Gerichtspsychiaterin Astrid Maierhofer-Deutschmann erklärt den Unterschied zwischen pädophiler Präferenz, Störung und Missbrauch – und ordnet Scham, Schuld, Reue, Verantwortung und die Möglichkeiten der Prävention ein.
Hinweis der Redaktion:
Für Günther Paal gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag enthält weder eine forensisch-psychiatrische Diagnose noch eine Vorwegnahme der gerichtlichen Entscheidung. Astrid Maierhofer-Deutschmann hat Günther Paal nicht persönlich untersucht und kennt den Fall ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Informationen. Ihre Ausführungen dienen allein der allgemeinen fachlichen Einordnung und Begriffsklärung. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf Günther Paals individuellen psychischen Zustand, seine Persönlichkeit, Schuldfähigkeit, Gefährlichkeit oder Prognose.
Gegen den österreichischen Kabarettisten Günther Paal alias Gunkl wurde von der Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie wegen des Verschaffens und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial erhoben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Paal hatte sich zuvor selbst angezeigt und sich in einem Facebook-Video öffentlich dazu bekannt.
Das folgende Gespräch mit einer Gerichtspsychiaterin zielt auf keinerlei Ferndiagnose von Günther Paal ab, sondern auf eine allgemeine fachliche Einordnung von pädophiler Störung, sexuellen Präferenzen, Schuld, Scham, Reue und Verantwortung.
Der aktuelle Fall von Günther Paal wirft Fragen auf, die nicht nur medizinisch, auch gesellschaftlich hochrelevant sind. Wo liegt der Unterschied zwischen einer pädophilen sexuellen Präferenz, sexuellem Missbrauch eines Kindes und dem Konsum von Missbrauchsdarstellungen?
Die pädophile Störung ist den so genannten paraphilen Störungen zuzuordnen. Nach den Kriterien des international anerkannten Klassifikations- und Diagnosehandbuchs für psychische Störungen DSM-5-TR ist diese Störung gekennzeichnet durch über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten wiederkehrende und intensive sexuell erregende Fantasien, sexuelle Bedürfnisse beziehungsweise Drangzustände oder Verhaltensweisen, die sich speziell auf präpubertäre Kinder beziehen.
Diese Kinder sind in der Regel im Alter von 13 Jahren oder jünger. Voraussetzung für die Diagnose ist darüber hinaus, dass die betroffene Person schon entsprechend diesen sexuellen Impulsen gehandelt hat oder dass hierdurch ein klinisch bedeutsamer Leidensdruck beziehungsweise eine relevante Beeinträchtigung besteht. Die davon betroffene Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre älter als das betreffende Kind, um diese Diagnose zu stellen.
Gibt es viele Menschen mit einer pädophilen Störung, die das in einer Art Doppelleben geheim halten, also nie ausleben?
Eine pädophile Sexualpräferenz bedeutet nicht zwangsläufig, dass die betroffene Person sexuelle Handlungen an Kindern begeht. Ob es zu strafrechtlich relevantem Verhalten kommt, hängt unter anderem von der individuellen Impulskontrolle, persönlichen Risiko- und Schutzfaktoren, der psychischen Stabilität, bestehenden Begleiterkrankungen sowie der Fähigkeit ab, entsprechende Impulse dauerhaft zu kontrollieren und Grenzen einzuhalten.
Der aktuelle Fall von Günther Paal zeigt ja, dass auch der Besitz von Bild- und Videodateien mit Kindesmissbrauchsmaterial äußerst verstörend und strafbar ist.
Im forensischen Kontext wird teilweise zwischen sogenannten „Hands-on“- und „Hands-off“-Delikten unterschieden. Unter Hands-on-Delikten werden sexuelle Handlungen verstanden, bei denen es zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt mit einem Kind kommt. Als Hands-off-Delikte werden demgegenüber sexuelle Straftaten ohne unmittelbaren körperlichen Kontakt bezeichnet. Dazu können beispielsweise bestimmte Formen digitaler oder bildbezogener Sexualdelinquenz gehören. Diese Begriffe beschreiben Verhaltensformen beziehungsweise Delikttypen und stellen keine eigenständigen psychiatrischen Diagnosen dar.
