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„Lebensversicherung“-Prozess: Strache nennt Vorwürfe „völlig unbegreiflich“

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Strache wird Untreue vorgeworfen

Heinz-Christian Strache

©APA, GEORG HOCHMUTH

Dem Ex-FPÖ-Chef und einem weiteren Angeklagten wird Untreue vorgeworfen. Staatsanwalt: Wiener FPÖ wurde „größtmöglicher Schaden zugefügt“.

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Am Mittwoch hat am Wiener Landesgericht der Untreue-Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache begonnen. Dabei ist es zunächst ausschließlich um die Causa „Lebensversicherung“ gegangen. Strache wies den gegen ihn und einen Mitangeklagten gerichteten Vorwurf vehement zurück. Es handle sich um „falsche Anwürfe“. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Wien seien „hanebüchen, nicht logisch und an den Haaren herbeigezogen“ bzw. „völlig unbegreiflich“.

Die FPÖ habe für ihn „eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen“. Das sei „Usus“, denn Spitzenpolitiker seien „einem erhöhten Risiko ausgesetzt“. Wie andere auch habe man ihn „abgesichert“. Am Ende sei der Versicherungsfall schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar.

Strache verwies auf Parteiverdienste

Er sei „rund um die Uhr als Parteiobmann quer durch alle neun Bundesländer unterwegs gewesen“, tat Strache kund. 2005 habe er die Partei „bei drei Prozent und fünfeinhalb Millionen Schulden“ übernommen, auf knapp 26 Prozent geführt „und die Bundespartei vor der Insolvenz gerettet. Ich hab' mir meine Sporen verdient und die Erfolgskurve ist nach oben gegangen“. Das sei nur möglich gewesen, „weil ich und meine Kinder abgesichert waren. Das hat mir die Möglichkeit gegeben, frei und selbstsicher aufzutreten“.

Als erste Zeugen befragt wurden zwei ehemalige Parteikollegen Straches, die diesem mittels zwei Privatdarlehen finanziell unter die Arme gegriffen hatten. Vor allem der zweite Zeuge – der nach eigenen Angaben seit 25 Jahren mit dem Ex-FPÖ-Chef befreundete Harald Fischl – verteidigte den Angeklagten und stellte diesen als Opfer der FPÖ-Parteiführung dar, die Strache nach dem Ibiza-Skandal fallen gelassen habe und ihm das Geld aus der Lebensversicherung nicht auszahlen wollte. Dabei sei auch ohne Zusatzvereinbarung klar gewesen, dass von 2007 an Strache der Begünstigte der Versicherung sein sollte.

Fischl gab auch einen – subjektiven – Einblick in die Geschehnisse rund um die „Trennung“ zwischen Strache und seiner damaligen Partei, der FPÖ. Demnach sei ein Deal im Raum gestanden sein, bei dem Strache bei Auszahlung der Versicherungssumme sowie für das Behalten seines Facebook-Accounts auf ein politisches Antreten mit eigener Liste verzichten würde. „Die wollten haben, dass er a Ruhe gibt“, so der Zeuge. Vor allem Vertreter der Wiener FPÖ seien dafür gewesen, die Bundespartei habe dies aber nicht gewollt.

940.000 Euro als „Absicherung“ Straches

Laut Anklage soll Strache versucht haben, die Versicherungssumme aus einer von der Wiener FPÖ initiierten Lebensversicherung zu lukrieren. Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für seinen Vorgänger Hilmar Kabas gegeben hatte. In die Versicherung einbezahlt wurden 940.000 Euro. Im Falle seines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war am Papier die Partei bezugsberechtigt.

Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert und sich selbst als Bezugsberechtigten eingesetzt haben, indem er mit dem damaligen Finanzreferenten der freiheitlichen Wiener Landesgruppe eine Vereinbarung abschloss, der nun mit ihm auf der Anklagebank sitzt. In dieser wurde festgehalten, dass die Wiener FPÖ einseitig, endgültig und unwiderruflich auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet und dieses an Strache abtritt, wobei Strache den Vertrag sowohl als Landesparteiobmann als auch als Bezugsberechtigter unterschrieb. „Das nennt man ein so genanntes In-sich-Geschäft“, führte der Staatsanwalt aus.

