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Bei der Berechnung der Höhe der Tourismusabgabe soll ab 1. Jänner 2027 neu ein Freibetrag von 50 Euro gelten. All jene, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind künftig von der Abgabe befreit. Laut Information des Landes sind allein von dieser Maßnahme 6.000 Betriebe betroffen. Darüber hinaus kommt es zu einer Anpassung der Kleinunternehmerregelung an das Umsatzsteuergesetz: Für gewisse Beitragsgruppen werden erst Jahresumsätze ab 55.000 Euro beitragspflichtig - und nicht wie bisher ab 35.000 Euro. Davon würden knapp 3.000 Unternehmerinnen und Unternehmer im Bundesland profitieren. Parallel dazu sinkt die Gebühr, die das Landesabgabenamt für die Einhebung der Beiträge von den Tourismusverbänden erhält, von 6,5 auf 5 Prozent.
"Gerade bei Kleinstbeträgen stehen Aufwand und Ertrag oft in keinem Verhältnis. Bisher mussten auch geringe Beiträge vorgeschrieben, eingehoben und im Fall des Falles eingemahnt werden", erklärte ÖVP-Klubobmann Hans Scharfetter am Freitag in einer Aussendung. Mit dem Schwellenwert falle dieser Aufwand für Betriebe und Verwaltung weg. Auch Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) sprach von einem großen Deregulierungspaket und einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung.
SALZBURG - ÖSTERREICH: FOTO: APA/BARBARA GINDL
