Streiks bei Fluglotsen, Flughafenpersonal oder Airlines bringen immer wieder Flugpläne durcheinander, auch für November sind mehrere angekündigt. Welche Ansprüche Sie dann haben, wann es Geld gibt und wie Sie es bekommen.
Fällt Ihr Flug wegen eines Streiks aus oder startet er Stunden später, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zwei Dinge in jedem Fall zu: Betreuung am Flughafen und die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises und einem Ersatzflug. Das gilt unabhängig davon, wer streikt, ob Fluglotsinnen und Fluglotsen, das Personal am Flughafen oder die Beschäftigten der Airline.
Unsicher ist dagegen die Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Sie entfällt, wenn die Airline nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft, wie die EU auf ihrem Portal Your Europe zu den Fluggastrechten festhält. Ob ein Streik als solcher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Betreuung
Mahlzeiten und Getränke je nach Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails, bei einer Übernachtung Hotel und Transfer.
Erstattung oder Ersatzflug
Bei Annullierung wählen Sie zwischen Geld zurück, Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder späterem Wunschtermin.
Ausgleichszahlung
250, 400 oder 600 Euro je nach Entfernung, außer die Airline belegt außergewöhnliche Umstände.
Hilfe bei Streit
Zuerst schriftlich bei der Airline, danach kostenlose Schlichtung durch die apf.
Betreuung: Essen, Getränke und Hotel
Ab wann die Airline Sie versorgen muss, hängt von der Flugstrecke ab. Laut Your Europe ist das bei Flügen bis 1.500 Kilometer nach zwei Stunden Verspätung der Fall, bei längeren Flügen innerhalb der EU und bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern nach drei Stunden und bei allen anderen Flügen nach vier Stunden. Dann stehen Ihnen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zu, dazu zwei Telefonate oder E-Mails.
Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Airline ein Hotel und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft übernehmen. An großen Streiktagen sind die Schalter oft überlastet. Fragen Sie trotzdem aktiv nach Verpflegungsgutscheinen und einem Hotelzimmer. Müssen Sie selbst etwas organisieren, bleiben Sie im angemessenen Rahmen und heben Sie alle Belege auf, damit Sie die Kosten später bei der Airline geltend machen können.
Erstattung oder Ersatzflug: Sie haben die Wahl
Wird Ihr Flug gestrichen, können Sie laut Your Europe zwischen drei Möglichkeiten wählen: der Erstattung des Ticketpreises, einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung auf einen späteren Termin, der Ihnen besser passt. Bei Umsteigeverbindungen umfasst die Erstattung auch einen Rückflug zum Ausgangsort. Das Geld soll innerhalb von sieben Tagen zurückkommen.
Vor angekündigten Streiktagen bieten Airlines häufig schon vorab kostenlose Umbuchungen an. Wer flexibel ist, kann so einen Tag früher oder später fliegen und dem Chaos am Flughafen ausweichen. Stornieren Sie aber nicht vorschnell auf eigene Faust: Wer ein Ticket selbst storniert, bevor die Airline den Flug streicht, riskiert seine Ansprüche aus der Verordnung.
Entschädigung: Wann 250 bis 600 Euro drin sind
Eine Ausgleichszahlung gibt es laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), wenn Sie drei Stunden oder mehr verspätet am Endziel ankommen oder wenn ein gestrichener Flug nicht mindestens zwei Wochen vor dem Abflug abgesagt wurde. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für längere Flüge innerhalb der EU und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro darüber.
Die Regeln gelten laut apf für Flüge ab einem Flughafen in der EU und für Flüge aus einem Drittstaat in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Sie gelten für Individualreisen ebenso wie für Pauschalreisen.
Bei Streiks kommt es auf die Begründung der Airline an. Beruft sie sich auf außergewöhnliche Umstände, muss sie diese belegen. Lassen Sie sich nicht mit einem pauschalen Hinweis auf einen Streik abspeisen, sondern verlangen Sie eine nachvollziehbare Begründung. Wie Sie die Entschädigung berechnen und einfordern, erklärt unser Ratgeber Fluggastrechte: Bis zu 600 Euro bei Verspätung und was die EU-Reform ändert.
