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Österreichs Seen: Betreten verboten, Schwimmen erlaubt

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Österreichs Seen gehören allen. Der Weg ins Wasser oft nicht. Vielerorts profitieren vor allem Anwohner und Hotelgäste vom direkten Zugang. Der Rest muss sich mit schmalen Uferstreifen begnügen oder Eintritt ins Strandbad zahlen. Eine Bestandsaufnahme.

Fürs Erste ist es wieder kühler in Österreich. Doch die Hitze sitzt den meisten noch in den Knochen. Wer bei Temperaturen jenseits von Gut und Böse nicht in der meist unklimatisierten Wohnung sitzen will, hat wenige Möglichkeiten.

Eine davon ist der Sprung ins kühle Nass. An Seen mangelt es in Österreich nicht, sondern an etwas was viel selbstverständlicher anmutet: am Zugang zum See. Österreich, Land der Berge, Land am Strome – Land des Privatzugangs zum See?

Verbotsschilder und Zäune

Wer schon einmal an einem großen See wie dem Attersee oder dem Wörthersee war, kennt den Anblick von Verbotsschildern und Zäunen, durch die das Gewässer höchstens blau hindurchfunkelt. Dabei unterliegen öffentliche Seen hierzulande der Nutzungsfreiheit für die Allgemeinheit. Paddeln, schwimmen, tauchen, planschen, surfen – all das ist erlaubt. Was vielerorts nicht erlaubt ist: hineinzugehen.

Offizielle, österreichweite Zahlen dazu, wo wie viel Ufer privat oder öffentlich ist, gibt es nicht. News hat bei den Anrainergemeinden vieler großer Seen zur Verteilung des Uferbesitzes und zu öffentlichen Badestellen angefragt. Häufig ohne konkrete Antworten, was daran liegen mag, dass es in vielen Gemeinden kein Personal für diese Aufgaben gibt. An verlässliche Daten zu kommen, ist schwierig.

Nur 14 Prozent der Ufer sind öffentlich

Das Medienprojekt Addendum hat im Jahr 2019 in einer groß angelegten Recherche die Uferflächen der zwölf größten Seen Österreichs, abzüglich des Bodensees, kartiert. Der Seezugang am Bodensee ist wirklich für jedermann frei, doch die restlichen Seen boten ein anderes Bild: Die Hälfte der Seeufer war privat genutzt, etwa als private Gärten oder Hotelstrände, und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Mehr als ein Drittel waren Naturschutzgebiete, Wälder oder verschilfte Ufer, die nicht offensichtlich Privatgelände waren. Nur 14 Prozent waren öffentlich, also freie Zugänge, öffentliche Badeplätze oder Promenaden.

Ob an den natürlichen Zugängen und den öffentlichen Uferstrecken ein Seezugang de facto möglich ist, geht daraus nicht hervor. An Steilklippen oder Mooren ist kein Zugang möglich, öffentliches Land hin oder her. Und auch natürliche Zugänge, die in einem Schilfgürtel münden, versprechen keinen Badespaß.

Die Zahlen sind nicht aktuell und das Thema ist in den vergangenen Jahren verstärkt auf das politische Tapet gekommen. Doch dass Seegrundstücksbesitzerinnen und -besitzer ihre Ufer in der Zeit zurückgegeben haben, ist freilich unwahrscheinlich.

Salzburg bestätigt den Trend

Aktuelle Zahlen kommen aus Salzburg. Die dortige Arbeiterkammer hat die sechs größten Salzburger Seen vermessen. Nur ein Fünftel der Ufergrundstücke wird von der öffentlichen Hand gehalten, die anderen 80 Prozent sind im Privatbesitz.

Einzig am Zeller See gehören der Gemeinde Zell am See 60 Prozent der Uferfläche. Seezugang für die Öffentlichkeit gibt es in Salzburg nur auf knapp einem Fünftel der Uferkilometer, auf einem Drittel machen natürliche Gegebenheiten den Zugang unmöglich. Und die restlichen 50 Prozent der Uferfläche werden privat genutzt.

