Volksbegehren, Volksbefragung,
Volksabstimmung - wo ist der Unterschied

Was ist der Unterschied zwischen Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung?

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Um den Willen des Volkes abseits von Wahlen zu erkunden, gibt es drei direktdemokratische Instrumente: das Volksbegehren, die Volksbefragung und die Volksabstimmung. Zu Volksbegehren kommt es zwar häufig, sie haben aber in der Regel keine Konsequenzen. Bindende Volksabstimmungen gab es bisher erst zwei, eine bundesweite Volksbefragung überhaupt erst ein Mal.

Volksbegehren

Volksbegehren sind eine Möglichkeit für Bürger, Gruppierungen oder Parteien, einen Wunsch zu einem Gesetz zu deponieren. Derzeit kann man für drei Volksbegehren, darunter jenes gegen die Aufhebung des beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie sowie das Frauenvolksbegehren, Unterstützungserklärungen abgeben - es handelt sich dabei erst um die Anfangsphase.

Noch geht es theoretisch darum, die 8.401 Unterstützungserklärungen zu sammeln, um überhaupt einen Einleitungsantrag stellen zu können. Hat man diesen eingebracht, hat das Innenministerium drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Dann dauert es zwischen acht Wochen und sechs Monaten, bis die eigentliche Eintragungswoche starten muss. Alle drei aktuellen Volksbegehren hätten die erste Hürde schon längst überschritten - die jetzt abgegebenen Unterstützungserklärungen zählen aber später auch für das eigentliche Volksbegehren.

Ab 100.000 Unterschriften müssen Volksbegehren dann im Nationalrat behandelt werden. Danach landen sie aber meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. So war das 1982 von 1,4 Millionen Österreichern bzw. 25 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnete Volksbegehren gegen das Wiener Konferenzzentrum zwar das erfolgreichste der Zweiten Republik - gebaut wurde es trotzdem. Seit 1945 fanden 39 Volksbegehren statt.

Volksabstimmung und Volksbefragung können dagegen nicht von Bürgern initiiert werden - und werden beide auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Referendums-Arten liegt im Befragungsgegenstand und der Konsequenz.

Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der Bevölkerung zu einer Angelegenheit von "grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung" (wie es im Artikel 49b B-VG heißt) erforscht. Initiiert wird sie entweder von der Regierung oder vom Nationalrat. Gefragt wird in einer Form, die eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ermöglicht. Allenfalls stehen zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl. Ihr Ausgang ist allerdings nicht bindend. Im Vorfeld der bisher einzigen bundesweiten Volksbefragung hatte die Regierung jedoch versprochen, sich an das Ergebnis zu halten: Im Jänner 2013 votierten knapp 60 Prozent für die Beibehaltung der Wehrpflicht und damit gegen die Einführung eines Berufsheeres.

Volksabstimmung

Eine Volksabsimmung wird über ein vom Parlament bereits beschlossenes Gesetz durchgeführt. Ihr Ausgang ist bindend. Das betroffene Gesetz wird also entsprechend dem Volkswillen aufgehoben oder belassen. Initiiert werden kann eine Volksabstimmung vom Nationalrat oder vom Bundesrat. Bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung ist eine Volksabstimmung zwingend vorgeschrieben. Volksabstimmungen gab es bisher zwei: 1978 lehnte eine hauchdünne Mehrheit das geplante Atomkraftwerk im niederösterreichischen Zwentendorf ab, das damit trotz weit fortgeschrittenem Bau nie in Betrieb ging. 1994 stimmten 66 Prozent der Österreicher dem Beitritt zur Europäischen Union zu.

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