Was die EU-Reform bei Streiks ändert
Die EU hat die Fluggastrechte reformiert. Die neue Verordnung wurde am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist laut ÖAMTC ab 23. Oktober 2027 anzuwenden. Bis dahin bleiben die derzeitigen Rechte unverändert. Die Beträge von 250, 400 und 600 Euro und die Schwelle von drei Stunden bleiben auch danach bestehen.
Bei Streiks sieht der Mobilitätsclub allerdings eine Verschlechterung für Reisende. „Kritisch sehen wir, dass etwa Streiks von Flughafen-, Luftfahrt- oder Bodenabfertigungsdiensten als außergewöhnliche Umstände gelten können“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Fluggesellschaften wären damit von Entschädigungen befreit. Bisher konnten Betroffene in solchen Fällen nach Einschätzung des ÖAMTC in der Regel Ansprüche geltend machen. Neu ist außerdem eine Obergrenze von drei Nächten für Hotelkosten, wenn ein Rückflug ausfällt, mit Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Reisende.
Diese Streiks sind im November angekündigt
Mehrere Streiks können in den kommenden Wochen auch Flüge ab Österreich treffen. Der Touring Club Schweiz listet in seinem Streikkalender 2026 für Donnerstag, 5. November, einen Generalstreik in Frankreich, bei dem mit Verspätungen und Ausfällen im Bahn- und Flugverkehr zu rechnen sei. Am Mittwoch, 11. November, folgt in Spanien ein 24-stündiger Generalstreik der Gewerkschaften UGT und CCOO. Flugausfälle sind laut TCS möglich, falls sich das Bodenpersonal beteiligt. Was Sie zu diesen beiden Terminen wissen müssen, lesen Sie in unserem Artikel Streiks in Frankreich und Spanien.
In Italien streikt laut TCS am Samstag, 21. November, von 13 bis 17 Uhr das Personal der Flugsicherung ENAV landesweit. Am Sonntag, 22. November, sind zwei weitere ganztägige Streiks angekündigt: des ENAV-Personals am Flughafen Mailand-Malpensa und des Personals des Dienstleisters Sicuritalia IVRI am Flughafen Venedig Marco Polo. Wer an diesen Tagen nach Italien fliegt, sollte den Flugstatus genau verfolgen. Angekündigte Streiks werden mitunter kurzfristig verschoben oder abgesagt.
So gehen Sie bei einem Streik vor
Hinterlegen Sie Handynummer und E-Mail-Adresse in Ihrer Buchung, damit die Airline Sie über Streichungen informieren kann, und prüfen Sie den Flugstatus am Vortag und am Reisetag. Planen Sie für die Anreise zum Flughafen mehr Zeit ein, wenn auch Bahn und Busse bestreikt werden. Notieren Sie Flugnummer, geplante und tatsächliche Ankunftszeit und den Grund, den die Airline für Ausfall oder Verspätung nennt.
Ihre Ansprüche machen Sie zuerst schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend. Lehnt sie ab oder meldet sie sich nicht, hilft in Österreich die apf. Sie vermittelt laut eigenen Angaben kostenlos und provisionsfrei, wenn keine Einigung mit der Airline möglich ist, etwa bei gestrichenen Flügen, Verspätungen ab drei Stunden oder fehlender Betreuung. Den Schlichtungsantrag stellen Sie online auf der Website der apf.
Mehr zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.
Quellen
Europäische Union: Your Europe, Fluggastrechte (2026)
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf): Flug. Ihr Recht auf Entschädigung (2026)
ÖAMTC: Neue EU-Fluggastrechte ab 23. Oktober 2027 (2026)
Touring Club Schweiz (TCS): Streikkalender 2026 (2026)
