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Nicht alle Beschäftigten verfügten zu Hause über geeignete Arbeitsbedingungen, zudem dürfe Homeoffice nicht zur Voraussetzung werden, wird ÖGB-Arbeitsrechtlerin Verena Weilharter im Online-Bericht zitiert. Seit dem kürzlichen Aus der Homeoffice-Pauschale im Zuge der Sparmaßnahmen der schwarz-rot-pinken Bundesregierung würden außerdem Kosten stärker bei den Beschäftigten hängen bleiben, da sie nicht mehr steuerlich abgesetzt werden können.
Kritisch sieht Weilharter laut ORF Wien auch eine Ausweitung der Gleitzeit. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Hitze sehr früh oder spät arbeiten müssten, könne das zulasten von Freizeit oder Kinderbetreuung gehen, ohne dass es dafür Zuschläge geben müsse.
Auf der Uni Wien können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Hälfte ihrer Arbeitszeit in Telearbeit verbringen und dabei von einem beliebigen Ort in Österreich arbeiten. Besonders während der aktuellen Hitzewelle soll das entlasten. Neu ist laut dem Bericht, dass bei starker Hitzebelastung außerdem die Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeit flexibler gestaltet werden kann, um besonders heiße Tageszeiten zu umgehen. Dazu wurden auch die Randzeiten der Gleitzeit während der Hitzewelle ausgeweitet.
Wer an Ort und Stelle arbeitet, kann laut Uni Wien auf eine limitierte Zahl von klimatisierten Arbeitsräumen an zwölf Standorten ausweichen. Bisher haben die Kapazitäten laut der Hochschule ausgereicht. Schließlich nutze ein großer Teil der Beschäftigten das Angebot zur Telearbeit.
