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Beim Insolvenzentgeltfonds sind derzeit offene Bruttoansprüche mit der zweifachen Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung begrenzt, im Jahr 2026 sind das 13.860 Euro brutto pro Monat. Umfasst sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenz entstanden sind. In Deutschland beträgt das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer maximal 8.450 Euro brutto pro Monat und deckt nur drei Monate vor der Firmenpleite ab.
Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sind gegen Leistungskürzungen beim IEF. Die AK verwies darauf, dass der Insolvenzentgeltfonds vor der Halbierung der Arbeitgeber-Beiträge Ende 2021 "noch über ausreichende Rücklagen" verfügt habe. "Keinesfalls kommt in Frage, diese Geldgeschenke an Unternehmen in Milliardenhöhe nun von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch substanzielle Leistungskürzungen zahlen zu lassen", kritisierte AK-Vertreter Ludwig Dvořàk in einer Aussendung. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) pocht auf "ein klares Haftungs- und Versicherungsprinzip" beim Insolvenzentgeltfonds. "Wer arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass vereinbarte Löhne auch bezahlt werden", so ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. Auch der Verband der Schuldenberatungen ASB ist gegen verringerte Insolvenz-Entgelt-Auszahlungen. Eine Senkung würde "auf dem Rücken von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen" ausgetragen, sagte ASB-Chef Clemens Mitterlehner im ORF-Radio. Es gehe um "Folgekosten von Unternehmensinsolvenzen und daher müssen diese Kosten auch von der Unternehmensseite abgefedert werden", so der Schuldnerberater.
Der Insolvenzentgeltfonds wird mit dem IESG-Zuschlag für Arbeitgeber gespeist. Der Zuschlag wurde seit 2015 in mehreren Schritten von 0,55 Prozent auf 0,10 Prozent der allgemeinen ASVG-Beitragsgrundlage gesenkt. Mittlerweile ist der Fonds aufgrund vieler und teilweise großer Pleiten fast ausgetrocknet, für 2027 wird eine Finanzierungslücke von 160 Mio. Euro erwartet. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist für die ausreichende Finanzierung des Insolvenzentgeltfonds zuständig und kann den IESG-Zuschlag per Verordnung verändern. Der IEF kann zur Finanzierung auch Kredite aufnehmen.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) versprach am Wochenende gegenüber der APA eine Lösung für die Finanzierungslücke beim Insolvenzentgeltfonds, ließ aber vorerst offen, wie diese aussehen könnte. Zunächst müsse man die Frage klären, ob die Lücke eine Folge von Nachzieheffekten aus Zeiten der Coronamaßnahmen sei oder systemisch bedingt. Die unlängst beschlossene Lohnnebenkostensenkung dürfe mit einer neuen Finanzierung allerdings nicht zunichte gemacht werden, betonte er.
Vor der Coronapandemie im Jahr 2019 zahlte der IEF rund 168 Mio. Euro an betroffene Arbeitnehmer aus, geht aus Daten hervor, die der APA vorliegen. In der Pandemie gab es eine zeitweise Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht. Im Jahr 2021 und 2022 wurden deutlich weniger Pleiten verzeichnet und der Insolvenzentgeltfonds musste deswegen nur rund 85 bzw. 109 Mio. Euro auszahlen. In den Folgejahren schnellten die Auszahlungssummen aber wieder in die Höhe und erreichten im Jahr 2025 mit rund 306 Mio. Euro für 24.000 Antragsteller den Höhepunkt. Für die Jahre 2026 und 2027 prognostiziert der IEF Auszahlungen in Höhe von 236 bzw. 234 Mio. Euro.
