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Tourismus-Saisonierkontingente für 2027 und 2028 fixiert

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Regelung für Zahl touristischer Saisoniers aus dem Ausland gefunden
©APA, Themenbild, Barbara Gindl
Nach einem längeren Tauziehen haben sich die Verantwortlichen auf die touristischen Saisonierkontingente für die Jahre 2027 und 2028 geeinigt. Das teilten das Wirtschafts-, Sozialministerium und die WKÖ am Freitag mit. Das Gesamtkontingent umfasst 6.250 Plätze und gilt ab 1. Dezember 2026. Ein Grundkontingent von 4.250 Plätzen kann in Spitzenmonaten um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Dazu kommt ein Zusatzkontingent von 2.000 Jobs für Saisonkräfte vom Westbalkan.

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Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist für die Umsetzung der entsprechenden Verordnung zuständig. Laut den politisch Verantwortlichen prüft das AMS vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung, ob die offene Stelle mit einer beim AMS vorgemerkten oder bereits am Arbeitsmarkt integrierten Arbeitskraft besetzt werden kann. Darüber hinaus müssen die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten und eine ortsübliche Unterkunft für die Dauer der Beschäftigung nachgewiesen werden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn.

"Unser Ziel ist ein Arbeitsmarkt, der Chancen für Menschen schafft und gleichzeitig auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Betriebe eingeht", so Schumann. "Unsere Tourismusbetriebe brauchen Planungssicherheit, um sich rechtzeitig auf die Winter- und Sommersaison vorbereiten zu können", hieß es von Hattmannsdorfer. "Die Saison beginnt nicht erst, wenn der erste Gast eincheckt, sondern Monate davor, wenn Mitarbeiter gesucht werden und der Betrieb vorbereitet wird", so Schellhorn. "Die Umsetzung durch das AMS muss rasch folgen, damit die Betriebe ihre dringend benötigten Saisonarbeitskräfte rechtzeitig vor Beginn der klassischen Wintersaison beschäftigen können", betont Susanne Kraus-Winkler, Tourismus- und Freizeitwirtschaft-Obfrau in der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Die Westbalkanstaaten, für die es das Zusatzkontingent gibt, umfassen Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Von den drei Regierungsparteien hieß es in deren Aussendung noch: "Mit der gemeinsamen Vorgehensweise verfolgen die drei Ressorts das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Österreich zu sichern, den Betrieben verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und zugleich die Interessen der Beschäftigten zu wahren."

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