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RH-Prüfungen sehen Gebaren der Wirtschaftskammern kritisch

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Wirtschaftskammern in stürmischen Zeiten und von Rechnungshof geprüft
©APA/APA/THEMENBILD/HANS KLAUS TECHT
Der Rechnungshof (RH) hat die Wirtschaftskammern in Bund und vier Ländern geprüft und kommt zum Schluss, dass sowohl Bilanzen als auch Rücklagengebarung "in ihrer Aussagekraft eingeschränkt" seien. Die Bundeskammer verspricht hier mehr Transparenz und will bis Ende 2027 Schritte setzen. Auch Bezüge von Funktionären und Spitzenpersonal wurden vom RH angeschaut. Hier wollen die Kammern bis Herbst eine Lösung festzurren, vorerst bleibt die Aussetzung der Erhöhungen bestehen.

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Der RH prüfte den Zeitraum von 2020 bis 2024 und empfiehlt, Form und Details der Rechnungsabschlüsse zu vereinheitlichen. Kritisch durchleuchtete der Rechnungshof zudem die Bezüge für Kammer-Spitzenfunktionäre bzw. deren geplante Erhöhungen. Im Bund, also der WKÖ, wurden beide Bereiche untersucht, in den Ländern Oberösterreich und Salzburg lediglich die Funktionärs- und Bezügesache, in den Ländern Wien und Steiermark nur die Rücklagenthematik. Generell rät der RH, grundlegende Strukturreformen voranzutreiben, die über Bundeskammer und Länder eine übersichtlichere und weniger komplexe Organisation schafft. Außerdem müssten, um Kosten zu dämpfen, strategisch Ziele für die Entwicklung des Personalaufwands entwickelt werden.

Die Vermögenslage gehöre transparenter dargestellt, weil die Rechnungsabschlüsse kein umfassendes Bild der tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage lieferten. Steuerungsrelevante Rückschlüsse seien nur bedingt möglich, selbiges gelte für die Rücklagengebarung.

Die Rücklagengebarung gehöre auf die Weiterführung des laufenden Betriebs in Krisenzeiten ausgerichtet. Es brauche messbare Zielwerte.

Die Rücklagen der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen sind von 2019 bis 2024 um fast 19 Prozent auf 2,06 Mrd. Euro gestiegen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht ein "irreführendes Bild über die tatsächliche Verfügbarkeit". 721,4 Mio. Euro entfielen auf sogenanntes gebundenes Kapital, weitere rund 540 Mio. Euro stellten Rücklagen der Landeskammern dar, gut 561 Mio. Euro entfielen auf Rücklagen der Fachorganisationen, "auf die die WKÖ aufgrund der Finanzautonomie der Körperschaften keinen Einfluss" habe. "Die grundsätzlich für die WKÖ verfügbaren Rücklagen belaufen sich per 21.12.2024 auf 232,4 Mio. Euro", so die Wirtschaftskammer Österreich.

"Die WKÖ ist nach dem Wirtschaftskammergesetz verpflichtet, mit Beiträgen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzugehen", erinnert die WKÖ in ihrer Stellungnahme zum RH-Bericht. Die Kammer müsse auch in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen rasch unterstützen können, ohne zentrale Leistungen einschränken zu müssen. Nach solchen Unterstützungen riefen viele Pflichtmitglieder respektive deren Vertreterinnen und Vertreter in der Kammer zuletzt aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise.

Die WKÖ will die RH-Empfehlungen berücksichtigen. "Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt in gemeinsamer Verantwortung mit den Landeskammern bis Ende 2027." Festzuhalten sei, dass sich die Empfehlungen in erste Ergebnisse der Wirtschaftskammer-Reformgruppe einfügten. "Die Rücklagengebarung wird für alle Körperschaften detaillierter geregelt werden."

