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Fall Gunkl: Mögliche Folgen von Missbrauch

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Gunkl nahm im voll besetzten Schwurgerichtssaal auf Anklagebank Platz
Günther Paal alias Gunkl©APA, HANS KLAUS TECHT

Der Kabarettist Günther Paal alias „Gunkl“ wurde am 22. Oktober am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Äußerst verstörend erscheint mir eine ihm zugeschriebene Äußerung: Der Richter gab im Prozess sinngemäß wieder, Paal habe gemeint, das betroffene Kind habe die Situation wohl nicht als unangenehm empfunden. Der Versuch einer persönlichen und psychotherapeutischen Einordnung.

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Kann man an Einvernehmlichkeit denken bei einem dreijährigen Kind, das auf Schutz und Fürsorge angewiesen ist? Günther Paal soll im nicht öffentlichen Teil seines Strafprozesses gemutmaßt haben, das betroffene damals dreijährige Mädchen habe die Situation wohl selbst gar nicht als unangenehm empfunden.

So berichteten es Medien unter Berufung auf die Äußerung des Richters; Andrea Schurian bezog sich in ihrer Kolumne in der Tageszeitung Die Presse zusätzlich auf Prozessbeobachter. Erschreckend ist hier die anmaßende Selbsteinschätzung des Täters als urteilsfähige Instanz: Das mutmaßliche Erleben des Kindes beruht hier schließlich auf nichts anderem als subjektiv gefärbten Einschätzungen eines des Missbrauchs überführten Erwachsenen.

Bagatellisierung

Nicht nur bagatellisiert ein Täter mit so einer Äußerung seine Tat. Sie kann auch mangelnde Schuldeinsicht befürchten lassen. Er äußert sich sinngemäß ja in der Art von: Es sei doch alles gar nicht so schlimm gewesen und werde doch nur medial hochgepeitscht, dem Kind werde das doch gar nicht so unangenehm gewesen sein. Das würde bedeuten, das Opfer habe den Missbrauch mangels besseren Wissens gar nicht als solchen erkannt.

Das klingt nach einer gefährlichen Verharmlosung des Tatbestandes. Und fast so, als könne vielmehr erst das spätere Wissen einer herangewachsenen Person um die kollektive Deutung ihres „Missbrauchs“ auf sie tatsächlich schädigend, ja traumatisierend wirken – nicht aber die Tat selbst, die gar nicht „unangenehm“ gewesen sei.

Laut ORF hatte die Staatsanwältin im Strafprozess angeführt, dass das Mädchen unbekleidet gewesen und von Paal im Intimbereich geküsst worden sei. Genauere Erläuterungen des Übergriffs fanden zum Schutz des Kindes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verdinglichung

Das Gefühl, unwillentlich Erwachsene umarmen, ihnen körperliche Nähe erlauben, den Zugriff auf den eigenen Körper ermöglichen und sie küssen und liebkosen zu müssen, ist mir vertraut. Als Drei- bis Sechsjährige wurde auch ich angehalten, nur entfernt bekannte Erwachsene „zu busseln“ oder mich auf ihren Schoß heben und dort halten zu lassen.

Was als Ergebnis guter Erziehung galt, erlebte ich jedes Mal als zutiefst verstörend und unangenehm. Ich fühlte mich wie eine Sache, wie ein Stofftier, das man weiterreichen und mit dem man nach Belieben spielen kann.

Flucht nach vorne

Die Erwartungen und Wünsche der Erwachsenen waren ungeschriebenes Gesetz und bestimmten den Ablauf, um mich willkommen zu fühlen. Ich weiß noch, dass meine Gefühle und Bedürfnisse daneben untergingen und ich mich mithin schon vorsorglich überschwänglich in fremde Arme warf oder auf Schöße begab, um meiner Bestimmung nachzukommen und das „Unabänderliche“ wenigstens zeitlich mitzugestalten.

„Bussi geben und Hoppa machen“

Das Bussi-Geben und Hoppa-Machen meiner frühen Kindheit ist nicht mit dem sexuellen Missbrauch im Fall Günther Paal gleichzusetzen. Wenn Kinder Wünsche erwachsener Personen erfüllen und ungewünschte Berührungen und Nähe „über sich ergehen lassen“ oder gar zustimmend wirken, sagt das nichts über das wahre Befinden des betroffenen Kindes aus.

Ein Kind unterwirft sich möglicherweise aus Angst, bestraft oder verlassen zu werden, den Wünschen der Erwachsenen, oder auch nur in blindem Vertrauen, dass es gut und richtig sei. Kinder sind hier zu unglaublichen Anpassungsleistungen fähig. Am schlimmsten in meiner Arbeit als Psychotherapeutin fand ich, wenn Täterinnen und Täter in Missbrauchsfällen dem Kind Lust und Spaß an ihren Vorgangsweisen unterstellten.

Asymmetrie der Macht

Was hierbei vergessen wird: Zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kann nie eine Beziehung auf Augenhöhe sein. Das Kind kann lediglich den Zugang zu seinen eigenen Grenzen und Gefühlen verlieren, wenn diese immer wieder übergangen wurden.

Psychologisches Dilemma

Ein Kind kann sich nicht wirksam abgrenzen, wenn auf ein Nein oder versuchte Grenzziehungen nie reagiert wird. Vielmehr ziehen betroffene Kinder womöglich aus Grenzüberschreitungen die schmerzhafte Erkenntnis, dass es so sein müsse – und geben irgendwann jede Gegenwehr auf.

