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Internationale Glücksspielkonzerne buhlen um österreichischen Markt

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©Unsplash, Michal Parzuchowski

Der Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz sorgt für Kritik: Anbieter fordern Änderungen bei Steuern, Lizenzen und Spielerschutz. Die Branche warnt vor Folgen für Markt und Konsumenten.

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Der Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz hat in der Branche ordentlich Staub aufgewirbelt: Neben dem bisherigen Monopolisten Casinos Austria mit der Tochter Österreichische Lotterien bringen sich einige internationale Anbieter in Stellung. So zeigen der US-Anbieter Brightstar und die französische Lotterie-Gesellschaft FDJ United Interesse an der Lotto-Konzession. Entain (bwin), Evoke, Bet-at-home, Kaizen Gaming sowie Automatenbetreiber hätten gerne Lizenzen für Online-Spiele.

Der aktuelle Entwurf enthalte jedoch ein paar Fallstricke, wie die Interessenten sowie die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) in ihren Stellungnahmen anführten: Es gebe kein Recht auf eine Konzession, auch wenn man alle Bedingungen erfüllt. Dass sich die internationalen Anbieter für zumindest neun Monate vom österreichischen Markt zurückziehen müssen, wird ebenso kritisiert. Aber auch in puncto Steuern sehen die Interessenten dringenden Änderungsbedarf. Denn unter den geplanten Bedingungen sei der österreichische Markt nicht wirtschaftlich. Die gesetzliche Beschränkung bei Einsätzen und Gewinnen pro Spiel stößt ebenso auf Kritik der Online-Glücksspielanbieter wie die geplante Zwangspause bei längerer Spieldauer.

Kein Rechtsanspruch

Entain (u.a. Bwin) verwies in der Stellungnahme darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Konzession gebe. Zudem müssen Bewerber nachweisen, dass sie alle rechtlichen Forderungen (Entschädigung von Spielern) erfüllt haben – allerdings gibt es hier keinen Stichtag. „Ohne einen solchen Stichtag bleibt offen, wann die Konformitätserklärung (als Voraussetzung für die Konzession; Anm.) tatsächlich erfüllbar ist“, merkte Bet-at-home dazu an. Der OVWG verwies auf „kommerziell agierende Prozessfinanzierer“, die zu einer steigenden Zahl von Klagen und zu weiteren Verzögerungen führen würden.

Antragsteller, die Spieler entschädigt sowie Abgaben nachgezahlt haben, müssen sich ab Anfang 2027 für zumindest neun Monate vom österreichischen Markt zurückziehen, um eine Lizenz zu erhalten. Damit würden viele Spieler in den völlig unregulierten Schwarzmarkt wechseln und dort auch nach der Vergabe der Online-Lizenzen bleiben, kommentierte Kaizen Gaming den Entwurf. Fehlende Steuereinnahmen sowie kaum Spielerschutz wären hier die Folge.

Hohe Steuern

Von den Bruttospielerträgen – also den Einsätzen abzüglich den Auszahlungen – müssen 45 Prozent als Glücksspielabgabe entrichtet werden. Wird ein Spieler nach einer Klage entschädigt, schmälert dies die Abgabe jedoch nicht, kritisierte Evoke. „Das führt zu einer faktischen Doppelbelastung“, kommentierte Entain diese Bestimmung. Schließlich werde Geld besteuert, das man im Endeffekt nicht erhalten habe. Aber auch die Steuern auf Boni rief Interessenten wie Bet-at-home auf den Plan.

Ebenfalls beanstandet werden der Höchsteinsatz von 5 Euro und der Höchstgewinn von 10.000 Euro je Spiel. Illegale Anbieter könnten hier interessantere Angebote machen, so Kaizen. Besser wäre hier, dies über eine Verordnung zu regeln, kommentierte das auf Glücksspiel spezialisierte Beratungsunternehmen QLot Consulting. Die Zwangspause von 15 Minuten nach 90 Minuten Spielzeit sei Kaizen Gaming zufolge ebenfalls nicht sinnvoll. Stattdessen schlägt das Unternehmen eine Pause von 5 Minuten nach jeweils 60 Minuten Spielzeit vor. Dann sollten sowohl die bisherige Spielzeit als auch die bisherigen Spielverluste angeführt werden, so der maltesische Anbieter.

Apropos Malta: Anbieter aus dem Ausland brauchen eine Niederlassung in Österreich. Zudem muss die Vollstreckung österreichischer Zivilgerichte im Sitzstaat des Anbieters gewährleistet sein. Da Malta frühzeitig Glücksspiel-Lizenzen ausgegeben hat und die Branche besonders schützt, wären damit viele Interessenten vom österreichischen Markt ausgeschlossen, so Entain.

Nicht geregeltes Glücksspiel

Einige Punkte seien nicht geklärt, darunter etwa die Wette auf nationale und internationale Lotterie-Ergebnisse: Spieler wetten, etwa bei Lottoland, auf Lottoziehungen. Ob dies in Österreich legal sei, gehe aus dem Entwurf nicht hervor, so eine weitere Stellungnahme.

Ähnlich sieht das auch QLot Consulting. Neben den Wetten auf Lotterie-Zahlen sollten auch Lootboxen, Prognosemärkte wie Polymarket sowie der eSports-Bereich gesetzlich geregelt werden, so das Beratungsunternehmen. Wenig Verständnis zeigt QLot Consulting für die Abschaffung der Video Lottery Terminals (VLT) (winwin-Casinos) der Österreichischen Lotterien mit verpflichtender Registrierung und zusätzlichen Spielerschutzinstrumenten.

