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Fall Lindsay Clancy: Freispruch vorerst vom Tisch

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Lindsay Clancy

©APA-Images, Greg Derr, AP

Richter William Sullivan hält die Mordanklage gegen Lindsay Clancy aufrecht. Ihre Verteidigung verfolgt nun eine überraschende neue Strategie.

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Unerwartete Wendung im Fall Lindsay Clancy: Richter William Sullivan hat den Antrag ihrer Verteidigung abgelehnt, die 36-jährige nach dem gescheiterten ersten Prozess wegen unzureichender Beweise für „nicht schuldig“ zu erklären.

Damit bleibt die Mordanklage gegen die ehemalige Krankenschwester in der Geburtshilfe aufrecht. Medizinisch-psychiatrisch geklärt und juristisch entschieden ist der Fall allerdings noch nicht. Clancys Verteidiger Kevin Reddington ordnet ihn nun offenbar völlig neu ein

Kindstötungen

Lindsay Clancy ist wegen des Todes ihrer drei Kinder, der Cora, fünf Jahre, Dawson, drei Jahre, und Callan, acht Monate, angeklagt. Der erste Prozess wurde Anfang September ohne Urteil abgebrochen, nachdem sich die zwölf Geschworenen nicht auf ein einstimmiges Ergebnis einigen konnten.

Elf Geschworene befanden Clancy wegen fehlender strafrechtlicher Verantwortlichkeit für nicht schuldig, ein Geschworener schloss sich dieser Mehrheit jedoch nicht an. Richter Sullivan erklärte daraufhin den „Mistrial“, also das Scheitern des Prozesses.

Paukenschlag

Bei der Anhörung am 29. September überrumpelte Clancys Verteidiger Kevin Reddington mit einem „Paukenschlag“ in seiner Argumentation. Damit sorgte er für eine zunächst Verwirrung stiftende neue Wendung.

Er argumentierte nun fast so, als hätte er sich jene Social-Media-Diskussionen zur Vorlage genommen, in denen schon lang daran gezweifelt wird, dass Lindsay Clancy die drei Kinder getötet hat: Die Staatsanwaltschaft habe nicht ausreichend bewiesen, dass seine Mandantin ihre Kinder getötet habe. NEWS berichtete darüber ausführlich im Beitrag „Fall Lindsay Clancy: Spektakuläre Kehrtwende“.

Freispruch

Am 1. Oktober wurde Kevin Reddingtons Antrag durch den Richter zurückgewiesen. Richter Sullivans Beurteilung zufolge wurden im Prozess genügend körperliche und indirekte Beweise vorgelegt, damit ein Geschworenengericht die Voraussetzungen der Mordanklage als erwiesen ansehen könnte. Die richterliche Entscheidung bedeutet aber keineswegs einen Schuldspruch.

Bei der Prüfung des Antrags musste das Gericht die Beweise in dem für die Staatsanwaltschaft „besten Licht“ betrachten. Die Frage, wie Clancys psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt strafrechtlich zu beurteilen ist, bleibt dabei  offen. Im ersten Prozess kamen die psychiatrischen Sachverständigen von Verteidigung und Anklage zu frappierend widersprüchlichen Einschätzungen.

Streitpunkt

Mit der Ablehnung des Antrages auf Freispruch ist nur eine der offenen Rechtsfragen geklärt. Lindsay Clancys Verteidigung möchte damit verhindern, dass sie überhaupt ein zweites Mal vor Gericht gestellt wird. Ihr Verteidiger Reddington argumentiert unter anderem mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der Doppelbestrafung und stellt infrage, ob der erste Prozess zwingend mit einem für gescheitert erklärten Prozess, einem „Mistrial“ beendet werden musste.

Nächste Anhörung

Die nächste Anhörung ist für den 2. November angesetzt. Dann soll auch über noch offene Anträge im Zusammenhang mit dem gescheiterten ersten Prozess verhandelt werden. Einige davon betreffen den so genannten „Holdout-Juror“, der einen Freispruch verhindert hatte. Der Fall Lindsay Clancy bleibt damit weiterhin in der Schwebe.

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