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Zugänglichkeit der Seeufer in Salzburg

 © Waltl & Waltl

Ein Blick an den Wolfgangsee

Eine Million Menschen haben 2024 an Salzburgs größtem See übernachtet. Kein Wunder, denn die etwa 30 Kilometer rundherum sind malerisch schön: Beim Planschen und Bootfahren blickt man wahlweise auf den Schafberg, die schroffe Falkensteinwand, das Zwölferhorn.

Dafür muss man allerdings erst mal zum See kommen, und genau das könnte sich schwierig gestalten. Denn das Land Salzburg hält nur 13 Prozent der Uferstrecke. Im oberösterreichischen Teil östlich von St. Wolfgang gibt es kaum ein öffentliches Ufer und auch in Salzburg ist der größte Teil des öffentlichen Landes die Bundesstraße am Seeufer.

Dort gibt es Parkplätze mit Wiesen, die zum Baden genutzt werden können, und auch Toilettenanlagen, aber ein flächendeckender Zugang ist wegen der Straße und des abfallenden Ufers nicht möglich. Die restlichen Uferstücke sind zumeist in privater Hand. Das wenige öffentliche Land, kritisiert die Arbeiterkammer Salzburg, wird zudem zu sehr günstigen Preisen verpachtet.

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Wem gehört das Ufer des Wolfgangsees?

 © Waltl & Waltl

Das schwarz-blau regierte Land Salzburg schreibt auf Anfrage, man arbeite daran, weitere Flächen öffentlich zugänglich zu machen. Zu Jahresbeginn habe man die Pacht für Grundstücke an landeseigenen Seen angehoben. 20 Prozent mehr sind nun für ein Grundstück am Wallersee, Obertrumersee, Mattsee oder Grabensee zu zahlen.

Die Opposition kritisiert, dass die Erhöhung vor allem Privatpersonen und Vereine belaste. Der Zugang zu den Seen für Bürgerinnen und Bürger würde aber nicht erleichtert, schreibt etwa die Salzburger Landes-SPÖ in einer Aussendung vor Verabschiedung der Pachterhöhung.

Politik unter Druck

Das Thema Seezugang schlägt Wellen, bereits seit langer Zeit. Oberösterreich, Salzburg und Kärnten fahren Initiativen, um private Seegrundstücke zurückzukaufen.

Die Bundesregierung scheint sich diesem Thema mittlerweile zumindest zögerlich annehmen zu wollen. Im Regierungsprogramm findet sich dazu erstmals ein Bekenntnis: Man strebe an, „dass der freie Seezugang für die Bevölkerung ausgebaut und damit die Erholungsfunktion besser gewährleistet wird“.

Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) lässt mitteilen, die Österreichischen Bundesforste würden entsprechend Flächen erwerben, wo immer möglich und sinnvoll. Je ein Grundstück am Weißensee und am Wörthersee haben die Bundesforste in den vergangenen Jahren gekauft. Auf einer weiteren, von den ÖBB erworbenen 8.000 m² großen Fläche am Attersee soll dieses Jahr noch ein Seezugang eröffnet werden.

Freier Zugang als Grundrecht?

Das sei positiv, so die Arbeiterkammer Wien. „Dennoch sind noch immer viele der Seen über zahlreiche Kilometer verbaut. Daher müsste der Zugang zu Seen und Natur rechtlich besser abgesichert werden“, sagt Iris Strutzmann, Referentin für Klima, Umwelt und Verkehr.

Der Vorschlag der AK ist, Durchgangsrechte für die Allgemeinheit einzuführen. Konkrete Details dafür, wie sich das durchsetzen ließe, bleibt man dort aber schuldig. Es brauche ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht auf Naturgenuss ganz wie in Bayern, der Schweiz oder den skandinavischen Ländern.

