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Bund soll künftig gesamtes Bildungspersonal bezahlen

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Wiederkehr will Bildungspersonal aus einem Topf finanzieren
Die "Reformpartnerschaft" soll ein Ende der Mischfinanzierungen im Bildungsbereich bringen: In den Schulen soll künftig das gesamte Personal vom Bund kommen und die Direktionen selbst entscheiden können, ob sie etwa mehr Lehrkräfte oder Unterstützungskräfte wollen. Auch im Kindergarten soll es über den Finanzausgleich Geld vom Bund geben - wenn die erstmals geplanten bundesweiten Qualitätskriterien eingehalten werden. Die Umsetzung soll "zeitnah" beginnen.

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Mit den Reformen, zu denen es seit Dienstagnacht eine politische Grundsatzeinigung von Bund, Ländern und Gemeinden gibt, habe man die Zuständigkeiten im komplizierten, historisch gewachsenen Bildungsföderalismus klarer und einfacher gemacht, betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Donnerstag bei einem Medientermin. Bis zur Umsetzung habe man aber noch "ganz, ganz viel Arbeit" vor sich. Die verfassungsrechtlichen Änderungen, die in manchen Bereichen notwendig sind und für die die Regierungsparteien im Parlament die Unterstützung von FPÖ oder Grünen brauchen, will der Minister "noch dieses Jahr auf den Weg bringen". Manche der Einigungen würden ihre Wirkung aber erst in den nächsten Legislaturperioden zeigen.

Für die Schulleitungen sollen die Änderungen ein "Ende der Erbsenzählerei" beim Personal bringen. Indem alle Professionen vom Bund finanziert werden, soll die Schulleitung das Personal bekommen, das sie wirklich am Standort braucht, versprach ÖVP-Bildungssprecher Nico Marchetti. Derzeit gibt es im Schulbereich verschiedenste Berufsgruppen mit unterschiedlichen Dienstgebern samt unterschiedlichen Dienstgebern und Finanzierung - mit entsprechenden Einschränkungen bei der Personalauswahl.

Künftig sollen die Direktionen das gesamte Personal - neben Lehrkräften u.a. auch Schulpsychologinnen, die neuen "Unterstützungspädagoginnen" und Fachkräfte aus Vereinen - direkt über die Bildungsdirektion abrufen. Dort soll es außerdem eine "klare Verantwortung" geben, indem dort die Länder für die Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschule) und der Bund für die Bundesschulen (AHS, BMHS) zuständig sind. Die Stellenpläne kommen wie bisher vom Bund. Allerdings bekommen die Schulen künftig nicht nur Posten für Lehrkräfte zugeteilt, sondern einen Topf, der alle Fachkräfte umfasst. Sie sollen dann auswählen können, wie viele Ressourcen sie davon für Lehrkräfte oder andere Professionen nutzen wollen. SPÖ-Bildungssprecher Heinrich Himmer erwartet sich dadurch auch einen Schub für die Schulautonomie. Denn viele Freiheiten, die das Gesetz schon ermöglicht, könnten wegen der Einschränkungen beim Personaleinsatz gar nicht ausgeschöpft werden.

Durch die Schaffung einer neuen Personalkategorie "Unterstützungspädagoge" mit österreichweit einheitlicher Ausbildung erhofft die Regierung sich zusätzlich eine neue Dynamik beim Ausbau der Ganztagsschulen. Anders als die bisherigen Freizeitpädagogen sollen diese auch in der Lernzeit und im Unterricht unterstützen dürfen. Das Personal wäre damit mehr als derzeit zwei, drei Stunden am Nachmittag im Einsatz und das Berufsbild entsprechend attraktiver.

Ähnliche Pläne des damaligen Bildungsministers Martin Polaschek (ÖVP) waren vor zwei Jahren am Widerstand der Gewerkschaft gescheitert. Diesmal werde es eine Einigung geben, glaubt Wiederkehr. Es habe bereits intensive Gespräche mit der Gewerkschaft gegeben, außerdem stünden diesmal auch Länder und Gemeinden hinter dem Plan.

