später weiten die Länder ihre Kooperation auch auf andere Wirtschaftsbereiche aus und gründen 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). 1965 folgt der nächste Schritt zur europäischen Integration: Die drei europäischen Gemeinschaften werden fusioniert und einer gemeinsamen Kommission unterstellt.

Nach Ende des Kalten Krieges macht die EU den nächsten Schritt in Richtung einer politischen Union. Der Vertrag von Maastricht 1992 legt den Grundstein für die europäische Währungsunion und eine gemeinsame Innen- und Außenpolitik. Außerdem werden die Entscheidungsverfahren innerhalb der Union neu festgelegt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten intensiviert. Der Vertrag von Maastricht gilt als Gründungsdatum der EU, wie wir sie heute kennen.

Die Verträge von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und Lissabon (2007) führen die europäische Integration weiter. Es geht darum, neue Mitglieder aufzunehmen und Strukturen transparenter zu machen. Das Europäische Parlament baut seine Befugnisse aus. Auch eine europäische Verfassung steht im Raum, wird aber nicht verwirklicht.

Die wichtigsten Verträge der EU finden Sie hier.

Welche Länder gehören zur EU?

Die EU umfasst gegenwärtig 27 Mitgliedsstaaten:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Die Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Die Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Die Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Eine Reihe europäischer Länder ist nicht in der EU, manche von ihnen sind aber Beitrittskandidat oder potenzieller Beitrittskandidat:

  • Albanien (Beitrittskandidat der EU)
  • Andorra
  • Belarus
  • Bosnien und Herzegowina (Beitrittskandidat der EU)
  • Island
  • Kasachstan
  • Kosovo (Potenzieller Beitrittskandidat der EU)
  • Liechtenstein
  • Moldau (Beitrittskandidat der EU)
  • Monaco
  • Montenegro (Beitrittskandidat der EU)
  • Nordmazedonien (Beitrittskandidat der EU)
  • Norwegen
  • Russland
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien (Beitrittskandidat der EU)
  • Türkei (Beitrittskandidat der EU)
  • Ukraine (Beitrittskandidat der EU)
  • Vatikanstadt
  • Vereinigtes Königreich

Wie funktioniert die Europäische Union?

Die Funktionsweise der EU ergibt sich aus ihrer institutionellen Struktur. Es gibt politische Institutionen, wie EU-Kommission oder EU-Parlament. Es gibt spezifische Institutionen für Bereiche wie Recht und Wirtschaft, wie den Europäischen Gerichtshof oder die Europäische Zentralbank und es gibt eine Reihe von Agenturen für andere fachspezifische Angelegenheiten wie etwa die Europäische Arbeitsbehörde oder die Europäische Fischereiaufsichtsagentur. Die wichtigsten Institutionen werden weiter unten vorgestellt.

Hier finden Sie einen Überblick über die Funktionsweise der EU.

Der Euro

Ein zentraler Aspekt der EU ist die Wirtschafts- und Währungsunion. Pläne für eine gemeinsame europäische Währung gibt es in den 1960er Jahren, konkrete Maßnahmen wurden aber nicht gesetzt. 1999 wird der Euro offiziell eingeführt, zunächst nur digital. Erst 2002 kommt das Bargeld. 12 EU-Länder stellen ihre Währung um, darunter auch Österreich. Heute sind 20 der 27 EU-Staaten Teil der sogenannten Eurozone.

Schengen-Raum

Der Schengen-Raum, benannt nach einem kleinen Dorf in Luxemburg, ist eine Zone ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Zwischen den Ländern des Schengenraums können sich Personen frei bewegen. Das hat erhebliche Vorteile für die kulturelle und wirtschaftliche Integration der EU. Etwa 3,5 Millionen Menschen übertreten täglich Binnengrenzen des Schengen-Raums. Für die Tourismusbranche und den kulturellen Austausch ist diese Freiheit von großer Bedeutung.

Gegenwärtig sind 23 der 27 EU-Staaten sowie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) Teil des Schengen-Raums.

