Vorschrift gilt bereits jetzt, Effektivität soll aber durch neue Anforderungen gestärkt werden
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Der für Social-Media-Plattformen mit süchtigmachenden Inhalten von der Regierung verkündete verpflichtende Altersnachweis wird auch von Pornoseiten angewandt werden müssen. Das berichtete das Magazin Profil am Dienstagabend online unter Berufung auf das Medienministerium. In Sozialen Netzwerken muss ein Tool zur Altersverifikation übermitteln, dass die Nutzerin oder der Nutzer 14 Jahre oder älter ist, auf Videoplattformen mit pornografischen Inhalten sind es 18 Jahre.
Der Bericht wird durch die gesonderten Erläuterungen zum von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) am Montag eingebrachten Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot unter 14 Jahren bestätigt. Es sei bereits bisher festgelegt, „dass Inhalte mit grundloser Gewalt und Inhalte, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, für Minderjährige unzugänglich sein sollen und einer wirksamen Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation unterliegen müssen. Darunter fallen insbesondere Video-Sharing-Plattformen, die pornografische Inhalte verbreiten“, heißt es darin.
Gilt „auch für solche Plattformen“
Dieses inhaltliche Zugangsverbot für alle Personen unter 18 Jahren solle beibehalten, aber „seine Effektivität insofern gestärkt werden, als die neuen Anforderungen an die einzusetzende Altersverifikationsmethode auch für solche Plattformen gelten sollen“, wird in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf betont. Wie bereits von der Regierung angekündigt, muss es ab 2027 eine „wirksame Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation“ für bestimmte Social-Media-Plattformen geben, also kein bloßes Anklicken eines Buttons mit dem Alter oder dergleichen.
Die staatliche ID-Austria wird eine von mehreren technischen Möglichkeiten dafür sein. Vorgeschrieben ist ein Double-Blind-Modell. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bereitsteller des Tools nicht weiß, für welche Online-Dienste die Altersverifikation genutzt wird, sowie die Plattformen im Gegenzug ausschließlich die Information erhalten, ob die geforderte Altersgrenze erreicht ist oder nicht. Neben solchen Altersverifikationssystemen seien auch „vergleichbare Maßnahmen der Zugangskontrolle“ erlaubt, mit denen sichergestellt ist, dass Minderjährige diese Inhalte nicht verfolgen können, zitierte das Profil das Medienministerium.
Pornoseiten in Frankreich teils gesperrt
Laut dem Nachrichtenmagazin müssen Betreiber von Pornoseiten in Frankreich bereits seit 2025 die Volljährigkeit ihrer Nutzer überprüfen. Große Anbieter hätten sich daraufhin aus dem französischen Markt zurückgezogen und können dort nicht mehr benutzt werden. Andere Pornoportale prüfen nun das Alter und hätten dafür technische Lösungen gefunden.