Auch der Besitz, Konsum, die Verbreitung oder Herstellung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs kann im Rahmen einer forensisch-psychiatrischen oder auch sexualmedizinischen Diagnostik relevant sein. Ein solcher Befund muss jedoch immer differenziert beurteilt werden. Aus dem alleinigen Vorliegen entsprechender Inhalte kann nicht unmittelbar auf eine pädophile Sexualpräferenz oder eine pädophile Störung geschlossen werden.
Umgekehrt kann eine pädophile Sexualpräferenz auch bei Personen bestehen, die niemals derartige Inhalte konsumiert und niemals eine sexuelle Straftat begangen haben. Entscheidend ist daher stets eine umfassende Beurteilung von Sexualanamnese, bei der betroffenen Person vorhandenen Fantasien und Interessen, tatsächlichem Verhalten, Impulskontrolle sowie Risiko- und Schutzfaktoren.
Günther Paal sagt über das Missbrauchsmaterial, das sei eine „Phase“ seines Lebens gewesen. Was bedeutet eine solche Formulierung psychologisch? Kann sie Ausdruck tatsächlicher Veränderung sein, oder kann darin auch der Versuch liegen, einen Teil der eigenen Biografie vom heutigen Selbst abzuspalten: Das war damals, das bin ich heute nicht mehr?
Das Vorliegen einer pädophilen Störung beziehungsweise einer entsprechenden sexuellen Präferenz weist häufig auf einen langfristigen Verlauf hin. Die sexuelle Präferenz selbst ist zudem therapeutisch nur begrenzt behandelbar – im Sinne von veränderbar. Das bedeutet, dass sich die Behandlung insbesondere auf die Kontrolle sexueller Impulse, die Reduktion individueller Risikofaktoren, die Verbesserung der Selbstkontrolle sowie die Verhinderung grenzverletzenden oder strafrechtlich relevanten Verhaltens richtet.
Leiden die meisten Menschen, die eine pädophile Sexualpräferenz haben, selbst darunter?
Bei Personen mit pädophiler Sexualpräferenz kann ein erheblicher subjektiver Leidensdruck bestehen. Dieser kann sich insbesondere aus dem anhaltenden sexuellen Interesse an Kindern, dem Erleben entsprechender Fantasien oder Impulse, inneren Konflikten sowie aus der Angst vor Kontrollverlust, gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlichen Konsequenzen ergeben. Dabei ist zwischen der sexuellen Präferenz beziehungsweise den sexuellen Impulsen einerseits und deren tatsächlicher Umsetzung im Verhalten andererseits klar zu unterscheiden.
Eine demonstrative Selbstverurteilung ist nicht automatisch mit vertiefter Reue, Empathie gegenüber Betroffenen oder einer stabilen Verantwortungsübernahme gleichzusetzen
Paal beginnt sein Video mit „Ich hab’ Schande auf mich gebracht“. Was unterscheidet Scham von Schuld und Reue? Woran lässt sich fachlich erkennen, ob jemand vor allem unter dem beschädigten eigenen Selbstbild leidet oder tatsächlich Verantwortung für das übernimmt, was einem anderen Menschen angetan wurde?
Für die psychiatrische und forensische Beurteilung sind Scham, Schuld und Reue voneinander zu unterscheiden. Schuld bezeichnet zunächst das Erleben, für ein bestimmtes Verhalten verantwortlich zu sein und damit gegen eigene oder gegen gesellschaftliche Normen verstoßen zu haben. Ein Schuldgefühl kann sich somit auf die eigene Handlung und deren Folgen beziehen.
Woran erkennt man Reue?
Reue geht noch über die Bezugnahme auf das eigene Handeln und seine Folgen hinaus: Sie beinhaltet typischerweise eine innere Distanzierung vom eigenen Verhalten, die emotionale Auseinandersetzung mit den dadurch verursachten Folgen sowie den Wunsch, das begangene Verhalten nicht zu wiederholen beziehungsweise dessen Folgen nach Möglichkeit wiedergutzumachen. Das Vorliegen von Schuldgefühlen bedeutet daher nicht automatisch, dass auch tatsächliche Reue besteht.
