Der 28-jährige Maschinenbaustudent aus Belarus wurde am Mittwoch in Wien verurteilt.
©APA-Images / APA / GEORG HOCHMUTHEin junger Student hat von Wien aus heimlich Spezialmaschinen für Moskaus Angriffskrieg gen Russland geschafft. Nun wurde er rechtskräftig verurteilt. Ist die Sache damit erledigt?
Nett, höflich, geradezu charmant tritt der 28-jährige Maschinenbaustudent am Mittwoch im Landesgericht Wien auf. Im enganliegenden schwarzen Hemd sitzt er auf der Anklagebank neben seiner 24-jährigen Cousine. Gegenüber dem Richter entschuldigt er sich mehrmals für das, was er getan hat. Und: Er gibt alles zu.
Der angeklagte Minsker leitete also ein Unternehmen, das heimlich von Wien aus Maschinen und Werkzeuge nach Russland ausgeführt hat – entgegen den EU-Sanktionen. Die hoch-spezialisierten Maschinen, darunter Fräswerkzeuge und Bohrer, wurden dort scheinbar genutzt, um Triebwerke für Marschflugkörper und Kampfflugzeuge sowie andere militärische Ausrüstung für den Angriffskrieg gegen die Ukraine herzustellen. Unter anderem fälschte der Student dafür sogenannte ‚End-User-Certificates‘, die den wahren Endabnehmer, Unternehmen des russischen Staatskonzerns Rostec, vertuschten. So wurde der Weg für Lieferungen nach Russland im Umfang von über 3,3 Millionen Euro unter anderem über Unternehmen in Polen, der Türkei oder China verschleiert.
Ein großer Schlag für österreichische Ermittler?
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hatte Anfang der Woche vermeldet, dass der 28-jährige Geschäftsführer bereits im Mai festgenommen worden war. So habe man ein internationales Beschaffungsnetzwerk für die russische Rüstungsindustrie zerschlagen und Maschinen und Spezialwerkzeuge im Wert von rund 140.000 Euro sichergestellt. Diese Nachrichte schwappte bis in deutsche Medien.
„Dass hochpräzise europäische Technologie über Umwege in die Produktion von Marschflugkörpern und Flugabwehrsystemen fließt, ist inakzeptabel“, ließ sich Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) zitieren. Die Umgehung von Sanktionen durch Scheinfirmen sei eine ernsthafte Bedrohung für den demokratischen Rechtsstaat, meinte er weiter. Gut, dass diese Gefahr also gebannt wurde. Oder?
Angeklagte „sicher nicht federführend“
In der Verhandlung wurde relativ schnell klar, dass der Maschinenbaustudent und seine Cousine eher Handlanger, als Köpfe einer großen Verschwörung waren. Tatsächliche Strippenzieher waren demnach die Väter der beiden Angeklagten. Der Vater des 28-Jährigen arbeitet angeblich in einer Außenwirtschaftsabteilung eines russischen Unternehmens. Er hat allem Anschein nach die Deals gemeinsam mit seinem Bruder eingefädelt.
„Alle Geschäfte waren auf Anweisungen“, erklärte der 28-Jährige dem Richter. Die beiden Angeklagten seien „sicher nicht federführend“ an den Geschäften beteiligt gewesen, bekundete sogar die Staatsanwältin. Die wahren Köpfe befinden sich also nach wie vor auf freiem Fuß. Der Vater des Erstangeklagten soll sich sogar in einem EU-Land aufhalten.
Geschäfte starteten 2019
Hinzu kommt, dass das Unternehmen – anders, als es die DSN erscheinen lässt – offenbar nicht einzig und allein zur Umgehung von Sanktionen gegründet wurde. „Das ist keine Scheinfirma“, betonte Verteidiger Alexander Philipp im Schlussplädoyer. Scheingeschäfte werden meist dazu benutzt, um andere Geschäfte zu verschleiern. Sie wirken nach außen wie ein rechtlich wirksames Geschäft, erzielen aber keinen wirtschaftlichen Erfolg.
Vielmehr sei es darum gegangen, die 2019 gegründete Firma „am Leben zu erhalten“, argumentierte Philipp. Die Geschäfte mit Russland habe es bereits damals gegeben. Als nach dem Überfall auf die Ukraine Sanktionen von der EU verhangen wurden, umging man diese dann einfach.
Es handle sich also um ein sogenanntes Umgehungsgeschäft, erklärte der Verteidiger. Das klingt ähnlich, ist jedoch rechtlich anders als ein Scheingeschäft zu behandeln. Dabei geht es um eine bestimmte rechtliche Gestaltung mit der gesetzliche Vorschriften bewusst umgangen werden, in diesem Fall durch ‚Schleichwege‘ über Drittstaaten. „Aufgabe war es, Güter zu verkaufen und Geld zu verdienen“, sagte Philipp im Gerichtssaal. Dass das nicht in Ordnung war, sei aber völlig klar, hielt er fest.
Gewaltiger Sprung seit Kriegsbeginn
Ein Blick in die Bilanzen des Unternehmens offenbart allerdings einen gewaltigen Geschäftssprung seit Kriegsbeginn. Machte die Firma 2021 noch Verluste, stieg sie 2022 mit einem ordentlichen Gewinn aus. In Summe wies die Bilanz 2021 4.600 Euro aus, 2022 waren es dann knapp 161.000 Euro. Auch das Eigenkapital stieg gar um knapp 10.000 Prozent von 700 Euro auf rund 72.000 Euro an. In Österreich wurde in den vergangen vier Jahren laut der Staatsanwältin ein Umsatz von über 780.000 Euro erzielt. Für den angeklagten Geschäftsführer selbst blieben laut eigener Aussage im Monat 3.000 Euro netto über. Inzwischen wird das Unternehmen abgewickelt.
Ein weiterer interessanter Aspekt: Eigentlich muss die Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Die betroffenen Spezialgeräte seien aber nicht als sogenannte ‚Dual-Use-Güter‘ eingestuft, lässt das Innenministerium, dem auch die DSN angehört, auf Anfrage wissen. Gegenüber News erklärte das Wirtschaftsministerium, dass es in diesem Fall aber eine Verdachtsmeldung erhalten und diese an die DSN weitergegeben hatte.
Beide Verurteilten frei
Letzten Endes wurden der 28-Jährige und die 24-Jährige, die vor allem als Buchhalterin tätig war, wegen mehrerer Bestimmungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Zweitangeklagte bekam 15 Monate auf Bewährung, ihr Cousin 19 Monate auf Bewährung und zwei Monate fest. Da der Student bereits seit knapp drei Monaten in U-Haft saß, wurde er nach der Verhandlung enthaftet und von Familie und Freunden in Empfang genommen.
