Nationalrat: Ein wichtiger Teil des Österreichischen Parlaments

Der Nationalrat ist ein wichtiger Teil des österreichischen Parlaments und damit der Demokratie. Was genau die Aufgaben des Nationalrats sind und wie er sich zusammensetzt.

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Österreichisches Parlament: Der Nationalrat © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist der Nationalrat?

Parlament Wien
© iStockphoto.com/frantic00 Österreichisches Parlamentsgebäude

Der Nationalrat ist eine der zwei Kammern des österreichischen Parlaments, die andere Kammer ist der Bundesrat. Gemeinsam üben die beiden Kammern die Gesetzgebung aus, wobei der Nationalrat der mächtigere Teil des Parlaments ist. Der Sitz des Nationalrates liegt im Parlamentsgebäude in der Bundeshauptstadt Wien.

2. Wer sitzt im Nationalrat?

Wolfgang Sobotka
© IMAGO/SEPA.Media Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka

Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Diese wählen am Beginn einer Gesetzgebungsperiode aus ihrer Mitte das Präsidium: den oder die Nationalratspräsident/in, den oder die Zweiten/e Nationalratspräsident/in und den oder die Dritten/e Nationalratspräsident/in. Seit Dezember 2017 ist Wolfgang Sobotka (ÖVP) Präsident des Nationalrats, die Zweite Präsidentin ist seit November 2017 Doris Bures (SPÖ) und der Dritte Präsident ist seit Oktober 2019 Norbert Hofer (FPÖ).

Die Aufgabe des Präsidiums, deren drei Mitglieder meistens aus den am stärksten vertretenen Parteien im Nationalrat kommen, ist die Leitung der Geschäfte des Nationalrates: Sie erstellen den Budgetvoranschlag, vertreten den Nationalrat nach außen, berufen Sitzungen ein und sitzen diesen vor. Der oder die Nationalratspräsident/in ist zuständig für die Einhaltung der Geschäftsordnung, übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.

3. Wer wählt den Nationalrat und wann wird gewählt?

Der Nationalrat wird für eine Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren gewählt beziehungsweise muss spätestens alle fünf Jahre gewählt werden. Alle Wahlberechtigten - jene österreichischen Bürger:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben - können die 183 Abgeordneten zum Nationalrat wählen. Indirekt wird dadurch auch die Regierung gewählt, die nach den Nationalratswahlen durch den Bundespräsident/die Bundespräsidentin ernannt wird. Dabei ist die Mehrheit im Nationalrat entscheidend.

Auf dem Stimmzettel werden die Parteien gewählt. Die Parteien wiederum haben bereits im Vorfeld eine Liste mit ihren Kandidat:innen eingereicht. Im Regelfall entscheidet die Reihung in den Parteilisten, wer ein Mandat, also einen Abgeordnetensitz, erhält. Diese Form der Wahl wird als Listenwahlrecht bezeichnet. Wenn Wähler:innen die Reihung innerhalb der Parteiliste ändern wollen, können sie jemanden ihre Vorzugsstimme geben.

4. Welche Aufgaben hat der Nationalrat?

Es ist die primäre Aufgabe der 183 Abgeordneten zum Nationalrat über Gesetze zu beraten, sie einzubringen und zu beschließen. Außerdem obliegen dem Nationalrat die Kontrolle der Regierung (durch beispielsweise Schriftliche oder Dringliche Anfragen), die Genehmigung von Staatsverträgen und die Bewilligung des Budgets. Der Nationalrat kann der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Vertrauen entziehen und somit eine Amtsenthebung erzwingen.

Die Nationalratssitzungen (Plenarsitzungen) sind öffentlich zugänglich und werden live übertragen, damit die Bürger.Innen transparent die Standpunkte der Abgeordneten verfolgen können.

Ein Grundprinzip des Nationalrats ist das freie Mandat, das im Artikel 56 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgehalten wird. Das bedeutet, dass Nationalratsabgeordnete ihr Mandat unbeeinflusst von rechtlichen Bindungen ausüben können, sie sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit an keinen Auftrag gebunden. Sie sind damit auch an keinen Auftrag vonseiten ihrer Partei, Fraktion oder ihrer Wähler:innen gebunden.

5. Wer kann Abgeordnete oder Abgeordneter werden?

Es dürfen alle österreichischen Staatsbürger:innen als Nationalratsabgeordneter oder Nationalratsabgeordnete kandidieren, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind diejenigen, die von einem österreichischen Gericht zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wobei der Ausschluss auf sechs Monate nach Strafvollzug begrenzt ist.

Regierungsmitglieder können zugleich Nationalratsabgeordnete sein, Minister:innen und Staatssekretär:innen verzichten aber seit einigen Jahrzehnten in der Regel auf ihre Parlamentsmandate.

