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Egisto Ott wegen Amtsmissbrauch und Spionage schuldig gesprochen

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Ott verzichtete im Großen Schwurgerichtssaal auf ein Schlusswort

Egisto Ott

©HELMUT FOHRINGER, APA

Der frühere Chefinspektor muss mehr als 4 Jahre in Haft. Die Strafe liegt damit nahe an der Höchstgrenze. Für Verteidigerin Anna Mair ist das Urteil „absolut nicht nachvollziehbar“.

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Der frühere Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und anderer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden.

Das Urteil lag nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage, der bis zu fünf Jahre Haft vorsieht.

Verteidigerin zeigt sich „überrascht“

Die Strafhöhe habe sie „durchaus überrascht“, sagte Otts Verteidigerin Anna Mair in einer ersten Reaktion. Es sei „absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt“, meinte Mair vor Medienschaffenden vor dem Großen Schwurgerichtssaal. An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt – vier Monate wurden bei der Strafzumessung aufgrund der überlangen Verfahrensdauer in Abzug gebracht.

Mair legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die erstinstanzliche Entscheidung sei „die erste Etappe, jetzt geht es weiter“, gab sich Otts Rechtsvertreterin kämpferisch. Egisto Ott selbst stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung. „Kein Kommentar“, beschied er – betont freundlich lächelnd – Journalistinnen und Journalisten, die ihn um eine Wortspende baten.

Fußfessel für 20 Monate ausgeschlossen

Im Urteil wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass im Falle der Rechtskraft Egisto Ott 20 Monate in einer Justizanstalt verbüßen muss und nicht auf eine Fußfessel hoffen darf.

Bei Egisto Ott wurden weiters 56.000 Euro an Vermögenswerten für verfallen erklärt. Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei diesem Betrag „um die Untergrenze der erlangten Geldbeträge“ aus Otts kriminellen Handlungen handelt, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung darlegte.

Einstimmiger Schuldspruch

Egisto Ott wurde im Großteil der Anklagepunkte von den acht Geschworenen einstimmig für schuldig befunden. Demnach tätigte er den nicht rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge ohne dienstlichen Auftrag und teilweise entgeltlich im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB Personenabfragen und gab diese weiter.

An die von ihm behauptete „Operation Doktor“ – Ott hatte geltend gemacht, von einem Vorgesetzten mit streng geheimen Recherchen für einen westdeutschen Partnerdienst betraut worden zu sein – glaubten die Geschworenen nicht. Auch drei Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, fanden dem Urteil zufolge von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek den Weg zum FSB.

Ott wurde weiters schuldig erkannt, einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben, wofür Ott 20.000 Euro erhalten haben soll, weshalb er auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde er schuldig erkannt.

„Fehleranalyse“ nach Tiergartenmord

Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst eine „Fehleranalyse“ erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen.

Gegen Ott wurde seit neun Jahren ermittelt und seit Ende Jänner am Landesgericht verhandelt. Ein mitangeklagter Polizist, der als am BVT tätiger IT-Forensiker für Ott die Handy-Daten der Kabinettsmitarbeiter extrahiert haben soll, wurde wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig. Der vormalige BVT-Beamte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Angeklagte hatten sich „nicht schuldig“ bekannt

Beide Angeklagten hatten sich zu sämtlichen gegen sie erhobenen Vorwürfen „nicht schuldig“ bekannt. Freigesprochen wurde Ott nur vom Vorwurf des schweren Betrugs und von einem von mehreren Fakten, die als Bestechlichkeit inkriminiert waren.

Ein mitangeklagter Polizist fasste eine 15-monatige bedingte Haftstrafe aus.

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