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Der erste Betrugsprozess gegen den 34-jährigen Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht war im August 2025 am Landesgericht Innsbruck diversionell gegen eine auferlegte Zahlung einer Geldbuße über 18.000 Euro erledigt worden. Ochsenknecht bezahlte daraufhin das Geld in Raten. Letztlich gab aber das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens statt, weshalb es nun zu einer Neuauflage bzw. Fortsetzung kommt.
Ochsenknechts Anwalt betonte im Vorfeld der Verhandlung, dass sein Mandant zwar wie bereits bisher die Verantwortung übernehmen werde, man aber auf Freispruch plädiere. Es habe kein Betrugsvorsatz vorgelegen. Im Falle einer Verurteilung drohten Ochsenknecht bis zu drei Jahre Haft.
