Schnee, Eis und Enteisung bremsen im Winter den Flugverkehr. Welche Leistungen Ihnen die Airline bei Verspätung oder Ausfall in jedem Fall schuldet, wann zusätzlich Entschädigung fällig ist und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
Verspätet sich Ihr Flug wegen Schnee oder Eis, muss die Airline Sie in jedem Fall versorgen: mit Essen und Getränken und, wenn Sie über Nacht festsitzen, mit einem Hotelzimmer samt Transfer. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) festhält. Für Flüge bis 1.500 Kilometer gilt das ab zwei Stunden Verspätung beim Abflug.
Eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro ist dagegen keine Selbstverständlichkeit. Sie entfällt, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Als Beispiel nennt die apf Wetterbedingungen, die die Durchführung des Fluges unmöglich machen, etwa Wirbelstürme, Hagel, starke Gewitter oder Vulkanasche. Schnee steht nicht ausdrücklich auf dieser Liste. Ob ein Wintertag die Airline entlastet, hängt deshalb vom Einzelfall ab, und die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft.
Essen und Hotel: Darauf haben Sie immer Anspruch
Die Betreuungspflicht hängt von der Flugstrecke ab. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer beginnt sie ab zwei Stunden Verspätung, bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer sowie bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer ab drei Stunden, bei längeren Flügen ab vier Stunden. Dann stehen Ihnen kostenlos Snacks und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu. Ein Hotel samt Transfer muss die Airline stellen, wenn sich die Abreise auf den nächsten Tag verschiebt.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, diese Leistungen von sich aus anzubieten. Tut sie das nicht, sollten Sie alle Originalbelege und Rechnungen aufbewahren und die Kosten danach bei der Airline einfordern.
Entschädigung: Wann bis zu 600 Euro fällig sind
Kommen Sie mindestens drei Stunden zu spät am Ziel an, sieht die EU-Fluggastrechteverordnung laut apf eine Ausgleichszahlung vor: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer außerhalb der EU. Wird ein Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug gestrichen, können dieselben Beträge fällig werden. Zusätzlich können Sie bei einem Ausfall zwischen Erstattung des Ticketpreises, einem Rückflug zum Abflugort und einer Ersatzbeförderung zum Ziel wählen.
Entscheidend ist im Winter die Frage nach der Ursache. Die Airline muss belegen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, wie die EU auf ihrem Portal Ihr Europa erklärt. Fragen Sie deshalb am Schalter oder per E-Mail nach dem konkreten Grund und notieren Sie, was Ihnen gesagt wird. Wie eng die Gerichte außergewöhnliche Umstände auslegen, zeigt ein aktuelles Urteil, über das wir in Flugverspätung wegen Flugsicherung: EuGH stärkt Recht auf Entschädigung berichtet haben.
Enteisung: So bereitet sich der Flughafen Wien vor
Bei Frost oder Schneefall müssen Flugzeuge vor dem Start enteist werden. Das kostet Zeit und kann den Abflug verzögern. Am Flughafen Wien waren im vergangenen Winter laut Flughafen rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mehr als 94 Spezialfahrzeuge für Schneeräumung und Enteisung im Einsatz. 14 Enteisungsfahrzeuge standen bereit, bei großen Flugzeugen arbeiten bis zu vier gleichzeitig.
Planen Sie im Winter mehr Zeit für die Anreise zum Flughafen ein und prüfen Sie den Flugstatus vor dem Aufbruch in der App der Airline oder auf der Website des Flughafens. Wer umsteigt, wählt im Winter besser längere Umsteigezeiten.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Fordern Sie Entschädigung und Auslagen zuerst schriftlich bei der Airline ein, mit Buchungsnummer, Flugnummer und Belegen. Antwortet die Fluggesellschaft binnen sechs Wochen nicht oder lehnt sie ab, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der apf einbringen, online oder per Post. Das Verfahren ist laut apf kostenlos und provisionsfrei.
Alle Details zu Beträgen, Fristen und zur kommenden EU-Reform lesen Sie in unserem Ratgeber Fluggastrechte: Bis zu 600 Euro bei Verspätung und was die EU-Reform ändert. Weitere Nachrichten zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.
Quellen
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Flugverspätung (2026)
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Verpflegung und Unterkunft (2026)
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: Flugausfall (2026)
Europäische Union, Ihr Europa: Fluggastrechte in der EU (2026)
Flughafen Wien: Startklar auch bei Schnee und Eis, Presseaussendung (21.11.2025)