Fawning

In der Psychotraumatologie wird eine solcherart beschwichtigende Anpassungsleistung, ob von Kindern oder Erwachsenen, auch beschreibend, nicht diagnostisch als „Fawning“ oder salopp als „Bambi-Reflex“ bezeichnet.

Wer früh erfahren muss, dass Widerstand riskant und Anpassung erwünscht ist, kann auch als erwachsene Person häufig auffallend rasch die Befindlichkeit und Bedürfnisse des Gegenübers erfassen und darüber den Zugang zu eigenen Wünschen und Grenzen verlieren.

Nähe-Distanz-Problem

In späteren Beziehungen können nach Missbrauch in der Kindheit Verlassenheitsängste und Angst vor Nähe in einem dauernden Wechselspiel bestehen. Doch nicht jede solche Beziehungsdynamik gründet sich in Grenzverletzungen in der Kindheit. Frühe Erfahrungen von Ausgeliefertsein und Ohnmacht beeinflussen allerdings häufig das spätere Verständnis und Erleben von Nähe, Distanz und Selbstbestimmung.

Konditionierung

Kinder orientieren sich an Spiegelung, also an Erwachsenen, auf die sie im Alltagsleben angewiesen sind und die sie häufig idealisieren. Bekommen sie für ein bestimmtes Verhalten immer wieder Aufmerksamkeit, Belohnungen oder Zuneigung, können sie daraus lernen, dieses Verhalten zu wiederholen. Das gilt unter Umständen auch für sexualisiertes Verhalten, das ein Erwachsener bewusst oder unbewusst angebahnt oder belohnt hat und in jedem Fall zu verantworten hat. Ein Kind kann sich dabei scheinbar initiativ verhalten und dennoch in einem Verhaltensmuster gefangen sein, dessen Regeln ein Erwachsener festgelegt hat.

Hier liegt die Gefahr der Umdeutung: Der Erwachsene deutet möglicherweise aus dem Entgegenkommen des Kindes ein aktives Einverständnis, sogar ein eigenes Wünschen. Dabei entspringt das möglicherweise aus nichts anderem als dem Versuch, Aufmerksamkeit und Anerkennung zu gewinnen, Konflikte zu vermeiden oder sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu orientieren. Ein Kind, das sich anpasst, stimmt deshalb nicht „aus freien Stücken“ zu. Und ein Kind, das sexualisiertes Verhalten zeigt, ist nicht verantwortlich für einen Übergriff.

Rationalisierung

Besonders problematisch wird es, wenn Grenzüberschreitungen im Nachhinein als „Wohltat“ ausgegeben werden: Das Kind habe Zuwendung, Nähe und Fürsorge bekommen. Das Kind habe ja nichts dagegen gehabt, sich nicht gewehrt. Womöglich habe es die Nähe sogar genossen. Solche Deutungen rücken das Recht des Kindes auf Unversehrtheit in eine Schieflage und führen dazu, missbräuchliches Handeln, wenn schon nicht weichzuzeichnen, so doch als weniger belastend erscheinen zu lassen.

Psychologisch kann darin eine Form der Rationalisierung liegen: Der Widerspruch zwischen Selbstbild und Verhalten wird durch ein verharmlosendes Narrativ entschärft. Was im vorliegenden Fall Günther Paals Motiv war, lässt sich aus einer medial berichteten Äußerung nicht seriös ableiten.

Täterkognitionen

Die Behauptung, einem Kind sei ein Übergriff nicht unangenehm gewesen, ist jedoch an sich toxisch: Plötzlich erscheint nicht mehr die faktische Missbrauchshandlung relevant, sondern ob das Kind den Übergriff selbst als solchen erkennt. Fehlende Gegenwehr wird als Zustimmung gewertet, Sprachlosigkeit als Mitwirkung. Dabei durchblickt ein Kind in aller Regel weder die eigentlichen Bedürfnisse und Absichten des Erwachsenen noch kann es die Tragweite einer Situation erfassen.

Bindungsmuster

Systematische Übersichtsarbeiten zeigen Zusammenhänge zwischen sexuellem Missbrauch in der Kindheit und einem erhöhten Risiko für psychische und psychosoziale Belastungen, darunter posttraumatische Belastungssymptome. Daraus folgt naturgemäß keine zwangsläufige Entwicklung für jedes betroffene Kind. Menschen reagieren individuell unterschiedlich. Spätere sichere Beziehungserfahrungen und zwischenmenschliche Wertschätzung können viel zur Heilung alter Wunden beitragen.

Was ich mir aus eigener Erfahrung als Kind und heranwachsendes Mädchen sowie aus meiner psychotherapeutischen Arbeit wünsche, ist zugleich simpel und komplex: Ein Kind braucht nie für Zuneigung und Aufmerksamkeit sein Selbst zu opfern. Sich später auf zwischenmenschliche Beziehungen einzulassen und sich anderen Menschen zu öffnen, setzt positive Beziehungserfahrungen voraus und die Gewissheit, sich jederzeit abgrenzen zu können. Jedwede Grenze muss unausgesprochen wahrgenommen und eingehalten werden. Und dafür tragen allein die Erwachsenen Sorge und Verantwortung.

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