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Konkret ging es bei der Verhandlung um eine Zahlung, die René Benko im Jänner 2023 an seine Frau unter dem Verwendungszweck "Eigenkapital für Immobilieninvestments" geleistet hatte. Laut Frau Benkos Anwalt handelte es sich dabei - zu den monatlichen 10.500 Euro Unterhalt - um einen "Zusatzunterhalt". Damit hätte sie sich laut einer Vereinbarung der Eheleute "etwas Eigenes aufbauen" sollen, wie Nathalie Benko vor Gericht aussagte. Wofür das Geld schließlich genau verwendet worden war, war ihr jedoch nicht mehr genau erinnerlich und sie meinte lediglich, es in ihre Immobilienfirma investiert zu haben.
Das Gericht schenkte dem jedoch keinen Glauben und ordnete das Geld nicht als Unterhalt, sondern als "unentgeltliche Verfügung" und damit als Leistung ohne wirtschaftliche Gegenleistung ein. Damit war die Zahlung im Insolvenzverfahren anfechtbar. Immobilienerwerb oder die Bereitstellung von Geldmitteln falle nicht unter den gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Es erschien der zuständigen Richterin angesichts Frau Benkos ausweichender Antworten zu dem Verbleib des Geldes zudem "zweifelhaft", dass sie die Summe auch tatsächlich in eine "allfällige Immobilienfirma einbrachte". Schließlich dürfte ihr bei "lebensnaher Betrachtung" noch erinnerlich sein, was mit dem Geld geschehen sei, hieß es in dem Urteil von Mitte Mai.
Frau Benko wurde indes "Gutgläubigkeit" bescheinigt. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Signa Holding im November 2023 soll sie keinen Einblick in die finanziellen Schwierigkeiten ihres Mannes gehabt haben. Nathalie Benko hatte nämlich angegeben, erst über Medienberichte davon erfahren zu haben. Zuhause sei über Finanzielles nicht gesprochen worden.
Nathalie Benko wurde schließlich zur Rückzahlung von zwei Mio. Euro plus vier Prozent Zinsen verurteilt. Weitere vom Masseverwalter geforderte 850.000 Euro wurden dagegen abgewiesen. Wie Landesgerichtssprecherin Birgit Fink gegenüber der APA erklärte, meldeten beide Seiten bereits Berufung an. Die Frist dafür läuft diese Woche ab. Frau Benko berief gegen das Urteil in voller Höhe, Grabenweger dagegen nur teilweise gegen die Abweisung von 150.000 Euro. Damit dürfte die Causa vor dem Oberlandesgericht Innsbruck erneut verhandelt werden.





