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Strache im "Lebensversicherung"-Prozess freigesprochen

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Strache rechnete mit den früheren Wiener FPÖ-Granden ab
©APA/APA/EVA MANHART/EVA MANHART
Der Untreue-Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker und -Vizekanzler Heinz Christian Strache und einen Mitangeklagten in der so genannten Lebensversicherung-Causa ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Ein Schöffensenat wies den inkriminierten Vorwurf der Untreue zurück. Zu dieser Entscheidung kam der Senat nach einer Beratungszeit von knapp 40 Minuten.

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Es sei "einfach nicht widerlegbar", dass Strache eine auf ihn laufende Lebensversicherung in Höhe von 940.000 Euro als "wirtschaftliche Absicherung gesehen hat", führte der vorsitzende Richter aus. Es sei nicht nachweisbar, dass Strache sich die Summe entgegen dem Willen der Partei zuwenden wollte, sagte er.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und hat nun drei Tage Zeit, über mögliche Rechtsmittel zu entscheiden.

Die Vereinbarung, mit der Strache laut Anklage als Begünstigter der Versicherung eingetragen wurde, gehe eher "in die Nähe einer Absichtserklärung", begründete der Richter die Freisprüche für Strache und einen mitangeklagten ehemaligen Finanzreferenten der FPÖ. Der Senat ging davon aus, dass eine 2007 für den damaligen Wiener FPÖ-Obmann Strache bestehende Lebensversicherung am 16. April 2014 in der Kanzlei eines ehemaligen FPÖ-Anwalts modifiziert wurde. Die entsprechende Vereinbarung hätten der Anwalt textiert und der FPÖ-Finanzreferent und Strache als Wiener FPÖ-Obmann unterschrieben, wobei Strache zugleich als Begünstigter eingesetzt wurde.

Für das Gericht handelte es sich dabei um ein "In-Sich-Geschäft", das an sich "unwirksam" war. "Im Zweifel war das nicht ernst gemeint", meinte der Richter. Es sei "nur eine Art Absichtserklärung" gewesen, "die man sich später noch mal anschaut." Es sollte "ein Nachweis sein, dass - wirtschaftlich betrachtet - die Versicherung schon ihm (Strache, Anm.) gehört."

Die Zeugenbefragungen hätten ergeben: "Einen Beschluss eines zuständigen Gremiums gab es zumindest nachweisbar nicht." Damit zweifelte das Gericht einen zivilrechtlichen Anspruch Straches auf die Lebensversicherungssumme zumindest an.

Für Straches Unschuld spreche weiters, dass die Vereinbarung offenbar dem Versicherungsunternehmen nie bekannt gegeben worden sei. Zudem habe Strache die Vereinbarung nie ins Feld geführt, als er später seinen Anspruch auf die Versicherungssumme gegenüber der Partei geltend zu machen versuchte. Mit Blick auf den Mitangeklagten und jenen FPÖ-Politiker und Anwalt, der ebenfalls an der Ausarbeitung der Vereinbarung beteiligt gewesen sein soll, meinte der Richter, dass hier die Motivation fehle. Beide hätten persönlich nicht profitiert und es gebe auch keinen Grund, warum diese der Partei zu Gunsten Straches hätten schaden wollen.

Er sei "sehr erleichtert, dass das Verfahren mit einem Freispruch zu Ende gegangen ist", reagierte Strache auf die Gerichtsentscheidung. Die Verhandlung habe ihn "existenziell massiv belastet", äußerte er sich vor dem Gerichtssaal gegenüber Medienschaffenden. Er habe in den vergangenen sieben Jahren zwölf Ermittlungsverfahren zu gewärtigen gehabt. Nun liege der dritte Freispruch vor. Das Ganze erinnere ihn "ans Hornberger Schießen (eine Angelegenheit, die mit Getöse angekündigt wird, ohne dass dabei etwas herauskommt, Anm.). Ich hoffe, dass das irgendwann aufhört."

Bereits im kommenden Herbst steht Strache am Wiener Landesgericht der nächste Prozess vor. Dann geht es um den Verfahrenskomplex CASAG. In diesem Zusammenhang wird dem EX-FPÖ-Obmann und zwei Verantwortlichen des Glücksspielkonzerns Novomatic Vorteilsannahme bzw. -zuwendung zur Beeinflussung als Amtsträger vorgeworfen. Darauf angesprochen, bemerkte Strache am Donnerstagabend, "er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Reinen Herzens, ich habe nichts gemacht."

Strache hatte am finalen Verhandlungstag mit den früheren Wiener FPÖ-Granden abgerechnet. Er bekräftigte, die für seinen Vorgänger Hilmar Kabas abgeschlossene Versicherung sei 2007 auf ihn übertragen worden. Dass sich keiner seiner früheren Parteikollegen jetzt daran erinnern könne bzw. wolle, sei "enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe." 2014 habe es dann einen Vorstandsbeschluss der Wiener Partei-Granden gegeben, die Versicherung auf Ab- und Erleben zu ändern: "Da ist niemand gezwungen worden. Im Gegenteil." Jetzt hätten "alle Amnesie, das ist natürlich enttäuschend".

Die Versicherung sei ursprünglich "eine Risikoabsicherung für den Krisenfall, wenn ich ums Leben kommen sollte, dass meine Mutter und meine Kinder versorgt sind" gewesen, referierte Strache. Er sei immer wieder "konkreten Morddrohungen" ausgesetzt gewesen. So hätte der fanatische IS-Anhänger Mohamed Mahmoud seinerzeit Attentatspläne gegen ihn gewälzt: "Er wollte mich am Viktor-Adler-Markt liquidieren." Später, in seiner Zeit als Vizekanzler, habe es "einen 86-seitigen Autobomben-Akt" gegeben, der gegen sein Leben gerichtet gewesen sei, legte Strache dar.

Die Versicherung hätte ihm "den Rücken frei gehalten", referierte Heinz-Christian Strache: "Ich hatte den Rücken frei, dass ich leichtfüßiger handeln konnte."

++ ARCHIVBILD ++ ZU APA0238 VOM 29.10.2025 - Heinz-Christian Strache muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht. Im Bild: Heinz-Christian Strache anl. der Berufungsverhandlung nach Freisprüchen für Heinz-Christian Strache in Causa Asfinag, aufgenommen am Mittwoch, 26. Juli 2023, in Wien. (ARCHIVBILD VOM 26.7.2023)

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