Akademiker sollen länger arbeiten, heißt es aus ÖVP, aber auch FPÖ. Konsequent umgesetzt würde dies bedeuten: Wichtiger als das Alter wird, dass zum Beispiel 45 Versicherungsjahre vorliegen.
NEOS sind mit ihrer Forderung, das gesetzliche Pensionsalter anzuheben, nicht mehr allein. Auch aus der ÖVP, aber auch der FPÖ kommen neuerdings Signale, die in diese Richtung gehen. Schon im Juni hat der freiheitliche Budgetsprecher Arnold Schiefer in einem Standard-Interview erklärt, dass man darüber diskutieren müsse, für wen es zumutbar sei, länger zu arbeiten.
Aus seiner Sicht wären das „Leute etwa, die länger studiert haben und die keine körperlich schweren Arbeiten verrichten mussten“. Ähnlich äußerte sich zuletzt ÖVP-Budgetsprecher Andreas Ottenschläger in der ORF-Sendung „Hohes Haus“.
Fakten sind rar
Fakten zum Thema sind rar. Wann Akademikerinnen und Akademiker in Pension gehen, ist weder im Sozialministerium noch in der Pensionsversicherung oder bei der Statistik Austria zu erfahren; entsprechende Auswertungen gebe es nicht, heißt es.
Sie dürften es jedoch später tun als andere Gruppen, wie Daten zum Erwerbsstatus der Bevölkerung nach höchster abgeschlossener Bildung zeigen: Bei 60- bis 64-jährigen Hochschulabsolventen waren 2024 erst 11,4 Prozent in Pension, während es sich etwa bei Lehrabsolventen, also meist Facharbeitern, bereits um 53,5 Prozent handelte.
Naheliegende Erklärung: Nur wenige Akademiker erreichen vor dem gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren die erforderlichen Versicherungszeiten, um vorzeitig in Pension gehen zu dürfen.
Unpopuläres Thema
Für ÖVP und FPÖ ist es einfacher, sich dem unpopulären Thema Pensionsalter über Hochschulabsolventen anzunähern. Damit riskieren sie kaum Stimmen von Arbeitern und Angestellten, die bei Wahlen relevanter sind für sie. Abgesehen davon verfügen Akademiker im Durchschnitt über eine höhere Lebenserwartung, sodass eine solche Reform für sie auch zumutbar erscheint.
Letzten Endes kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Auch ein Hochschulabsolvent kann etwa Kriterien erfüllen, die klassischerweise für Schwerarbeiter gelten. Rechtlich viel eher durchsetzbar und im Sinne des Zugangs konsequent wäre daher Folgendes: Im Vordergrund steht nicht ein bestimmtes Pensionsalter, sondern die Zahl der Versicherungsjahre. Anders ausgedrückt: Wer gesund ist, muss arbeiten, bis er zum Beispiel 45 Jahre erreicht hat – und zwar allenfalls also auch über den 65. Geburtstag hinaus.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 28+29/2026 erschienen.