"Uns ist wichtig, mit den Berichten sachlich, transparent und verantwortungsvoll umzugehen", hielt Generalsekretär Jochen Danninger grundsätzlich fest. "Wir nehmen die Berichte des Rechnungshofs sehr ernst." RH-Berichte und Stellungnahmen der WKÖ finden sich laut Ankündigung auf der WKÖ-Homepage. Danninger: "Der Bericht steht nicht im Widerspruch zu unserem Reformprozess, sondern ergänzt ihn. Dort, wo der Rechnungshof Verbesserungspotenzial aufzeigt, wird das in die laufenden Reformüberlegungen aufgenommen, geprüft und mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen zusammengeführt."

Zu den Bezügen für Kammer-Spitzenfunktionäre bzw. deren geplante, dann aber ausgesetzten Erhöhungen hieß es, dass diese Zuwächse zwischen 21 und 65 Prozent bedeutet hätten. Moniert wird dabei unter anderem, dass in den entsprechenden Beschlüssen keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der neuen Höchstsätze gemacht worden seien. Derartige Überlegungen sollten künftig als wesentliche Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, empfehlen die Prüfer.

Funktionäre der Kammern arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Entschädigt werden sollen sie laut Gesetz nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wer darunter fällt, ist laut RH in der Praxis unklar, es gebe in manchen Fällen keine dokumentierten "nachvollziehbaren Überlegungen". Wer warum wie viel bekommt, solle künftig genau festgelegt werden.

Die Wirtschaftskammer verwies darauf, dass aktuell nur 11 Prozent der Funktionäre eine Entschädigung erhielten und damit verbundene Ausgaben mit einem Prozent des Sachaufwands der WKÖ insgesamt überschaubar seien. Auch wurde daran erinnert, dass die Erhöhungen für Spitzenfunktionäre ausgesetzt wurden. Laut Kammer bleibt dies vorerst auch der Fall, bis mit den Länderkammern eine Neuregelung gefunden wird, die im Herbst stehen soll. Rückwirkende Ansprüche seitens der Funktionäre seien aber bereits jetzt ausgeschlossen, hieß es auf APA-Nachfrage.

Was die Valorisierung von Mitarbeitergehältern betrifft, äußert der Rechnungshof ebenso Kritik. Diese wurden nach einer im Vorhinein festgelegten Formel angepasst, die "wesentlich zum nachhaltigen Anstieg des Personalaufwands in der gesamten Organisation beitrug". Die Vorgehensweise sei "wenig geeignet", auf wirtschaftlich unsichere Zeiten "flexibel und im Sinne der Sparsamkeit" zu reagieren.

Zwischen 2019 und 2024 sei der Personalaufwand um 14 Prozent auf 511 Mio. Euro gestiegen. Beanstandet wird, dass "kein standardisiertes Personalcontrolling" bestanden habe und folglich keine strategischen Ziele zur Entwicklung des Personalstands festgelegt worden seien. Von der WKÖ hieß es, dass man diese Punkte prüfe, im laufenden Reformprozess aber bereits Maßnahmen wie den angekündigten Personalabbau in der Bundeskammer setze.

Kritisch sieht der RH zudem, dass für den Reformprozess externe Beratungsleistungen von 810.000 Euro veranschlagt worden seien, allerdings Ende April - gut fünf Monate nach erster Beauftragung - noch keine dokumentierten Teilergebnisse oder Zwischenberichte für das Projekt vorlagen. In puncto Verschlankung der Führungsetagen, die der Rechnungshof einfordert, sieht sich die Kammer mit jüngsten Maßnahmen wie der Einsparung von Generalsekretär-Stellvertretern indes gut unterwegs.

Der durchschnittliche Bruttomonatsbezug der früher vier Generalsekretäre bzw. -Stellvertreter lag bei rund 21.500 Euro brutto. Das sind um 52 Prozent mehr als bei einer Generalsekretärin oder -sekretärs eines Ministeriums und 13 Prozent mehr als beim Wirtschaftsminister. Nunmehr gibt es noch zwei Generalsekretäre - zwei wurden abgebaut - und Danninger verteidigt die Bezüge insofern, als dass es sich nicht um ein politisches Amt sondern eine Managementfunktion handle, die im Vergleich zu anderen Interessensvertretungen ein passendes Maß darstelle. Generalsekretäre in Ministerien hätten für die Personalverantwortung etwa Sektionschefinnen oder -chefs.

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