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Es gehe darum, ob man sich darauf verlassen kann, was auf einem Produkt steht, führte Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) aus. Schlagworte wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" müssten künftig auf den Verpackungen der Produkte begründet werden. Bei privaten Nachhaltigkeitssiegeln brauche es in Zukunft eine dahinterstehende Zertifizierung durch Dritte. Die Regierung setze damit eine EU-Vorgabe um und sorge gleichzeitig für fairen Wettbewerb, sagte die Staatssekretärin.
Die neuen Vorgaben sollen ab dem 27. September 2026 gelten. Für Waren, die bereits davor in den Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Dadurch soll vermieden werden, dass bereits produzierte Waren vernichtet werden müssen, erklärte Ines Holzegger (NEOS).
Greenwashing schade tausenden Unternehmen in Österreich, die viel Geld in Nachhaltigkeit investieren, ist auch Melanie Erasim (SPÖ) von den Neuerungen überzeugt. Die FPÖ stimmte ebenfalls zu. Fairer Wettbewerb braucht klare Regeln, meinte die freiheitliche Abgeordnete Barbara Kolm. Elisabeth Götze (Grüne) war zwar mit den Inhalten einverstanden, beklagte aber die Übergangsfrist von drei Jahren. Österreich sei das einzige Land mit einer derart langen Frist. Götze befürchtet, dass deshalb "alle Greenwashing-Produkte bei uns" landen würden.
Im Paket sind auch weitere Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz enthalten. So etwa ein Verbot für die Praxis, dass ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt werden - beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist.
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßte grundsätzlich die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Dass die neue Bestimmung jedoch nur für Produkte gelten soll, die ab dem 27. September in Verkehr gebracht werden, würde den "Schutz der Konsument:innen deutlich schwächen", heißt es in einer Aussendung. Nachbesserungsbedarf sieht die AK auch beim Schutz vor sogenannten Dark Patterns - manipulativen Design-Tricks auf Websites und in Apps.
Scharfe Kritik kommt unterdessen seitens Greenpeace. "Mit der dreijährigen Schonfrist gewährt die Politik Konzernen weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen", prangert die Umweltorganisation an. Das Gesetz verstoße "klar gegen EU-Recht", heißt es in einer Aussendung mit Blick auf eine Stellungnahme der Universität Innsbruck. Greenpeace kündigt eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.
Der Nationalrat beschäftigte sich am Dienstag noch weiter mit Verbraucherschutz-Themen. Einstimmig beschlossen wurden Neuerungen bei Verträgen, die online abgeschlossen werden. Hier muss es künftig einen Widerrufsbutton geben. Das Rücktrittsrecht müsse genauso leicht ausgeübt werden können wie der Abschluss, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, vor Vertragsschluss genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitzustellen. Leicht soll erkennbar sein, für welche Ware eine Haltbarkeitsgarantie gilt.
Am Ende der Sitzung stimmte der Nationalrat dafür, Hersteller bestimmter Produkte zu unentgeltlicher oder preislich angemessener Reparatur zu verpflichten. Je nach Produkt - inkludiert sind etwa Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen - gilt das in einem Zeitrahmen zwischen sieben und zehn Jahren ab dem letzten Inverkehrbringen des Modells. Dagegen votierten lediglich die Grünen, die das Streichen des Reparaturbonus kritisierten.