„Hier wurde Parteivermögen verschleudert“

Das gewählte Vorgehen sei „klarerweise verboten. Das war rechtswidrig“ hielt der Ankläger fest. Und weiter: „Hier wurde einseitig Parteivermögen einfach so verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesparteiobmann, der darauf überhaupt kein Anrecht hat.“ Strache, dessen Funktion als Landesparteiobmann eine ehrenamtliche gewesen sei, habe auch „keine Gegenleistung zugesagt“. Somit hätten Strache und der Mitangeklagte der Wiener FPÖ „größtmöglichen Schaden“ zugefügt.

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass Strache im Tatzeitpunkt als Nationalratsabgeordneter bzw. freiheitlicher Klubobmann „eine Spur weniger“ als 16.000 Euro brutto bezogen hätte: „Man kann mit dem ganz gut das Auslangen finden.“ Strache habe aber „einen sehr aufwendigen Lebensstil geführt“ und aufgrund dessen „erhöhten Geldbedarf, um nicht zu sagen Geldprobleme“ gehabt. In diesem Zusammenhang erwähnte der Anklagevertreter, dass sich Strache von einem Parteifreund 100.000 Euro als Privatdarlehen genommen hätte, das er auch zurückbezahlte. Von einem weiteren Freund – dem ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker und Unternehmer Harald Fischl – borgte sich der damalige FPÖ-Obmann 120.000 Euro aus.

Die Lebensversicherung für Strache geriet bei der FPÖ zunächst in Vergessenheit, bis das Versicherungsunternehmen den Vertrag einseitig kündigte, „weil man keine Politiker und keine politischen Parteien mehr versichern wollte“, wie der Staatsanwalt sagte. Die geänderten Geschäftspraktiken wurden der FPÖ mitgeteilt, der Wiener Landesgruppe wurde letzten Endes am 9. November 2022 ein Betrag von 830.450,12 Euro rückerstattet.

Mit Ibiza-Affäre trat für Strache „Versicherungsfall“ ein

Zwischenzeitlich hatte im Mai 2019 die so genannte „Ibiza“-Affäre den zum Vizekanzler aufgestiegenen Strache politisch zu Fall gebracht. Und aus seiner Sicht trat damit der Versicherungsfall aus der Lebensversicherung ein, wie er im Grauen Haus dartat. Man habe sich 2014 darauf geeinigt gehabt, die Versicherung, die 2017 ausgelaufen wäre, um weitere zehn Jahre zu verlängern. Das sei „absolut korrekt“ vonstatten gegangen, „Pensionsvorsorge“ sei in der Wiener FPÖ „gelebte Tradition“ gewesen.

Die Vereinbarung sei gewesen, dass ihm im Erlebensfall mit 1. Oktober 2027 Pensionsauszahlungen aus der Versicherung zugestanden wären, hätte er seine politischen Funktionen zu diesem Zeitpunkt zurückgelegt und übergeben, was „natürlich nicht mein Plan war“. Die Vereinbarung habe er nicht angeordnet, betonte Strache: „Die hätten mich durch Sonne und Mond gejagt, hätte ich so eine Weisung gegeben.“

Nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, auf dem er „viel Blödsinn geredet, aber nichts Strafbares getan“ habe, sei er „nackert und leer“ da gestanden. „Ich hab' überlebt. Ich hab' zum Glück ein Attentat physisch überlebt“, sagte Strache. Aus „Staatsräson“ habe er sämtliche Partei-Funktionen zurückgelegt und auf Drängen der FPÖ auch nicht das EU-Mandat angenommen, das er bei den Europa-Wahlen dank der Vorzugsstimmen freiheitlicher Wählerinnen und Wähler errungen hatte, „was im Nachhinein betrachtet ein Fehler war“.