Die Gespenster der Vergangenheit

Dafür haben die Länder Kärnten und Oberösterreich bereits die ersten Schritte gesetzt. In der oberösterreichischen Landesverfassung bekennt man sich zum „Zugang der Allgemeinheit zu Wäldern, Bergen, Seen, Flüssen und anderen Naturschönheiten“.

Im Land Kärnten wird sich nicht nur bekannt, der Zugang soll auch „gesichert“ werden – allerdings unter Wahrung der Eigentumsverhältnisse. Und damit zu spät, denn die Eigentumsverhältnisse der Seeufer sind bereits geklärt. Wie so vieles in Österreich ist auch die Privatisierung von Seegrundstücken historisch gewachsen.

Die Sommerfrische prägt die Besitzverhältnisse bis heute

Auch heute noch atmen viele Seeregionen die Luft der Sommerfrische, auf die sich die gehobene Gesellschaft gerne begab. Der Bau der Bahnlinien im 19. Jahrhundert machte es möglich. Auf den Wörthersee blicken so viele pittoreske Villen, dass es einen eigenen Wörthersee-Architekturstil gibt. Unverbautes Uferland hatte man damals genug: Siedlungen waren häufig fern des Sees und die Uferstücke landwirtschaftliche Nutz­fläche.

Bald schon sprossen die Unterkünfte für die zahlungskräftigen Sommerfrischler en masse. Mit der Wirtschaftskrise zwischen den Kriegen und dem Strukturwandel von Landwirtschaft zur Industrieproduktion verkauften zudem viele Bauern am Wörthersee ihre Seegrundstücke – ein Grund dafür, warum es dort heute kaum noch öffentliches Uferland gibt.

Flüssiges Gold: der Wörthersee

Der Wörthersee war 2019 das Schlusslicht, also der „privateste“ unter den zwölf größten Seen des Landes. Nach Addendum-Zahlen waren damals ganze 82 Prozent des Ufers privat. Das mag sich bis heute kaum geändert haben, denn die Grundstückspreise sind seitdem weiter in die Höhe geschossen.

Heute werden Ufergrundstücke für mehrere Millionen Euro verkauft. Die notorisch klammen Gemeinden sind also im Wettstreit mit finanzkräftigen Zweitwohnsitznehmern deutlich im Hintertreffen, wenn es um den Rückkauf von Seegrundstücken geht.

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Seezugänge und Liegewiesen rund um den Wörthersee

 © Waltl & Waltl

Millionen für neue Seezugänge

Eine Seeuferkommission soll nun aus Mitteln der Motorbootabgabe öffentliche Seezugänge schaffen. Der große Wurf ist aber noch nicht gelungen, auch wenn der Kommission etwa neun Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um geeigneten Grund anzukaufen, sei das Geld einfach noch nicht ausreichend, liest man in den Medien.

Daher wurden von dem Geld bisher vor allem kleinere Projekte finanziert, etwa die Initiative Freie Seezugänge Kärnten. Mehr als 30 solcher Zugangsstellen gibt es im Land Kärnten bereits. Der ehemalige Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) grinst auf jedem Pressefoto dazu stolz mit einem Rettungsring in der Hand in die Kamera. Die Sache mit den Seezugängen hatte er zur Chefsache gemacht.

Zugang ist nicht gleich Badeplatz

Freier Seezugang heißt allerdings häufig genau das: ein Zugang zum See, mehr nicht. Mit Blick auf die Kosten für Uferland ist das auch kaum verwunderlich. Steile Uferhänge, die in einer Metalltreppe ins Wasser münden, mahnen vor allem am Südwestufer zur Vorsicht beim Planschen. Das Nordufer bietet mehr Liegewiesen, deren Größe mit dem Andrang eines Hitzewochenendes wie dem vergangenen allerdings nicht mithalten kann.

Bleibt nur noch, auf die kostenpflichtigen Strandbäder auszuweichen. Dafür zahlt eine vierköpfige Familie diesen Sommer gerne mal über 20 Euro. Private Hotelstrände sind teilweise viel teurer: 30 Euro kostet etwa eine Einzel-Tageskarte auf der Liege an einem Veldener Hotelstrand. Für eine gepolsterte Liege in der ersten Reihe zahlt man 130 Euro.

