Flugtreibstoff ist so teuer wie seit 2022 nicht mehr. Ob Ihr Reiseveranstalter deshalb nachträglich mehr verlangen darf, wann Sie kostenlos zurücktreten können und warum gebuchte Flugtickets nicht teurer werden dürfen.
Wer eine Pauschalreise für den Winter oder die Weihnachtsferien gebucht hat, muss eine nachträgliche Preiserhöhung nur unter strengen Voraussetzungen akzeptieren. Der Reiseveranstalter darf den Preis wegen gestiegener Treibstoffkosten nur anheben, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht, und er muss die Erhöhung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilen, wie das Sozialministerium auf seinem Konsumentenportal festhält. Steigt der Preis um mehr als acht Prozent, können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Bei reinen Flugtickets ist die Lage noch eindeutiger. Airlines dürfen einen vereinbarten Flugpreis nicht nachträglich erhöhen, auch nicht wegen gestiegener Treibstoffkosten. Aktuell ist die Frage, weil Kerosin so teuer ist wie seit Mitte 2022 nicht mehr, wie die europäische Flugsicherungsorganisation Eurocontrol in ihrer Herbstprognose festhält.
Pauschalreise: Diese Regeln gelten bei Preiserhöhungen
Eine nachträgliche Preiserhöhung ist laut Konsumentenportal des Sozialministeriums nur zulässig, wenn sie im Pauschalreisevertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Der Vertrag muss außerdem eine nachvollziehbare Berechnungsmethode enthalten und auf das Recht der Reisenden auf Preissenkungen hinweisen. Fehlt eine solche Klausel, darf der Veranstalter den Preis nicht nachträglich anheben.
Als Grund zählen nur bestimmte Kostenfaktoren: Treibstoff- oder Energiekosten, Steuern und Abgaben sowie Wechselkurse. Der Veranstalter muss die Erhöhung spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise mitteilen und nachvollziehbar begründen. Eine Nachforderung wenige Tage vor dem Abflug oder erst am Urlaubsort ist damit nicht zulässig. Grundlage ist das österreichische Pauschalreisegesetz, das die EU-Pauschalreiserichtlinie umsetzt.
Die wichtigste Grenze liegt bei acht Prozent. Übersteigt die Preiserhöhung acht Prozent des gesamten Reisepreises, dürfen Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Familienreise um 2.000 Euro liegt diese Schwelle bei 160 Euro. Kann eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden, können Reisende und Veranstalter ebenfalls kostenlos zurücktreten, bereits Bezahltes wird dann vollständig erstattet.
Nur Flug gebucht: Der vereinbarte Preis bleibt
Wer nur ein Flugticket gekauft hat, muss nachträgliche Preisaufschläge grundsätzlich nicht akzeptieren. Fluggesellschaften dürfen den vereinbarten Preis nicht einseitig erhöhen, weil ihre Kosten etwa für Treibstoff nach der Buchung gestiegen sind, so das Sozialministerium. Für neue Buchungen können Airlines ihre Preise dagegen jederzeit anpassen.
Auch bei Flugausfällen hilft der Treibstoffpreis den Airlines nicht. Hohe oder gestiegene Treibstoffpreise allein gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Streicht eine Airline einen Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug, um Kosten zu sparen, haben Sie daher in der Regel Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung, sofern die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet. Wie viel Ihnen zusteht, erklärt unser Ratgeber Fluggastrechte: Bis zu 600 Euro bei Verspätung und was die EU-Reform ändert.
Warum Kerosin so teuer ist
Laut Eurocontrol liegt der Preis für Flugtreibstoff auf dem höchsten Stand seit Mitte 2022, Europa ist besonders betroffen. Treibstoff macht nach Angaben des Airline-Verbands IATA heuer rund 31 Prozent der Betriebskosten der Fluggesellschaften aus, nach 25 Prozent im Jahr 2025. Der weltweite Durchschnittspreis für Kerosin stieg laut dem Treibstoffpreis-Monitor der IATA zuletzt binnen einer Woche um 2,2 Prozent auf 196,70 US-Dollar pro Barrel.
Dazu kommen die Folgen der Krise im Nahen Osten. Eurocontrol schätzt, dass deshalb 2026 in Europa rund 110.000 Flüge weniger stattfinden als ohne die Spannungen, und hat die Wachstumsprognose für das laufende Jahr von 2,7 auf 1,7 Prozent gesenkt. Im Basisszenario rechnet die Organisation 2027 mit einer Entspannung bei den Energiepreisen. Am Flughafen Wien flogen im September laut Verkehrsergebnis des Flughafens um 28 Prozent weniger Passagiere in den Nahen und Mittleren Osten als ein Jahr zuvor.
Was Reisende ab Österreich jetzt tun sollten
Prüfen Sie bei einer gebuchten Pauschalreise zuerst Vertrag und Reisebedingungen auf eine Preisänderungsklausel. Kommt eine Erhöhung, kontrollieren Sie Datum und Begründung. Trifft die Mitteilung später als 20 Tage vor Reisebeginn ein oder fehlt eine nachvollziehbare Berechnung, können Sie der Forderung widersprechen. Liegt der Aufschlag über acht Prozent, entscheiden Sie, ob Sie ihn annehmen oder kostenlos zurücktreten.
Wer jetzt neu bucht, vergleicht am besten den Endpreis inklusive aller Gebühren. Wie sich die Ticketpreise im kommenden Jahr entwickeln könnten, lesen Sie in Flugpreise 2027: Ryanair-Chef erwartet bis zu 20 Prozent teurere Tickets in Europa. Bei Streit mit einem Veranstalter oder einer Airline aus einem anderen EU-Land berät das Europäische Verbraucherzentrum Österreich kostenlos. Weitere Nachrichten zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.
Quellen
Sozialministerium (Konsumentenfragen.at): Kurz vor dem Urlaub: Was gilt bei Preiserhöhungen und Stornierungen? (9.6.2026)
Eurocontrol: Seven-Year Forecast 2026-2032, Autumn 2026 (20.10.2026)
IATA: Jet Fuel Price Monitor (2026)
Flughafen Wien: Verkehrsergebnis September 2026 (13.10.2026)
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich: Pauschalreise (2026)
