Das Wiener Straflandesgericht wies die Klage des Ex-ORF-Chefs wegen veröffentlichter intimer Chats ab. Entscheidend war sein eigener Umgang mit der Beziehung in der Öffentlichkeit.
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Der frühere ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hat im Rechtsstreit mit dem Falter um veröffentlichte intime Chats mit einer Mitarbeiterin eine weitere Niederlage erlitten.
Das Wiener Straflandesgericht entschied am Donnerstag im medienrechtlichen Verfahren zugunsten der Wochenzeitung und wies die Klage ab. Ausschlaggebend war demnach, dass Weißmann selbst durch öffentliche Äußerungen über die Beziehung den Schutzbereich seiner Privatsphäre verlassen hatte.
Öffentliches Interesse
Bereits Ende Juli war Weißmann mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der umstrittenen Chatnachrichten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien gescheitert. Richter Hartwig Handsur folgte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil weitgehend der Argumentation des OLG.
Das OLG hatte seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass Weißmann durch eigene öffentliche Äußerungen in einer Presseaussendung und in Interviews über das Verhältnis den Schutz seines höchstpersönlichen Lebensbereichs nach dem Medienrecht verlassen habe. Zudem bestehe ein öffentliches Interesse an seinem Verhalten als damaliger ORF-Generaldirektor gegenüber einer Mitarbeiterin.
Anwalt kritisiert „reißerische Art“
Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum hatte zuvor argumentiert, dass Weißmann in der Öffentlichkeit niemals über intime Details der Beziehung gesprochen oder intime Fotos veröffentlicht habe, sondern sich lediglich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung gewehrt habe. Deshalb sei seine intimste Privatsphäre weiterhin zu schützen gewesen. Der Falter habe hingegen in „reißerischer Art“ gezielt ausgewählte Nachrichten veröffentlicht, die eben diesen privaten Bereich betroffen hätten.
Da Weißmanns Anwalt nach der Urteilsverkündung keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Aber auch an anderer Stelle geht die Causa weiter: Am 7. September wird vor dem Handelsgericht Wien das zivilrechtliche Hauptverfahren über Weißmanns Unterlassungsklage gegen den Falter verhandelt.
Vorwürfe sorgten für Rücktritt
Ausgangspunkt der Causa waren die Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann Fehlverhalten ihr gegenüber vorwarf. Sie wandte sich im März mit Chats und Bildmaterial an die Spitze des ORF-Stiftungsrats und forderte unter anderem Weißmanns Rückzug von der ORF-Spitze. Dieser trat in der Folge tatsächlich zurück, den Vorwurf der sexuellen Belästigung bestritt er jedoch vehement. Der Compliance-Bericht des ORF stellte weder eine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne noch eine solche im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes fest.