Streit um die Zukunft des Wörthersees

Der See ist für die, die ihn wirtschaftlich nutzen, flüssiges Gold. Wie hart umkämpft er deswegen ist, zeigt ein umstrittener Vorschlag der Wirtschaftskammer Kärnten: Der Wörthersee soll neu eingestuft werden, vom „natürlichen“ zum „erheblich veränderten Wasserkörper“. Beim Ersteren ist ein natürlicher Zustand das Ziel, die Einstufung als „erheblich veränderter Wasserkörper“ fordert nur das „Potenzial“ dafür. Der Vorschlag würde also die umweltrechtlichen Leitlinien für den Wörthersee lockern.

Stefan Sternad ist Gastronomie- und Tourismussprecher der Kärntner Wirtschaftskammer. Der Wirtschaftsbündler argumentiert, der See sei durch jahrhundertelange Nutzung schon so weit verändert worden, dass es diesen natürlichen oder naturnahen Referenzzustand nicht mehr gebe. Und begründet seinen Vorstoß mit der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Sees, auch Seeeinbauten sollen möglich sein. Die Kammer sorge sich um „überschießende Anforderungen“ bei der Nutzung des Sees.

Eine Neueinstufung des Wörthersees als erheblich veränderter Wasserkörper ist aus meiner Sicht der falsche Weg

Norbert Totschnig

Eine solche „überschießende Anforderung“ könnte der Maßnahmenplan sein, der letztes Jahr unter anderem eine Neureglung des Motorbootverkehrs und den Rückbau harter Seeuferverbauungen vorsieht. Grund war der verschlechterte ökologische Zustand des Sees. Wäre der Wörthersee ein „erheblich veränderter Wasserkörper“, so würde die Verschlechterung nicht so streng bewertet.

Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP), ein Parteikollege von Sternad, hält offenbar wenig von dem Vorstoß. Er teilt auf Anfrage mit: „Eine Neueinstufung des Wörthersees als erheblich veränderter Wasserkörper ist aus meiner Sicht der falsche Weg.“ Bereits im Juni „wunderte“ sich Totschnig am Rande eines Medientermins über den Vorstoß aus Kärnten.

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Der Wörthersee von oben: Hier ist das Ufer besonders oft privat – und verbaut.

 © Getty Images

Und anderswo?

Was in Österreich für Zündstoff sorgt, ist in Bayern schon längst Gesetz. Das Recht auf den Genuss von Naturschönheiten, wie es dort vollmundig heißt, ist in der Landesverfassung festgeschrieben – und zwar mit deutlich mehr Zähnen als in Kärnten und Oberösterreich.

Privatgrund darf in Bayern zu Erholungszwecken betreten werden, solange es sich dabei erkennbar um „freie Landschaft“ handelt. Durch den Nachbarsgarten zum See stapfen geht also nicht, über einen staubigen Feldweg im Nirgendwo zumeist schon. Wollen Grundbesitzende ihre „freie Landschaft“ absperren, so müssen sie den Behörden gegenüber eine Begründung erbringen.

Noch radikaler sind viele skandinavische Länder. Dort regeln Jedermannsrechte den Zugang zur Natur. Wer nichts kaputt macht, niemanden stört und zu Wohnhäusern einen angemessenen Abstand einhält, darf auch ohne Zustimmung der Grundbesitzenden in der Natur herumwandeln. Sogar campen ist teils erlaubt.

Der nächste Sommer kommt bestimmt

Will man Österreichs Seen zugänglicher machen, braucht es andere Lösungen. Viele Ufer sind bereits kleinteilig bebaut. Was aus dem Bekenntnis der Bundesregierung zum Seezugang wird, bleibt offen. Fest steht: Der Streit um den Zugang zum See wird heißer. Zuletzt fast 40 Grad.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 28+29/2026 erschienen.

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