6. Welche Parteien sind vertreten?

Welche Parteien im Nationalrat vertreten sind beziehungsweise welche Parteien Mandate erhalten, ergibt sich aus dem Listenwahlrecht der Nationalratswahlen. Aktuell setzt sich der Nationalrat wie folgt zusammen (Stand 31.10.2021) : ÖVP (71 Mandate), SPÖ (40 Mandate), FPÖ (30 Mandate), Grüne (26 Mandate), Neos (15 Mandate), ohne Klubzugehörigkeit bzw. fraktionslos (1 Mandat).

Mandatsverteilung im Nationalrat
© News.at QUELLE: Österreichisches Parlament (https://www.parlament.gv.at)

7. Wie viel verdienen Nationalratsabgeordnete?

Nehammer und Kogler im Nationalrat
© IMAGO/SEPA.Media Werner Kogler und Karl Nehammer während einer Nationalratssitzung

Nationalratsabgeordnete erhalten 9.228 Euro pro Monat brutto (netto rund 5.189 Euro). Dazu kommen die Nebeneinkünfte der Abgeordneten, von denen bestimmte Tätigkeiten aufgrund des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes meldepflichtig sind. Einige Mandatar:innen üben ihre parlamentarische Tätigkeit neben ihrem Hauptberuf aus, wie zum Beispiel Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Landwirt:innen. 2021 wurden rund 260 bezahlte Nebenbeschäftigungen gemeldet. Dabei gelten folgende Kategorien:

  • bis 1000 Euro (Kategorie 1)
  • von 1001 bis 3500 Euro (Kategorie 2)
  • von 3.501 bis 7.000 Euro (Kategorie 3)
  • von 7.001 bis 10.000 Euro (Kategorie 4) und
  • über 10.000 Euro (Kategorie 5).

2021 fielen immerhin 11 Abgeordnete in die höchste Kategorie. Die Transparenzliste der gemeldeten Nebeneinkünfte der Parlamentarier:innen ist öffentlich auf der Parlaments-Website einsehbar.

Nationalratspräsident:innen erhalten 18.998,80 Euro pro Monat an staatlichen Bezug, die/der Zweite und Dritte Präsident:in des Nationalrats bekommen 15.380 Euro monatlich.

Das Gehalt der Abgeordneten ist einheitlich im Bundesbezügegesetz (Stand 2022) festgelegt. Das Monatsgehalt von Nationalratsabgeordneten ist Anpassungen in Bezug auf die Inflationsrate unterworfen.

8. Wer kann einen Gesetzesantrag einbringen?

Die Initiative, ein neues Gesetz zu schaffen, geht nicht nur vom Nationalrat aus. Folgende Organe oder Personen können Gesetzesanträge stellen:

  • Die Bundesregierung kann Gesetzesvorlagen einbringen.
  • Abgeordnete zum Nationalrat können Anträge stellen.
  • Auch der Bundesrat (Mitglieder des Bundesrates oder ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates) kann Gesetzesanträge einbringen.
  • Anträge können von Ausschüssen des Nationalrates eingebracht werden.
  • Gesetzesvorschläge können auch in Form eines Volksbegehrens von Seiten der BürgerInnen kommen.

Ein Gesetzesantrag ist ein Gesetzesentwurf, der als Antrag eingebracht wird. Mit den Entwürfen und Gesetzesvorschlägen beschäftigen sich dann im Nationalrat die zuständigen Ausschüsse und das Plenum (Vollversammlung). Nach ausführlichen Beratungen kann es anschließend im Nationalrat zu einem Gesetzesbeschluss kommen:

Zuerst wird der Gesetzesantrag einem passenden Ausschuss zugewiesen. Dieser berät und prüft den Antrag - ExpertInnen können dort ebenfalls zu Wort kommen. Nach den generell nicht öffentlichen Ausschusssitzungen geht der Antrag wieder ins Plenum, es folgen weitere Beratungen und eventuelle Änderungen. Am Ende stimmen die Abgeordneten über den Gesetzesentwurf ab, wobei für einen gültigen Beschluss ein Drittel der Abgeordneten anwesend sein muss und eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist. Nach dem Gesetzesbeschluss im Nationalrat wird das Gesetz in vielen Fällen noch dem Bundesrat zum Beschluss vorgelegt.

9. Was ist der Unterschied zum Bundesrat?

Die Bundesländer sind genauso in die Gesetzgebung mit eingebunden. Im Bundesrat, der 61 Mitglieder (aus den Landtagen der 9 Bundesländer) hat, kommen die Interessen der Länder im Prozess der Gesetzgebung zum Tragen:

Sobald Staatsverträge, Gesetzesänderungen oder neue Gesetze die Zuständigkeiten der Bundesländer betreffen beziehungsweise einschränken, muss für einen Gesetzesbeschluss auch die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden. Der Bundesrat hat das Recht, ein Veto einzulegen. Ein solches im Nationalrat beschlossenes Gesetz kann daher nur zustande kommen, wenn sich auch der Bundesrat dafür ausspricht. Für einen gültigen Beschluss im Bundesrat muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein und er muss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen finden.

Bestimmte Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates wie beispielsweise jene in Zusammenhang mit den Bundesfinanzen fallen nicht unter das Mitwirkungsrecht des Bundesrates.