EU-Haushalt

Der EU-Haushalt ist das Budget der EU. Es setzt sich aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten, Zöllen, Bußgeldern gegen den Verstoß von EU-Recht und anderen Abgaben zusammen. Jedes Mitgliedsland führt einen Teil des Bruttonationalprodukts (BNE) an die EU ab. Österreichs Beitrag zum EU-Budget beläuft sich 2023 auf etwa 3,6 Milliarden Euro, weniger als 1 % der Wirtschaftsleistung. Etwa die Hälfte dieses Betrags fließt in Form von Förderungen und Investitionen zurück nach Österreich. Damit gilt Österreich als Nettozahler in der EU. Aber auch als Nettozahler profitiert Österreich indirekt von den EU-Investitionen in andere Länder, da dort die Kaufkraft steigt und Absatzmärkte für Österreichische Exporte gefördert werden.

Über die Höhe und Aufteilung des Haushalts entscheiden EU-Kommission, EU-Parlament und der Rat der EU gemeinsam. In einem mehrstufigen Aushandlungsprozess einigen sie sich auf einen mehrjährigen Haushaltsplan. Momentan läuft das Budget der Periode 2021-2027. Ziel ist es, einen ausgeglichenen EU-Haushalt zu haben, also die Ausgaben decken zu können.

Organe der Europäischen Union

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das zentrale legislative Organ der EU. Mit seinen 705 demokratisch gewählten Abgeordneten stimmt das Parlament über alle wichtigen Rechtsvorschriften der EU ab. Neue Gesetze, die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU oder der Abschluss internationaler Verträge, all das muss das EU-Parlament absegnen.

Das EU-Parlament muss die Kommission als Ganzes akzeptieren, darf aber selbst keine Kommissare vorschlagen. Auch der EU-Haushalt muss vom Parlament abgesegnet werden. Ähnlich wie nationale Parlamente ist es außerdem für die Kontrolle der anderen EU-Organe zuständig. Es kann etwa ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission anstoßen.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist das höchste Gremium der politischen Zusammenarbeit in der EU. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten und legt die Agenda der EU-Politik und ihre Prioritäten fest. Außerdem befasst er sich mit komplexen internationalen Angelegenheiten, die auf niedrigeren Ebenen nicht geklärt werden können. Er gibt die Richtung für sensible Politikbereiche wie Sicherheit und Außenpolitik vor. Außerdem ernennt der Europäische Rat wichtige Führungspositionen in EU-Institutionen, wie etwa den Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) oder den Präsidenten der Kommission.

Rat der Europäischen Union

Im Rat der EU, auch oft nur "der Rat" genannt, treffen die verschiedenen Minister der Mitgliedsstaaten zusammen. Es ist ein zentrales Entscheidungsorgan der EU und kommt in unterschiedlichen Konstellationen zusammen, je nach Politikbereich. Zusammen mit dem EU-Parlament entscheidet der Rat über EU-Rechtsvorschriften, den EU-Haushalt und koordiniert die außenpolitische Linie der EU.

Europäische Kommission

Die EU-Kommission ist das leitende Organ der EU, die Exekutive. Sie setzt geltende Rechtsvorschriften durch und schlägt dem Parlament und dem Rat neue Gesetze vor. Jedes EU-Land stellt ein Kommissionsmitglied, zusammen bilden sie das sogenannte Kollegium. Die Kommission vertritt die Interessen der EU im Ausland und handelt internationale Verträge aus.

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union oder auch Europäischer Gerichtshof (EuGH) ist die rechtssprechende Instanz der EU und für die Auslegung des EU-Rechts verantwortlich. Er sorgt dafür, dass geltendes EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten gleich angewendet wird. Der EuGH ist in zwei Gerichte aufgeteilt, das Gericht und der Gerichtshof. Das Gericht besteht aus zwei Richtern pro EU-Land und befasst sich vor allem mit Wettbewerbsrecht. Das Gericht besteht aus einem Richter pro EU-Mitgliedsstaat plus elf Generalanwälten und beschäftigt sich mit Berufungen und Nichtigkeitsklagen der nationalen Gerichte.

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Finanz- und Währungspolitik der EU zuständig und sorgt für Preisstabilität im Euroraum. Sie legt den Leitzins fest und lenkt damit die Geldmenge und die Inflation. Außerdem überwacht sie die nationalen Finanzbehörden und sorgt so für Stabilität auf den Finanzmärkten.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist für die Prüfung des EU-Budgets verantwortlich. Er kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben von EU-Mitteln und überwacht so den EU-Haushalt. Als externes Kontrollorgan führt der EuRH Kontrollen von EU-Institutionen und Amtsträgern durch und stellt sicher, dass die europäischen Steuerzahler wissen, was mit ihrem Geld passiert.

