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Weitere Anklage gegen Egisto Ott

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Egisto Ott Mitte März im Wiener Straflandesgericht
Egisto Ott Mitte März im Wiener Straflandesgericht©APA, Roland Schlager

Dem Ex-BVT-Chefinspektor und seinem früheren Vorgesetzten Martin Weiss wird Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung angekreidet.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen einen weiteren Strafantrag gegen Egisto Ott eingebracht. Das gab die Anklagebehörde am Montag per Presseaussendung bekannt. Dem ehemaligen Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie seinem Vorgesetzten, dem früheren BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss, wird die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung angekreidet.

Ott wurde Ende Mai in Wien in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Er meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe.

Staatsanwaltschaft „schießt“ Strafanträge gegen Ex-Geheimdienstler nach

Seither „schießt“ die Staatsanwaltschaft weitere Strafanträge gegen den früheren Geheimdienstler nach. Am 22. Mai wurde Ott angeklagt, weil er im Dezember 2018 einem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten vertrauliche Informationen über einen „Gelegenheitsinformanten“ des BVT weitergeleitet haben soll. Die Informationen sollen sich auf die ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit), den Ableger der türkischen Religionsbehörde in Österreich, bezogen haben.

Dem nunmehrigen Strafantrag zufolge sollen Ott und Weiss Urheber des sogenannten „BVT-Konvoluts“ sein. Ott soll im Sommer 2017 einem Journalisten geheime Informationen über den Verfassungsschutz anvertraut bzw. zugänglich gemacht haben. Es geht um ein 26-seitiges Konvolut mit Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums samt ihrer dienstlicher Verwendung, das Ott dem Journalisten postalisch übermittelt haben soll. Enthalten war in der Postsendung auch die Behauptung, ein damaliger BVT-Referatsleiter habe Reisepassrohlinge der Volksrepublik Nordkorea erhalten und davon drei Stück an Vertreter des südkoreanischen Geheimdiensts übergeben.

Weiss als Beitragstäter mitangeklagt

Sein Wissen soll Ott von Martin Weiss bezogen haben. Dieser ist daher als Beitragstäter mitangeklagt. „Durch die beschriebene Tathandlung wurde das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit gefährdet“, hält die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung fest.

Für Ott und Weiss gilt die Unschuldsvermutung. Otts Rechtsvertreterin Anna Mair wollte am Montagnachmittag auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Weiss ist für die Justiz schon seit Längerem nicht greifbar. Er hält sich in Dubai auf und hat sich bisher seiner strafrechtlichen Verfolgung entzogen.

Die beiden Strafanträge werden wohl gemeinsam am Landesgericht verhandelt. Dass Weiss zur Verhandlung erscheinen wird, wäre eine große Überraschung. Mit einem Prozesstermin gegen Ott dürfte im Herbst zu rechnen sein.

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