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Arbeitslosengeld: Höhe, Antrag und Dauer

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Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld©Elke Mayr

Wer in Österreich den Job verliert, hat meist Anspruch auf Arbeitslosengeld vom AMS. Wie hoch es ausfällt, wie man es beantragt, wie lange man es bekommt und was beim Dazuverdienen gilt.

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Wer hat in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist Teil des österreichischen Sozialversicherungssystems. Es soll Menschen, die ihren Job verloren haben und Arbeit suchen, weiter ihren Lebensunterhalt sichern. Während des Bezugs ist man krankenversichert, die Mitversicherung für Angehörige bleibt bestehen. Der Anspruch ist an Bedingungen geknüpft. Man muss:

  • arbeitsfähig, arbeitswillig und am Arbeitsmarkt vermittelbar sein,

  • sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos gemeldet haben,

  • bereit sein, eine Arbeit von mindestens 20 Wochenstunden anzunehmen (bei Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren genügen 16 Wochenstunden),

  • die maximale Bezugsdauer noch nicht ausgeschöpft haben und

  • die Anwartschaft erfüllen: Beim ersten Bezug sind das 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 24 Monaten, beim wiederholten Bezug 28 Wochen in den letzten 12 Monaten, unter 25 Jahren 26 Wochen in den letzten 12 Monaten.

Arbeitslosenversichert sind unselbständig Beschäftigte und freie Dienstnehmer:innen, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro brutto im Monat (2026) liegt.

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Münzen neben einem Taschenrechner

Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Foto: Pixabay/stevepb (Symbolbild)

 © stevepb, Pixabay

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld setzt sich aus dem Grundbetrag, einem eventuellen Ergänzungsbetrag und eventuellen Familienzuschlägen zusammen. Grundlage für den Grundbetrag sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der letzten 12 Monate. Im Regelfall beträgt er 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens.

Einen Ergänzungsbetrag gibt es, wenn der Grundbetrag niedriger ist als der Ausgleichszulagen-Richtsatz (2026 für Alleinstehende 1.308,39 Euro im Monat). Ohne Familienzuschläge darf das Arbeitslosengeld inklusive Ergänzungsbetrag 60 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen, mit Familienzuschlägen sind es höchstens 80 Prozent.

Einen Familienzuschlag erhält man für Kinder, zu deren Unterhalt man wesentlich beiträgt, sowie für Ehepartner:innen und Lebensgefährt:innen ohne oder mit nur geringem Einkommen. Er beträgt 0,97 Euro pro Tag für jede zuschlagsberechtigte Person.

Tipp:
Im Einzelfall lässt sich der Anspruch mit dem Arbeitslosengeld-Rechner des AMS berechnen. Eine Übersicht gibt es auch auf der AMS-Seite zum Arbeitslosengeld.

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Online-Bewerbung am Laptop

Die Arbeitslosmeldung ist online über MeinAMS möglich. Foto: Pixabay/geralt (Symbolbild)

 © geralt, Pixabay

Wie beantragt man Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man sich beim AMS arbeitslos melden, und zwar spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, genügt die Meldung am nächsten Werktag. Der Antrag kann bereits drei Wochen vor dem Ende des Dienstverhältnisses eingebracht werden, dann aber so, als wäre man schon arbeitslos.

Möglich ist das online über das AMS-Portal MeinAMS oder persönlich in der zuständigen AMS-Geschäftsstelle. Eine Liste der Geschäftsstellen gibt es auf der AMS-Homepage. Gebraucht werden Sozialversicherungsnummer, Adresse und Kontaktdaten sowie Angaben zu Kindern, Partner:in, Einkommen und letztem Dienstverhältnis. Die Arbeitsbescheinigung stellt der bisherige Arbeitgeber aus.

Wer sich später meldet oder nicht alle Daten angibt, riskiert Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung, außerdem verzögert sich die Auszahlung. Änderungen der Lebenssituation müssen sofort gemeldet werden. Nach jeder Unterbrechung des Bezugs, etwa durch einen Auslandsaufenthalt oder einen Krankenstand, muss man sich seit 1. Juli 2025 unverzüglich wieder beim AMS melden.

Auch selbständig Erwerbstätige haben Anspruch, sofern sie sich zuvor freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben. Auskunft gibt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld gibt es grundsätzlich für 20 Wochen. Die Bezugsdauer verlängert sich, wenn man:

  • insgesamt 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 30 Wochen.

  • das 40. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 39 Wochen.

  • das 50. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 15 Jahre 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 52 Wochen.

Was bedeutet „Sperrfrist“?

Nicht immer besteht sofort Anspruch. Wer das Dienstverhältnis selbst kündigt oder es durch eigenes Verschulden verliert, bekommt in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrfrist). Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrfrist. Bei einer einvernehmlichen Auflösung kommt es auf den Einzelfall an, daher sollte man sich vorher beim AMS oder bei der Arbeiterkammer erkundigen.

Was kommt nach dem Arbeitslosengeld?

Läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld aus, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen. Sie ist für Menschen in einer Notlage gedacht, die weiterhin arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos gemeldet sind. Den Antrag stellt man über MeinAMS oder in der AMS-Geschäftsstelle, Informationen zu Höhe und Ausnahmen gibt es auf der AMS-Seite zur Notstandshilfe.

Darf man arbeiten, während man Arbeitslosengeld bekommt?

Seit 1. Jänner 2026 darf man neben dem Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht mehr geringfügig dazuverdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 551,10 Euro brutto im Monat. Ausnahmen gelten laut AMS in fünf Fällen:

  • Die geringfügige Beschäftigung bestand schon vor der Arbeitslosigkeit und wird weitergeführt.

  • Man hat zuvor mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen.

  • Man ist 50 Jahre oder älter oder hat eine Behinderung von mindestens 50 Prozent und hat zuvor mindestens 365 Tage Leistungen bezogen.

  • Man war zuvor lange krank und hat Leistungen bezogen.

  • Man nimmt an einer AMS-Schulung teil, die länger als vier Monate dauert und mehr als 25 Wochenstunden umfasst.

Jede Tätigkeit muss dem AMS gemeldet werden. Wer ohne Meldung arbeitet oder die Grenze überschreitet, riskiert den Verlust des Anspruchs und eine Rückforderung.

Kann man in den Urlaub fahren, wenn man arbeitslos ist?

Bei einem Auslandsaufenthalt ruht der Bezug. Nach der Rückkehr muss man sich sofort wieder beim AMS melden, sonst entstehen Lücken beim Leistungsbezug und in der Sozialversicherung. Urlaub sollte man vorab mit dem AMS abklären.

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