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Betrugsermittlungen gegen Immobilien-Tycoon Erwin Soravia eingestellt

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Erwin Soravia

©Imago / Funke Foto Services

Die Staatsanwaltschaft Graz stellt die Ermittlungen gegen Immobilienunternehmer Erwin Soravia und eine Steuerberaterin wegen des Verdachts auf schweren Betrug ein. Ein Anfangsverdacht sei nicht erkennbar.

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Die Staatsanwaltschaft Graz hat ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs gegen den Immobilien-Tycoon Erwin Soravia und eine Steuerberaterin eingestellt. Die zwei wurden verdächtigt, sie hätten im Frühjahr 2023 im Zusammenhang mit dem Projekt „Hospiz am Arlberg“ Investoren mit falschen Angaben über den Baufortschritt, der Vorlage einer immobilienwirtschaftlichen Analyse und dem Verschweigen von Leistungs- und Darlehensverträgen getäuscht und zu Beteiligungen verleitet.

Investoren waren die „projektimmanenten Risiken“ bewusst

Ein Schaden in Höhe von 1,4 Mio. Euro wurde in einer von fünf Anzeigerinnen bei der Grazer Anklagebehörde eingebrachten Sachverhaltsdarstellung behauptet. Sie stützten sich in ihrem Vorbringen auf ein Investment-Memorandum und die Informationen in einem Investment-Teaser. Soravia und der von ihm als Rechtsvertreter beigezogene Wiener Rechtsanwalt Lukas Kollmann hielten dem entgegen, Soravia und die Steuerberaterin seien erst Ende 2023 zu Geschäftsführern der Hospiz am Arlberg Holding GmbH bestellt worden.

Sein Mandant sei weder in die Vertragsanbahnung noch in die Korrespondenz mit den Investoren eingebunden gewesen, betonte Soravias Rechtsvertreter. Kollmann wies außerdem darauf hin, den Investoren wären die „projektimmanenten Risiken“ bewusst gewesen und sie hätten in diesem Zusammenhang vor Ende März 2023 keine zusätzlichen Unterlagen angefordert.

Anfangsverdacht einer Straftat „nicht erkennbar“

In ihrer ausführlichen, der APA vorliegenden Begründung ihres Einstellungsbeschlusses hält die Staatsanwaltschaft fest, der „Anfangsverdacht einer Straftat, insbesondere im Hinblick auf das Verbrechen des Betruges“ sei „nicht erkennbar“. Aus der Angabe eines geplanten Fertigstellungsdatums des Bauprojekts könne „kein Täuschungsvorsatz entnommen werden“, denn es sei „bereits aus der allgemeinen Lebenserfahrung damit zu rechnen, dass Bauprojekte mit Verzögerung fertiggestellt werden“.

Schon im Investment-Memorandum habe man die Investoren auf die „ungewisse Lage“ hingewiesen, führt die Staatsanwaltschaft aus. Einen möglichen Neubau habe man mit einer entsprechenden behördlichen Genehmigung und „wirtschaftlicher Plausibilisierung“ verknüpft.

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