Was ist Scham?
Scham richtet sich demgegenüber stärker auf die eigene Person beziehungsweise auf die Vorstellung, wie man von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Während sich Schuld vereinfacht formuliert eher auf das Erleben, in der Art von: „Ich habe etwas Falsches getan“ bezieht, kann Scham mit dem Erleben: „Mit mir stimmt etwas nicht‘“ oder mit der Angst vor Entdeckung, Bloßstellung und sozialer Abwertung verbunden sein. Aus ausgeprägter Scham kann daher nicht ohne Weiteres auf Einsicht, Mitgefühl mit Betroffenen oder Reue geschlossen werden.
Wie lassen sich Schuld, Scham und Reue beispielsweise in einem Video-Bekenntnis wie von Paal auseinanderhalten?
Bei der diagnostischen Einschätzung sollte deshalb geprüft werden, worauf sich die jeweiligen Emotionen konkret beziehen. Von besonderer Bedeutung ist, ob Schuld oder Scham vorwiegend auf mögliche Konsequenzen für die eigene Person gerichtet sind oder ob eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf betroffene Kinder erkennbar ist.
Auch verbalisierte Reue allein erlaubt keine sichere Aussage über zukünftiges Verhalten. Sie ist vielmehr gemeinsam mit Verantwortungsübernahme, Empathie-Fähigkeit, Impulskontrolle, Verhaltensänderungen, therapeutischer Mitarbeit sowie weiteren Risiko- und Schutzfaktoren zu beurteilen.
Welche Aussagekraft haben ein öffentliches Geständnis, Selbstanzeige und die Bereitschaft, eine Strafe anzunehmen überhaupt aus psychiatrischer Sicht? Sind sie Hinweise auf Verantwortungsübernahme, oder sagen sie noch wenig darüber aus, ob die zugrunde liegenden inneren Muster tatsächlich aufgearbeitet wurden?
Eine psychiatrische Bewertung allein aufgrund einzelner Medienauftritte oder öffentlich wahrnehmbarer Verhaltensweisen wäre fachlich nicht ausreichend. Für eine diagnostische Beurteilung sind hier vielmehr längerfristige und situationsübergreifende Verhaltens- und Beziehungsmuster heranzuziehen.
Darüber hinaus sind diagnostisch relevant die biografische Entwicklung der betroffenen Person, ihre Fähigkeit zur Selbstreflexion, ihre Übernahme von Verantwortung, ihr Umgang mit Kritik und Grenzen sowie gegebenenfalls standardisierte persönlichkeitsdiagnostische Verfahren.
Paal richtet sich im selben Video an Menschen mit ähnlichen Neigungen und fordert sie auf, sich Hilfe zu holen. Wie beurteilen Sie diesen Rollenwechsel vom Beschuldigten zum Mahner? Kann das ein sinnvoller Teil von Verantwortungsübernahme sein, und wo besteht die Gefahr, dass sich die öffentliche Erzählung wieder stärker um die Läuterung des Täters als um das betroffene Kind dreht?
Welche Funktion diese Selbstdarstellung im konkreten Fall tatsächlich erfüllt, kann aus öffentlichen Äußerungen oder einzelnen Medienauftritten nicht zuverlässig abgeleitet werden. Für eine belastbare psychiatrische Einschätzung wären vielmehr eine persönliche Exploration, die biografische Entwicklung, das längerfristige Verhaltensmuster, die Art der Verantwortungsübernahme sowie die konkrete Auseinandersetzung mit den Folgen des eigenen Handelns zu untersuchen. Es geht immer um die konkrete Art der Selbstdarstellung.
Wie kann eine solche Selbstdarstellung als öffentliches Bekenntnis aussehen und was lässt das für Schlüsse zu?
Nehmen wir zur Veranschaulichung folgendes Beispiel: Wenn sich eine Person etwa in besonders drastischer Weise beschreibt oder sich selbst mit stark negativ besetzten Täterbezeichnungen versieht, kann dies als übersteigerte beziehungsweise dramatisierende Selbstdarstellung verstanden werden. Ein solches Verhalten kann auf eine Persönlichkeitsakzentuierung oder auf besondere Formen der emotionalen Verarbeitung hinweisen, erlaubt für sich allein jedoch keine Diagnose einer Persönlichkeitsstörung.