Wie wird EU-Politik beschlossen?

Die Politik der EU vollzieht sich auf mehreren Ebenen. Der Europäische Rat gibt politische Leitlinien vor, die dann vom Rat der Europäischen Union als konkrete Ziele formuliert werden. Die EU-Kommission ist dann dafür verantwortlich, dass diese Entscheidungen umgesetzt werden und darf als einziges Organ Gesetzesvorschläge ausarbeiten. Das demokratisch gewählte EU-Parlament ist letztlich für die Annahme dieser Gesetze zuständig und muss auch dem EU-Haushalt zustimmen. Neue Gesetze werden vom Parlament aber auch vom Rat überprüft. Oft kommt es zur Überarbeitung oder Verbesserungsvorschlägen, die dann die Kommission umsetzen muss.

Die EU ist als Gebietskörperschaft weltweit einzigartig. Daher gibt es keine politische Kategorie, in die sie hineinpasst. Das Verhältnis der EU zu ihren Mitgliedsstaaten ist in Teilen ähnlich wie das Verhältnis von Bund und Bundesländern. Die EU schöpft ihre Legitimität aus den grundlegenden Verträgen zwischen den Mitgliedsstaaten. Ihr politisches Mandat fußt also auf den Nationalstaaten, die per Vertrag einige ihrer Zuständigkeiten an die EU abgeben. Dadurch hat das EU-Recht auch Vorrang vor nationalem Recht. Aber Nationalstaaten können sich auch entscheiden, diesen Schritt rückgängig zu machen, wie im Fall Großbritanniens. Die politische Macht der EU geht also allein auf den freiwilligen Zusammenschluss ihrer Mitgliedsstaaten zurück.

Politische Führung der EU

Das Tagesgeschäft der EU-Politik liegt bei der EU-Kommission, dem exekutiven Organ. Sie wird alle fünf Jahre neu besetzt. Der Europäische Rat schlägt einen Kommissionspräsidenten vor, muss dabei aber das Wahlergebnis der Europawahl berücksichtigen. Der Kommissionspräsident schlägt dann die Mitglieder des Kollegiums vor und die gesamte Kommission muss sich dann einem Votum des EU-Parlaments stellen.

Seit 1. Dezember 2019 ist Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Kommission setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Margrethe Vestager (Exekutiv-Vizepräsidentin)
  • Valdis Dombrovskis (Exekutiv-Vizepräsident)
  • Maroš Šefčovič (Exekutiv-Vizepräsident)
  • Josep Borrell Fontelles (Hoher Vertreter)
  • Věra Jourová (Vizepräsidentin)
  • Dubravka Šuica (Vizepräsidentin)
  • Margaritis Schinas (Vizepräsident)
  • Johannes Hahn (Kommissionsmitglied)
  • Nicolas Schmit (Kommissionsmitglied)
  • Paolo Gentiloni (Kommissionsmitglied)
  • Janusz Wojciechowski (Kommissionsmitglied)
  • Thierry Breton (Kommissionsmitglied)
  • Elisa Ferreira (Kommissionsmitglied)
  • Stella Kyriakides (Kommissionsmitglied)
  • Didier Reynders (Kommissionsmitglied)
  • Helena Dalli (Kommissionsmitglied)
  • Ylva Johansson (Kommissionsmitglied)
  • Janez Lenarčič (Kommissionsmitglied)
  • Adina Vălean (Kommissionsmitglied)
  • Olivér Várhelyi (Kommissionsmitglied)
  • Jutta Urpilainen (Kommissionsmitglied)
  • Kadri Simson (Kommissionsmitglied)
  • Virginijus Sinkevičius (Kommissionsmitglied)
  • Mairead McGuinness (Kommissionsmitglied)
  • Iliana Ivanova (Kommissionsmitglied)

EU-Wahl

Bei der EU-Wahl, oder Europawahl, wählen EU-Bürger alle fünf Jahre die Abgeordneten des EU-Parlaments. Es ist die einzige demokratische Wahl innerhalb der Institutionen der EU. Die Wahl wird von den nationalen Parteien bestritten, nach der Wahl schließen sich die Abgeordneten aber meist einer der Fraktionen im EU-Parlament an. Die ÖVP gehört der Fraktion der Europäischen Volksparteien an, die SPÖ der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten und die FPÖ der Fraktion Identität und Demokratie. Insgesamt gibt es im EU-Parlament sieben Fraktionen, die in etwa die politische Landschaft vieler nationaler Parlamente widerspiegelt.

