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Leitartikel: Strafrechtlich unschuldig, politisch untragbar

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Kathrin Gulnerits

©Matt Observe

Der eine ging, als der Rückhalt weg war. Der andere wartet, bis ihn jemand ausdrücklich hinauswirft. Die Fälle Jens Spahn und Walter Ruck sind verschieden. Gemeinsam zeigen sie, wie unterschiedlich Deutschland und Österreich mit verspieltem Vertrauen umgehen.

Jens Spahn ist zurückgetreten. Walter Ruck könnte es ihm gleichtun, vielleicht schon bevor diese Zeilen erscheinen. Am Befund über Österreichs Umgang mit politischer Verantwortung würde das wenig ändern. Spahn hatte sich gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen.

Privat entschieden er und sein Ehemann sich dennoch für diesen Weg. Als die CDU ihr Nein auf einem Parteitag bekräftigte, war Spahns Leihmutter bereits schwanger. Er schwieg. Als der Widerspruch öffentlich wurde, verlor er den Rückhalt seiner Partei und trat als Vorsitzender der Unionsfraktion zurück. Nicht sein Wunsch nach einer Familie brachte ihn zu Fall.

Doppelmoral

Es war der Widerspruch zwischen dem, was er politisch vertrat, und dem, was er privat für sich in Anspruch nahm. Spahn räumte die Doppelmoral nicht ein, sondern erklärte seine Familie zur Priorität – und als Rücktrittsgrund. Doch er ging. Fast gleichzeitig zeigt die Causa Walter Ruck, wie anders Österreich mit derselben Frage umgeht: Wann ist eine Person politisch nicht mehr tragbar?

Seit Monaten steht der Präsident der Wiener Wirtschaftskammer wegen des Verdachts auf Begünstigung von Angehörigen und Vertrauten in der Kritik. Geleakte Gesprächsprotokolle haben den Druck erhöht. Den Recherchen zufolge zeigen sie, wie Ruck über seinen Einfluss auf Postenbesetzungen und politische Karrieren sprach.

Die Protokolle enthalten abfällige Aussagen über Frauen, Industrievertreter und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Ruck weist die Vorwürfe zurück und will keine der ihm zugeschriebenen Aussagen bestätigen. Die strafrechtliche Bewertung ist offen. Die politische Bewertung muss es nicht bleiben.

Verspieltes Vertrauen

Es gilt die Unschuldsvermutung. Selbstverständlich gilt sie. Die Unschuldsvermutung verbietet, Ruck schon jetzt als strafrechtlich schuldig zu behandeln. Sie verbietet aber nicht, die bekannten und dokumentierten Vorgänge politisch zu bewerten. Und sie garantiert niemandem den Verbleib in einem Spitzenamt.

Man kann strafrechtlich unschuldig und politisch untragbar zugleich sein. Man kann kein Gesetz gebrochen und trotzdem jedes Vertrauen verspielt haben. Man kann einer Institution schweren Schaden zufügen, ohne dass sich dafür ein passender Paragraf findet. Auch Österreich kennt diese Unterscheidung.

Wer ein öffentliches Amt innehat, muss sich messen lassen – mit Blick auf Glaubwürdigkeit, Anstand, Fairness und Vorbildwirkung

Es wendet sie nur meist erst an, wenn keine andere Möglichkeit mehr bleibt. Hierzulande wird Verantwortung gerne so lange juristisch verengt, bis von ihr fast nichts mehr übrig ist. War etwas strafbar? Sind die Aussagen zweifelsfrei authentisch? Wer ist zuständig?

Das alles sind legitime Fragen. Als einzige Fragen an einen politischen Funktionär sind sie dürftig. Denn politische Verantwortung lässt sich nicht auf strafrechtliche Verantwortung reduzieren. Wer ein öffentliches Amt innehat, muss sich messen lassen – mit Blick auf Glaubwürdigkeit, Anstand, Fairness und Vorbildwirkung.

Erklären, bestreiten, bleiben

Bei Parteien, Kammern und in anderen Machtapparaten wird dieser Maßstab erstaunlich selten angelegt. Dort gilt der Rücktritt noch immer als äußerstes Mittel. Wer zurücktritt, so die Logik, gesteht Schuld ein. Also bleibt man lieber. Man bestreitet. Man erklärt. Man verweist auf Erfolge. Man wartet. Und das Umfeld wartet mit.

Zunächst wollte Bundeskanzler Christian Stocker zur Causa Ruck keine Meinung äußern. Die Sache betreffe weder ihn als Bundeskanzler noch die Bundesebene. Erst später hieß es: Sollten die Vorwürfe zutreffen, könne dies nicht ohne Konsequenzen bleiben. Das ist besser als Schweigen. Eine Haltung ist es noch nicht. Welche Konsequenzen? Wann? Wer zieht sie? Und was geschieht bis dahin?

Martha Schultz, Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, wurde deutlicher. Sie gehe davon aus, dass Ruck Schaden von der Kammer abwenden und die „richtigen Schritte“ setzen werde. Dennoch: Das klingt wie eine Aufforderung zum Rücktritt. Ausgesprochen wurde sie trotzdem nicht.

Rücktrittsvermeidung bis zum Schluss

Lieber deutet man an, raunt von „richtigen Schritten“ und hofft, der Betroffene werde die Botschaft verstehen. Der Schutz einer Person wird langsam entzogen, aber niemand möchte für den letzten Schritt, den entscheidenden Satz, verantwortlich sein. Das ist keine Rücktrittskultur. Es ist Rücktrittsvermeidung bis zum letztmöglichen Augenblick.

Jens Spahn verlor diesen Schutz. Schnell. Nicht weil Deutschland ein moralisch überlegenes Land wäre. Auch dort sind Rücktritte meist das Ergebnis nüchterner Machtpolitik. Eine Partei entscheidet, dass der Verbleib eines Funktionärs teurer geworden ist als sein Abgang. Dann geht er. Aber er geht.

In Österreich wird Verantwortung lieber erklärt als übernommen. Konsequenzen werden angekündigt, geprüft, in Aussicht gestellt. Sie ziehen über der Debatte auf – und dann vielleicht doch noch vorbei. Rücktrittskultur zeigt sich nicht daran, ob jemand freiwillig geht. Sie zeigt sich daran, wie lange sein Umfeld bereit ist, ihn zu halten.

Was meinen Sie? Schreiben Sie mir: gulnerits.kathrin@news.at

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 30+31/2026 erschienen.

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