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Streiks in Frankreich und Spanien: Was Flugreisende am 5. und 11. November wissen müssen

Aktualisiert
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Flugzeug von Air France am Terminal
Foto:©Pexels/Magda Ehlers

In Frankreich wird am 5. November gestreikt, in Spanien legen die Gewerkschaften am 11. November für 24 Stunden die Arbeit nieder. Ein Streichplan für Flüge steht noch nicht fest. Welche Rechte Sie haben und was Sie vor dem Abflug tun sollten.

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Wer im November nach Frankreich oder Spanien fliegt, sollte zwei Tage im Blick behalten. Am Donnerstag, 5. November, rufen die großen französischen Gewerkschaften CFDT, CGT, FO, Unsa und FSU zu einem landesweiten Streik- und Aktionstag auf. Am Mittwoch, 11. November, folgt in Spanien ein 24-stündiger Generalstreik der Gewerkschaftsbünde UGT und CCOO.

Flugausfälle und Verspätungen sind an beiden Tagen möglich. Wie stark der Luftverkehr betroffen ist, steht aber noch nicht fest: Einen Streichplan der Behörden oder der Airlines gibt es bisher weder für Frankreich noch für Spanien. Für Passagierinnen und Passagiere aus Österreich heißt das, die eigene Buchung in den Tagen davor genau zu beobachten.

Frankreich: Streiktag gegen das Budget 2027

Die französischen Gewerkschaften haben den Aktionstag am 5. Oktober gemeinsam ausgerufen. Sie protestieren gegen den Entwurf für das Staatsbudget 2027 und fordern höhere Löhne, einen höheren Mindestlohn und bessere Pensionen. Für den öffentlichen Dienst wurden Streikankündigungen eingereicht. Diese erfassen auch die Fluglotsinnen und Fluglotsen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC, die Beamte sind. Zusätzlich hat die Gewerkschaft SUD Aérien Beschäftigte an den Flughäfen aufgerufen, sich anzuschließen, etwa in der Abfertigung, bei der Sicherheitskontrolle und in der Wartung.

Entscheidend ist, wie viele Lotsinnen und Lotsen tatsächlich streiken. Sie müssen ihre Teilnahme vorab melden, in diesem Fall bis Dienstag, 3. November, zu Mittag. Danach kann die DGAC die Airlines auffordern, Flüge vorsorglich zu streichen. Beim letzten Streik im öffentlichen Dienst am 29. September verlangte die Behörde bis zu 25 Prozent weniger Flüge am Flughafen Marseille und 5 Prozent weniger in Paris-Charles de Gaulle.

Bei Streiks der französischen Flugsicherung kommt es erfahrungsgemäß auch bei Überflügen zu Verspätungen, etwa auf Strecken nach Spanien, Portugal oder Großbritannien. Auch die Anreise zu den Pariser Flughäfen mit Bahn und Bus kann am 5. November schwieriger werden.

Spanien: Generalstreik am 11. November

UGT und CCOO haben den Generalstreik am 7. Oktober bestätigt. Er dauert 24 Stunden und richtet sich gegen hohe Mieten und steigende Preise, die Gewerkschaften fordern bessere Löhne und mehr leistbaren Wohnraum. Neben dem Luftverkehr können Bahn, U-Bahn und Busse betroffen sein, was auch die Fahrt zum Flughafen in Madrid, Barcelona oder Palma erschweren kann.

In Spanien legt die Regierung bei Streiks im Verkehr Mindestdienste fest, die aufrecht bleiben müssen. Wie viele Flüge am 11. November stattfinden, hängt davon ab und von der Beteiligung in der Abfertigung und an den Flughäfen. Konkrete Flugstreichungen sind bisher nicht bekannt.

Ihre Rechte bei Streik

Fällt Ihr Flug aus, muss Ihnen die Airline nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl lassen: Erstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei langen Wartezeiten stehen Ihnen außerdem Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung zu. Diese Betreuungspflicht gilt unabhängig vom Grund des Ausfalls.

Eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro gibt es dagegen meist nicht, wenn Fluglotsen, Flughafenbeschäftigte oder Sicherheitspersonal streiken. Solche Streiks gelten in der Regel als außergewöhnlicher Umstand, den die Airline nicht beeinflussen kann. Anders ist es, wenn das eigene Personal der Airline streikt: Das hat der Europäische Gerichtshof 2021 nicht als außergewöhnlichen Umstand gewertet. Wie hoch die Entschädigung ausfällt und welche Fristen gelten, erklärt unser Ratgeber Fluggastrechte: Bis zu 600 Euro bei Verspätung und was die EU-Reform ändert.

Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter Ihr erster Ansprechpartner. Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern, wenn der gebuchte Flug ausfällt.

Das sollten Sie vor dem Abflug tun

Prüfen Sie, ob Ihre Handynummer und E-Mail-Adresse in der Buchung hinterlegt sind, damit die Airline Sie über Änderungen informieren kann. Kontrollieren Sie den Flugstatus am Vortag und am Reisetag in der App oder auf der Website der Airline. Stornieren Sie nicht vorschnell selbst: Wer von sich aus storniert, verliert unter Umständen seine Ansprüche auf kostenlose Umbuchung oder Erstattung.

Wer über Paris oder Madrid umsteigt, sollte besonders genau hinsehen, weil ein verpasster Anschluss die ganze Reise verschieben kann. Bietet die Airline vor dem Streiktag eine kostenlose Umbuchung an, kann sich ein früherer oder späterer Flug lohnen. Planen Sie für die Anreise zum Flughafen im Zielland mehr Zeit ein.

Weitere Nachrichten zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.

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