Psychodynamisch wäre als eine mögliche Hypothese zu prüfen, ob eine derart zugespitzte Selbstbeschreibung weniger ausschließlich der Warnung oder dem Schutz anderer dient, sondern zumindest teilweise auch eine intrapsychische Funktion erfüllt. Denkbar wäre etwa, dass durch die extreme Selbstzuschreibung versucht wird, schwer erträgliche Gefühle wie Scham, Schuld, Reue oder ein ausgeprägt negatives Selbstbild zu ordnen, zu kontrollieren oder in eine für die betroffene Person eindeutigere Form zu bringen.
Eine Inhaftierung alleine verändert eine bestehende pädophile sexuelle Präferenz oder entsprechende Fantasien nicht
Insbesondere Scham kann mit einer umfassenden negativen Bewertung der eigenen Person verbunden sein. In einem solchen Zusammenhang kann es dazu kommen, dass nicht mehr zwischen einer problematischen oder strafbaren Handlung und der gesamten eigenen Person differenziert wird. Die drastische Selbstetikettierung kann dann möglicherweise dazu dienen, innere Ambivalenzen zu reduzieren und das eigene negative Selbstbild mit den empfundenen Schuld- oder Schamgefühlen in Übereinstimmung zu bringen.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass eine demonstrative Selbstverurteilung nicht automatisch mit vertiefter Reue, Empathie gegenüber Betroffenen oder einer stabilen Verantwortungsübernahme gleichzusetzen ist. Sie kann Ausdruck tatsächlicher Reue sein, ebenso aber der Regulation eigener belastender Emotionen, eines Bedürfnisses nach Selbstbestrafung, nach öffentlicher Positionierung oder einer persönlichkeitsbedingten Tendenz zu dramatisierender Selbstdarstellung.
Können Menschen, die sexuelle Interessen an Kindern bemerken, lernen, dauerhaft so damit umzugehen, dass keine Kinder zu Schaden kommen? Und was müssten Medizin, Psychiatrie und Gesellschaft tun, damit Hilfe möglichst lange vor einer Straftat gesucht wird?
Zu der Frage ist festzuhalten, dass eine solche langfristige Verhaltenskontrolle grundsätzlich möglich ist. Personen, die sich konsequent einer Behandlung und gegebenenfalls einer längerfristigen therapeutischen Kontrolle unterziehen, können pädophile Impulse kontrollieren und auf deren Umsetzung verzichten. Eine bestehende sexuelle Präferenz ist daher nicht mit zwangsläufigem sexuellem Missbrauch oder einer unvermeidbaren späteren Straffälligkeit gleichzusetzen.
Nicht zutreffend wäre allerdings die pauschale Annahme, dass eine betroffene Person zwangsläufig lebenslang auf jede Form sexueller Befriedigung verzichten müsse. Beim „nicht-exklusiven Störungstyp“ besteht neben der sexuellen Anziehung zu Kindern auch eine sexuelle Anziehung zu Erwachsenen, sodass grundsätzlich partnerschaftliche und sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen möglich sein können. Beim „exklusiven Typ“ können die therapeutischen Anforderungen an die dauerhafte Kontrolle der pädophilen Sexualität entsprechend ausgeprägter sein. Die konkrete Situation muss daher individuell beurteilt werden.
Können Strafen bei pädophilen Sexualpräferenzen wirkungsvoll, ja mithin heilsam wirken?
Das Wissen um mögliche strafrechtliche Folgen und eine mögliche Freiheitsstrafe kann für einzelne Personen ein zusätzlicher äußerer Hemmfaktor sein und zur Verhaltenskontrolle beitragen. Es wäre jedoch fachlich nicht ausreichend, die langfristige Prävention sexueller Übergriffe überwiegend oder gar ausschließlich auf die Angst vor einer Inhaftierung zurückzuführen.