Bisherige Errungenschaften der EU

Zu den größten Erfolgen der EU zählt die Erhaltung von Frieden zwischen den Mitgliedsstaaten. Es gab bisher keine kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen EU-Staaten und auch keine offenen Konflikte, in die EU-Staaten verwickelt waren.

Dementsprechend fruchtbar war auch der wirtschaftliche Wiederaufbau nach 1945. Die Länder der EU haben Handelshemmnisse abgebaut und den Personenaustausch erleichtert. Mittlerweile ist die EU der größte Binnenmarkt der Welt. Die Reisefreiheit ist eine der größten Errungenschaften, die die Bürger in ihrem Alltag spüren. Menschen können ohne große Schwierigkeiten in ein anderes EU-Land reisen, dort arbeiten oder studieren. Das ist ein Meilenstein für die kulturelle Integration Europas.

Auch auf juristischer Ebene ist die EU in vielen Aspekten Vorreiter. Vor allem Rechtsmaterien, die national kaum zu bearbeiten sind, wie etwa Klimagesetzgebung oder Datenrecht, werden von der EU bearbeitet.

Österreich in der EU

Österreich ist seit 1995 in der EU. Im gleichen Jahr sind auch Finnland und Schweden beigetreten und die EU ist auf 15 Mitglieder angewachsen. Die immerwährende Neutralität Österreichs hat eine Vollmitgliedschaft zunächst erschwert und Österreich war in den Jahren vor 1995 nur per Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert. Erst die Entspannung des Ost-West-Konflikts nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat den Weg zur Mitgliedschaft freigemacht. In einer Volksabstimmung 1994 waren etwa zwei Drittel der Österreicher für den EU-Beitritt.

Die Beziehungen Österreichs zur EU waren aber nicht immer harmonisch. Als 2000 die Schwarz-Blaue Regierung unter Wolfgang Schüssel angelobt wurde, gab es von Seiten der EU schwere Bedenken und auch Sanktionen. Die FPÖ unter Jörg Haider galt als rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei. Schüssel und seiner Regierung ist es gelungen, aus der europäischen Abwehrhaltung Kapital zu schlagen und Österreich gegen die EU zu einen. Bis heute sind viele Österreicher der EU gegenüber skeptisch. Laut Eurobarometer sind 2022 lediglich 46 % der Österreicher der Meinung, die EU-Mitgliedschaft sei eine "gute Sache". 17 % der Befragten halten die EU-Mitgliedschaft für eine "schlechte Sache", während 36 % dieser Frage neutral gegenüberstehen. Insgesamt steigt aber die Zustimmung zur EU in ganz Europa und auch in Österreich.

Arbeiten in der EU

Grundsätzlich können EU-Bürger in jedem Mitgliedsland leben und arbeiten. Dazu braucht es keine extra Genehmigung. Die EU garantiert per Gesetz die Gleichbehandlung von Arbeitskräften, ungeachtet der nationalen, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit. Auch Arbeitssuchende aus Drittstaaten dürfen in der EU arbeiten, hierfür braucht es aber meist eine nationale Arbeitsbewilligung. Mit dem Portal "Europass" stellt die EU ein digitales Bewerbungssystem bereit, mit dem sowohl EU-Bürger als auch Angehörige von Drittstaaten Kontakt zu Arbeitgebern innerhalb der EU aufnehmen können.

Studieren in der EU

Auch für Studierende ist es Dank der EU deutlich leichter, in ein anderes Land zu gehen. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, EU-Bürger dürfen also gegenüber Einheimischen nicht benachteiligt werden, etwa in Bezug auf Studiengebühr. Mit dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist eine Vergleichbarkeit der Studienleistungen zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen worden. Und mit den Programmen Erasmus und Erasmus+ wird der Studierendenaustausch innerhalb der EU erleichtert und gefördert.