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Humanoide Roboter zwischen AI Act, DSGVO und Haftung

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Harald Küchli, Rechtsanwalt und Partner bei Partner Rechtsanwälte in Wien

©Matt Observe

Humanoide Roboter stehen vor dem Markteintritt – doch mit ihnen kommen neue rechtliche Fragen. Rechtsanwalt Harald Küchli, Partner bei Partner Rechtsanwälte Wien, erklärt, welche Rolle AI Act, DSGVO und Produkthaftung für Hersteller, Unternehmen und den öffentlichen Sektor spielen.

Humanoide Roboter stehen an der Schwelle zum Massenmarkt. Die Tragweite dieser Entwicklung reicht weit über technische Innovation hinaus: ­Arbeitsmärkte, Sozialsysteme, industrielle Produktionsprozesse und Leistungen der Daseinsvorsorge können durch ihren Einsatz grund­legend verändert werden.

Für Investoren, Unternehmen und den öffentlichen Sektor, die humanoide Roboter entwickeln, vermarkten, beschaffen oder einsetzen, stellen sich damit zunehmend komplexe Rechtsfragen. Diese sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern ein aktuelles Thema für Recht, Compliance und Produktstrategie.

Sicherheit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit

Eine zentrale Rolle spielt dabei der AI Act. Humanoide Roboter beruhen regelmäßig auf KI-gestützten Systemen; ihre Funktionsweise ist daher maßgeblich durch den Einsatz von KI geprägt. Je nach konkretem Einsatzbereich kann der KI-gestützte Betrieb solcher Roboter verboten sein oder umfangreichen regulatorischen Anforderungen unterliegen.

Letzteres betrifft insbesondere Vorgaben zu Sicherheit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Verarbeiten humanoide Roboter über Kameras, Mikrofone oder biometrische Sensorik personenbezogene Daten, sind zudem die Anforderungen der DSGVO zu beachten. Parallel dazu wird ab 2027 die neue EU-Maschinenverordnung zentrale Fragen der Produktsicherheit, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung regeln.

Regulatorische Anforderungen sind bei humanoiden Robotern kein nachgelagertes Compliance-Thema, sondern ein zentraler Bestandteil

Harald KüchliRechtsanwalt

Haftung: Verschärfter regulatorischer Rahmen

Auch haftungsrechtlich verschärft sich der regulatorische Rahmen. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bezieht KI-gestützte Systeme ausdrücklich in den produkthaftungsrechtlichen Anwendungsbereich ein.

Für Hersteller, Anbieter und Anwender humanoider Roboter bedeutet dies, dass neben produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen auch die zivilrechtliche Verantwortung für Schäden durch fehlerhafte digitale oder KI-gestützte Funktionen stärker in den Vordergrund rückt. Das gilt auch für den öffentlichen Sektor, soweit dieser humanoide Roboter beschafft, bereitstellt oder im Rahmen öffentlicher Dienstleistungen einsetzt.

Regulatorische Anforderungen sind bei humanoiden Robotern daher kein nachgelagertes Compliance-Thema, sondern ein zentraler Bestandteil von Produktentwicklung, Finanzierung, Marktzugang und Vertragsgestaltung.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 23/2026 erschienen.

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