Die Finanzierung der Unterstützungspädagogen durch den Bund soll zusätzlich verhindern, dass der Ausbau nicht an der Sorge der Gemeinden scheitert, auf den Erhaltungskosten sitzen zu bleiben. Wird ein Halbtags- zum Ganztagsstandort umgebaut, gibt es zusätzliche Stellen vom Bund. Die Entscheidung, ob und wo neue Ganztagsschulen entstehen, bleibt aber bei den Ländern. "Wir wollen es systemisch erleichtern, aber wir machen jetzt keine Planwirtschaft bei den Ganztagsschulen", so Wiederkehr.

In den Kindergärten sollen erstmals Mindeststandards eingeführt werden: Spätestens in zehn Jahren soll es bei den Null- bis Dreijährigen maximal 15 Kinder in den Gruppen geben, in den Kindergartengruppen 22. Bei den Kleinen sollen dann außerdem maximal fünf Kinder auf eine Pädagogin kommen, bei den Älteren elf. Parallel dazu wird auch die Finanzierung des Bundes umgestellt. Eigentlich sind die Kindergärten Landeskompetenz, in Zukunft soll per Verfassung der Bund zuständig sein und in einem Bildungsqualitätsrahmengesetz Mindeststandards etwa bei der Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und der Qualifikation von Assistenzkräften vorgeben.

Aktuell sind für Finanzierung und Rahmenbedingungen per Gesetz die Länder zuständig, die Qualitätsstandards sind entsprechend unterschiedlich. Um die Länder zur Umsetzung bestimmter Ziele zu bewegen, hat der Bund allerdings über eine 15a-Vereinbarung Förderungen etwa für das kostenlose Pflichtkindergartenjahr und den Ausbau an die Länder vergeben. In Zukunft soll die Finanzierung in jenem Bereich, für den die Qualitätsvorgaben gelten, stattdessen über den Finanzausgleich laufen.

Dabei wurde mit Ländern und Gemeinden eine "dynamische Finanzierung" vereinbart. Soll heißen: Verlangt der Bund in Zukunft zum Beispiel noch kleinere Gruppen, soll er entsprechend mehr Geld überweisen. "Das ist auch wichtig für die Gemeinden, damit sie besser planen können", so Marchetti. Bürgermeister sollen keine Sorgen haben, die Kosten nicht mehr stemmen zu können.

An den Pflichtschulen wird das geplante Reformpaket gegenüber der APA grundsätzlich begrüßt, vor allem die Pläne für "Personal aus einer Hand". Bisher gebe es aber nur "viele Überschriften und Ankündigungen", schränkte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) ein. Auch die Obfrau der Vereinigung pädagogischer Führungskräfte - Austria, Christine Obermayr, sieht Lösungsansätze für einige zentrale Strukturprobleme an den Schulen. Entscheidend werde aber sein, wie das Papier in der Praxis umgesetzt wird und ob es genug Personal und Geld für die Reform gibt. Einige der größten Herausforderungen an den Pflichtschulen - etwa steigender Förderbedarf und veraltete Schulgebäude - sei die Reformpartnerschaft nicht angegangen.

Mit einem "One stop shop", über den die Schulleitungen das gesamte Personal beziehen könnten, wäre für Kimberger "viel erreicht". Auch für Obermayr ist es "einer der sinnvollsten Punkte der Reform". Das aktuelle Nebeneinander mehrerer Dienstgeber (Bund, Land, Gemeinde, externe Träger) mache Personalplanung und schnelle Entscheidungen kompliziert. Auch die geplanten "Unterstützungspädagogen" kommen grundsätzlich gut an. An Österreichs Schulen fehle es seit Jahren an Unterstützungspersonal, das die Lehrkräfte für ihre eigentlichen Aufgaben freispielt, so Kimberger. Obermayr erhofft sich organisatorische Vorteile und flexibleren Personaleinsatz. "Richtig eingesetzt können sie insbesondere in inklusiven Klassen, in Lernzeiten sowie bei individueller Unterstützung in Sprach- und Leseförderung einen wichtigen Beitrag leisten". Durch attraktivere Beschäftigungsmodelle könnte es auch tatsächlich den von Wiederkehr erhofften Schub beim Ausbau der Ganztagsschulen geben. Die "Unterstützungspädagogen" dürften allerdings keine "Ersatzlehrkräfte" werden, pochte Obermayr auf eine klare Aufgabenbeschreibung und außerdem eine hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung für die neue Personalgruppe.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Mittwoch, 1. Juli 2026, anl. einer Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt in Wien.

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