Eine Inhaftierung für sich verändert eine bestehende pädophile sexuelle Präferenz oder entsprechende Fantasien nicht. Eine nachhaltige Risikoreduktion beruht vielmehr auf einem Zusammenspiel von innerer Motivation, Verantwortungsübernahme, ausreichender Impulskontrolle, therapeutischer Mitarbeit, Kenntnis persönlicher Risikosituationen, geeigneten Bewältigungsstrategien und gegebenenfalls einer medikamentösen Behandlung
Kann man die Gefährlichkeit einer betroffenen Person vorhersehen?
Für die prognostische Einschätzung ist besonders relevant, ob die betroffene Person ihre sexuelle Präferenz und die damit verbundenen Risiken realistisch anerkennt, Verantwortung für das eigene Verhalten übernimmt, persönliche Risikosituationen frühzeitig erkennt und bereit ist, geeignete Schutz- und Kontrollmechanismen dauerhaft einzuhalten. Auch vorhandene psychiatrische Komorbiditäten und Persönlichkeitsfaktoren sind in diese Beurteilung einzubeziehen.
Zusammenfassend kann somit trotz einer möglicherweise langfristig fortbestehenden pädophilen Sexualpräferenz eine dauerhafte Verhaltenskontrolle erreicht werden. Entscheidend für den Schutz von Kindern ist nicht, ob entsprechende sexuelle Interessen vollständig verschwinden, sondern ob die betroffene Person in der Lage und bereit ist, diese dauerhaft nicht in schädigendes oder strafbares Verhalten umzusetzen und erforderliche therapeutische beziehungsweise präventive Maßnahmen langfristig aufrechtzuerhalten.
Zu den therapeutischen Möglichkeiten gehören insbesondere psychotherapeutische Verfahren, vor allem verhaltenstherapeutische und kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlungsansätze. Abhängig vom individuellen klinischen Befund und von der Risikoabschätzung können zusätzlich medikamentöse Verfahren zur Reduktion des Sexualtriebs eingesetzt werden.
Hierzu zählen unter fachärztlicher Indikationsstellung unter anderem antiandrogene beziehungsweise andere hormonell wirksame Behandlungen. Aufgrund des häufig langfristigen Verlaufs sind eine kontinuierliche therapeutische Begleitung, eine individuelle Risikoeinschätzung sowie eine an den jeweiligen Befund angepasste Behandlungsplanung von besonderer Bedeutung.
Sie haben noch eine konkrete Anmerkung zur Diagnostik.
Ganz wichtig: Bei der psychiatrischen und insbesondere forensisch-psychiatrischen Beurteilung immer eine klare Trennung zwischen sexueller Präferenz, diagnostizierbarer paraphiler Störung, tatsächlichem Verhalten, strafrechtlich relevantem Verhalten, Persönlichkeitsfaktoren und möglichen Begleiterkrankungen erforderlich.
Ebenso sind subjektiver Leidensdruck, Impulskontrolle, Verantwortungsübernahme, Scham-, Schuld- und Reueerleben sowie individuelle Risiko- und Schutzfaktoren differenziert zu beurteilen. Eine abschließende diagnostische oder prognostische Einschätzung kann daher nur auf Grundlage einer umfassenden persönlichen Untersuchung, einer sorgfältigen Sexual- und Biografie-Anamnese sowie gegebenenfalls zusätzlicher psychologischer und forensischer Diagnostik erfolgen.

Steckbrief
Astrid Maierhofer-Deutschmann
Astrid Maierhofer-Deutschmann (59) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, Psychotherapeutin sowie Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Psychiatrische und Forensische Psychiatrie.
Hilfe für Kinder und Jugendliche
In Österreich gibt es für Kinder, die von Missbrauch oder Gewalt betroffen sind, kostenlose und anonyme Anlaufstellen. Der wichtigste Notruf ist „147 – Rat auf Draht“, der rund um die Uhr telefonisch, per Chat oder E-Mail erreichbar ist und speziell für Kinder und Jugendliche konzipiert wurde.
Im akuten Gefahrenfall ist die Polizei unter 133 zu verständigen. Für Eltern und Bezugspersonen, die Gewalt vermuten, gibt es zudem die möwe-helpline unter +43 800 808 088, die beratend zur Seite steht.
