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Damit nicht genug: Der aus der Ukraine stammende Mann wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt. Obwohl er auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam machte und im Haftraum den Notfallknopf drückte, sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Am Abend wurde der Mann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen im PAZ einem Polizeijuristen vorgeführt - in einem Rollstuhl, weil er mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte.
Ihm sei in der Zelle im PAZ plötzlich schlecht geworden, schilderte der inzwischen 56 Jahre alte Mann dem Gericht: "Ich habe erbrochen und bin ganz nass geworden. Ich dachte, oben ist unten. Ich habe alles doppelt gesehen." Er sei dann "auf allen vieren hingekrochen und habe einen Knopf gedrückt, dass jemand zu mir kommt." Auf Deutsch gab er seine damalige Bitte wieder, die die Polizisten "ignoriert" hätten: "Mir ist so schlecht. Bitte rufen Sie einen Arzt oder einen Krankenwagen." Der 56-Jährige schloss sich dem Strafverfahren als Geschädigter an. Er machte insgesamt 80.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang geltend.
Der Polizeijurist missbrauchte laut Anklageschrift wissentlich seine Befugnisse, indem er gegen 21.00 Uhr mit dem Mann eine Vernehmung durchführte, "obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren". Der Betroffene gab vor Gericht an, er sei nach seiner Befragung "mit dem Rollstuhl auf die Straße geführt" und aufgefordert worden, sich ein Taxi zu nehmen. Er habe selber die Rettung gerufen und sich ins AKH bringen lassen, wo man einen Schlaganfall festgestellt hätte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeijuristen Missbrauch der Amtsgewalt und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet, wobei sein Vorgehen laut Anklage eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen bewirkte. Alle vier Angeklagten bekannten sich "nicht schuldig".
Das Verhalten des Polizeijuristen war dem Staatsanwalt völlig unverständlich. Der Mann sei "komplett nicht ansprechbar" gewesen. Dessen Verteidigerin Astrid Wagner wies das vehement zurück. Der Ukrainer sei nach seiner Einlieferung ins PAZ von zwei Amtsärzten begutachtet und als vernehmungsfähig beschrieben worden. Der Polizeijurist habe den Schlaganfall nicht erkannt, ansonsten hätte er die Sanitäter gerufen.
"Warum hätte ich das auf Biegen und Brechen durchziehen sollen, wenn ich Bedenken gehabt hätte?", sagte der Polizeijurist in seiner Beschuldigteneinvernahme. An dem Mann sei "nichts Auffälliges" gewesen. Dass der Ukrainer in einem Rollstuhl zu ihm gebracht wurde, sei "für mich etwas ganz Normales gewesen. Das passiert regelmäßig. Seit den Klima-Klebern ist das Mode."
Er habe sich mit dem Mann "unterhalten", dieser habe ihm verraten, dass er "viel getrunken" habe und sein aggressives Verhalten gegenüber der Polizei am Schwarzenbergplatz bereue. Er habe "eine relativ geringe Geldstrafe" verhängt, "das war's".
Die bei der Einvernahme anwesende junge Schriftführerin belastete allerdings den Polizeijuristen bei ihrer Zeugenbefragung. "Man hat gemerkt, dass es ihm (dem Ukrainer, Anm.) nicht gut geht. Er ist eingesackt im Rollstuhl da gesessen. Er hat nichts gesagt", gab die Frau zu Protokoll. Dass er im Rollstuhl vorgeführt wurde, sei "eher ungewöhnlich" gewesen. Auf die Frage, wie die im Einvernahmeprotokoll dem Ukrainer zugeschriebenen Sätze zustande gekommen seien, erklärte die Zeugin unter Wahrheitspflicht sinngemäß, diese seien ihr "vorgegeben" worden. "Meiner Meinung nach konnte der keine vollständigen Sätze sagen", betonte die junge Frau.
Der Staatsanwalt zollte den Angaben der Zeugin Anerkennung. "Ich find' es total toll, dass Sie diese Aussage hier machen", bemerkte er. Alle anderen Polizisten hätten nämlich erklärt, es sei nichts Ungewöhnliches passiert.
Die drei Polizeibeamten wurden von Verteidiger Klaus Heintzinger vertreten. Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei korrekt und "exakt so abgelaufen, wie es der Einsatztechnik-Richtlinie entspricht", sagte Heintzinger. Was die beiden Beamten im PAZ betrifft, hätte der eine mit dem Ukrainer "überhaupt nichts zu tun gehabt". Dieser habe sich in einer Zelle im dritten Stock befunden, der Beamte sei aber im Erdgeschoß stationiert gewesen. Der zweite Beamte habe erst um 18.00 Uhr den Dienst angetreten, der Ukrainer sei kurz nach 16.30 Uhr ins PAZ gebracht und einer Zelle zugewiesen worden.
Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen ukrainischen Staatsbürger, der seit 2012 in Österreich lebt. Als am 9. Mai 2024 am Tag des unbekannten Soldaten russische Diplomaten vor dem sowjetischen Heldendenkmal am Schwarzenbergplatz einen Kranz niederlegten und des Siegs im Zweiten Weltkrieg gedachten, tat er lautstark seinen Unmut kund. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und ortete Verwaltungsübertretungen. "Er war aggressiv. Auch gegen die Polizei", schilderte der Erstangeklagte. Er habe den Mann abgemahnt bzw. weggewiesen, was nichts gebracht hätte. Dieser habe "geschrien und heftig mit den Händen gestikuliert". Daraufhin habe er die Festnahme nach § 35 Ziffer 3 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ausgesprochen.
Plötzlich habe ihn der Mann an der ballistischen Weste erfasst, schilderte der Polizist: "Er war so nahe, dass die Befreiungstechnik nicht mehr funktioniert hat." Der Mann habe sich "bei mir so an den Hals gehängt". Er habe "Schläge und Stiche in den Unterleib befürchtet", sich "eigentlich in einer Notwehr-Situation" befunden und "intuitiv" gehandelt.
Die Anklage wirft dem Erstangeklagten vor, den Mann "unsachgemäß zu Boden" gebracht zu haben, indem er ihn am Schulter- und Nackenbereich packte und mit dem zweiten Arm mit einer Zieh- und Drehbewegung zu Boden beförderte. Dabei kam der Mann zunächst in Seitenlage zu liegen. Der Beamte hätte versucht, den Betroffenen mittels Armstreckhebel in Bauchlage zu fixieren, wobei er dem Mann ein Knie derart heftig gegen den Hals bzw. Nacken drückte, dass dies laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten zu einem Hals- und Nackentrauma führte.
Die Festnahme wurde wegen aggressiven Verhaltens nach dem Sicherheitspolizeigesetz ausgesprochen. Der Mann wies - wie sich später feststellen ließ - eine Alkoholisierung von 0,76 Promille auf.
Auf die Alkoholisierung wiesen sowohl der Leiter der Aufnahmestelle als auch der Arrestanten-Posten in ihren Einvernahmen hin. Er habe bei der Aufnahme des Mannes ins PAZ "Alkoholgeruch" wahrgenommen, sagte der Leiter der Aufnahmestelle. Der Mann sei "aufbrausend, renitent, nicht kooperativ" gewesen: "Er wollte mir nicht sagen, wie es ihm geht." Er habe veranlasst, dass dem Mann eine Zelle im dritten Stock zugewiesen wurde und diesen bis zu seiner Entlassung dann nicht mehr gesehen.
Die Verhandlung wurde auf 31. August vertagt. Der Richter will unter anderem von Amts wegen noch die Mitarbeiter der Wiener Berufsrettung hören, die den Ukrainer ins Spital gebracht hatten.