Eine Öffnung des Marktes sollte schrittweise erfolgen. Zuerst müsste jedoch die Glücksspielbehörde operativ einsatzfähig sein. „Vor diesem Hintergrund sprechen die vorliegenden Umstände klar dafür, den Status quo im Bereich der Konzessionen vorerst beizubehalten, die Aufsichts- und Vollzugsstrukturen zunächst vollständig zu stärken und die Übergangsregelungen geordnet auszugestalten“, so QLot. Wobei der ÖGB in seiner Stellungnahme eine ähnliche Ansicht vertrat.

Verlust- statt Einzahlungslimit

Der Betriebsrat der Casinos Austria sowie einer Lotterien-Tochter als Betreiberin der VLT, deren Beschäftigte sowie der ÖGB verwiesen auf den hohen Spielerschutz – und auf 200 Arbeitsplätze, die mit dem Verbot wegfallen würden.

Der Casinos Austria-Betriebsrat sprach sich ebenfalls dafür aus, erst nach einer technischen behördlichen Startreife den Markt zu öffnen. Zudem sollte zwischen legalen und bisher illegalen Anbietern unterschieden werden. In anderen Bereichen sind sich die Glücksspiel-Anbieter und der Casinos Austria-Betriebsrat einig: So solle die Abwanderung der Spieler in den Schwarzmarkt verhindert werden. Außerdem sollte es kein Einzahlungs-, sondern ein Nettoverlust-Limit geben, finden Betriebsrat und Arbeiterkammer (AK).

Die Österreichischen Lotterien brachten ein Rechtsgutachten ein, wonach eine unlimitierte Konzessionsvergabe mit dem verfassungsrechtlichen Monopolbegriff nicht vereinbar sei. Die Regelung für bisher nicht lizenzierte Anbieter privilegieren jene, „die in der Vergangenheit schwere Rechtswidrigkeiten begangen haben, ohne Erfordernis eines längeren Wohlverhaltens.“

Zwei neue Interessenten

Relativ zufrieden zeigten sich Brightstar, nach Eigenangaben größter Lotterieanbieter, und FDJ United, die sich als Nummer 5 am Weltmarkt sieht. Der Übergang zu einem neuen Lotterie-Anbieter müsse jedoch genauer festgelegt werden, so der Vorschlag.

Die Bundesarbeiterkammer kritisierte, dass bisherige Konzessionäre wegen langwieriger Rechtsmittelverfahren ihr Geschäft lange fortführen könnten. Hier sollte die Frist von 24 Monaten auf ein Jahr reduziert werden.

Kleines Glücksspiel versus Monopolist

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) versuchte, in ihrer Stellungnahme ihren Mitgliedern gerecht zu werden: Der Fachverband Tourismus und Freizeitwirtschaft sieht – wie die internationalen Interessenten – in den regulatorischen Beschränkungen die Gefahr, dass die Spiele uninteressant werden und die Spieler in den Schwarzmarkt abwandern.

Zudem fordern sie eine Bevorzugung gegenüber den bisher nicht lizenzierten Anbietern, indem sie bei der Lizenzvergabe einen Vorsprung erhalten. Der Automatenbetreiber Excellent Entertainment sowie der Wettanbieter Vierklee Wettbüro sahen dies in ihren Stellungnahmen ähnlich.

Die Bundessparte Bank und Versicherung hingegen erwartet, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Ausweitung des Schwarzmarktes, einer Reduktion des Steueraufkommens sowie zu einer Schwächung des Spielerschutzes führen werde. Weiters sprach sich die WKÖ ebenfalls für eine Öffnung des Online-Marktes erst dann aus, wenn die entsprechenden Ressourcen gegeben sind.

Mehr Geld für Sport?

Zahlreiche Sportverbände sahen in den bereits budgetierten höheren Steuereinnahmen aus der Liberalisierung des Glücksspiels eine Möglichkeit, zusätzliche Mittel zu lukrieren.

Vom Gewichtheberverband über den Tischfußballbund, über den Österreichischen Ringsportverband und dem Verband für Modernen Fünfkampf bis hin zum Fachverband für Orientierungslauf betonten zahlreiche Verbände die gesellschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Vorteile des Sports – und dessen Förderungswürdigkeit. Aber auch von Sportwetten sollten bei einer Neuregelung die Sport-Verbände ihren Anteil erhalten.

Mängel beim Spielerschutz

Spielerschutz-Einrichtungen kritisierten unter anderem, dass es zwar für das Online-Glücksspiel und für die Landesausspielungen („kleines Glücksspiel“) Selbstlimitierungssysteme gebe, aber nicht für Casinos. Bei den Landesausspielungen gilt zudem das Einzahlungslimit pro Betreiber – und es sind bis zu drei Betreiber pro Bundesland zugelassen.

Damit könnte ein Spieler bis zu 5.040 Euro alleine beim „kleinen Glücksspiel“ verzocken. Aber auch die Möglichkeit der Einzelaufstellung von Automaten etwa in Lokalen oder Tankstellen sehen die Spielschützer kritisch – hier kämen Spielsüchtige leichter in Versuchung. Aber auch Sportwetten sollten neu geregelt werden.

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