Strache: War „verzweifelt und völlig unvermittelbar“

Er sei damals „verzweifelt und völlig unvermittelbar“ gewesen, in einem „medialen Sturm“ gestanden und habe sich „gar nicht mehr rausgetraut“. Insofern habe er die Versicherungssumme als „Auffangnetz“ gesehen, weil er „politisch und privat regelrecht verbrannt“ gewesen sei. Der Erlös aus der Versicherung „hätte natürlich an die Partei gehen sollen“, gab Strache zu Protokoll, wobei er aber deutlich machte, dass er am Ende ihm zufließen hätte sollen.

Der Staatsanwalt verlas in diesem Zusammenhang eine Reihe von Chats, die dokumentierten, dass Strache unmittelbar nach Ausstrahlung des Ibiza-Videos auf den Erlös aus der Versicherung gepocht hatte. Der Erstangeklagte habe seinen Nachfolger an der Wiener FPÖ-Spitze, Dominik Nepp, „bedrängt, dass er den Betrag überlassen erhält“. In diesem Zusammenhang habe Strache auch beim Parteianwalt der FPÖ, dem Steuerberater und weiteren Parteiproponenten „interveniert“ und diese für sich „eingespannt“.

Für Verwunderung bei Richter und Staatsanwaltschaft sorgten dann die Aussagen des zweiten Angeklagten. Er hatte als Finanzreferent jene Änderung des Versicherungsvertrags mitunterschrieben, mit der Strache als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde. Er sei von Strache in das Büro des damaligen FPÖ-Anwalts zitiert und dort zur Unterschrift gedrängt worden. Wie er sich dann für unschuldig bekennen könne, wollte der Richter (mehrfach) wissen. Das Schriftstück habe er nur überflogen und unterschrieben, nachdem der Parteianwalt dies als rechtens dargestellt habe, lautete sinngemäß die mehrfach wiederholte Antwort.

FPÖ mit symbolischen 500 Euro dem Strafverfahren beigetreten

FPÖ-Anwalt Christoph Völk verteidigte das Recht einer politischen Partei, eine solche Versicherung abzuschließen, um ihren Obmann zu entschädigen. Der Staat dürfe sich hier nicht einmischen. Die zusätzliche Vereinbarung, mit der dann Strache als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde, sei aber nicht rechtens gewesen. Die FPÖ hat sich dem Strafverfahren gegen Strache mit einem symbolischen Betrag von 500 Euro angeschlossen.

Ulrike Nittmann, seit 2021 Finanzreferentin der Wiener FPÖ, erklärte in diesem Kontext, es seien Überprüfungs- und Aufwandskosten angefallen, aber es gebe keinen eigentlichen Schaden: „Die Versicherungssumme ist an uns ausbezahlt worden.“ Darauf angesprochen, dass in Bezug auf die gegenständliche Lebensversicherungspolizze etliche Unterlagen nicht mehr vorliegen, erläuterte Nittmann, „aus Kostengründen“ seien etliche nicht mehr benötigte Dokumente vernichtet worden.

Davon ausgenommen waren ausdrücklich Original-Belege Straches in der sogenannten Spesen-Affäre. Der Rest sei „in Container reingegangen und entsprechend entsorgt“ worden, wobei diese Entscheidung der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp und die Wiener Vorstandsmitglieder Harald Vilimsky und Maximilian Krauss mitgetragen hätten: „Das Vier-Augen-Prinzip war mehr als gewahrt.“

Verhandlung auf 22. Juni vertagt

Die Verhandlung wurde auf 22. Juni vertagt. Für den zweiten Verhandlungstag sind weitere Zeuginnen und Zeugen aus der Wiener FPÖ geladen. Im Fall einer Verurteilung hätte Strache ein Strafausmaß von maximal zehn Jahren zu gewärtigen. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Die ausführliche Befragung Straches als Beschuldigter durch den vorsitzenden Richter wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt – aus zeitlichen Gründen wurde davon am ersten Verhandlungstag Abstand genommen.

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