ABO

Ab Jänner zahlen Sie mehr: Höhere NoVA, teurere Vignette und erstmals Sachbezug für E-Dienstautos

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Süd Autobahn A2 bei Guntramsdorf in Niederösterreich
Foto:©Unsplash, viktor rejent

Mit dem Jahreswechsel steigen für viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Kosten: beim Neuwagenkauf, bei der Autobahnvignette und erstmals auch beim elektrischen Dienstauto. Welche Änderungen feststehen, wen sie treffen und um wie viel es geht.

News auf Google bevorzugen

Was sich ab Jänner ändert

Ab 1. Jänner 2027 wird Autofahren in Österreich an drei Stellen teurer. Wer einen neuen Benziner oder Diesel kauft, zahlt bei vielen Modellen eine höhere Normverbrauchsabgabe. Die Jahresvignette steigt um zwei Prozent und ist nur mehr digital erhältlich. Und für die private Nutzung von elektrischen Dienstautos fällt erstmals ein Sachbezug an, der bisher steuerfrei war.

Unverändert bleibt, dass reine Elektro- und Wasserstoffautos mit 0 Gramm CO2 pro Kilometer von der NoVA befreit sind. Darauf verweist die Steuerberatungskanzlei ICON in einer Analyse der neuen Regeln für E-Dienstwagen unter Berufung auf das Normverbrauchsabgabegesetz.

NoVA: Neue Benziner und Diesel werden teurer

Bei der NoVA zählt der CO2-Ausstoß. Vom Wert des Autos wird ein fixer CO2-Abzugsbetrag abgezogen, der Rest geteilt durch fünf ergibt den Steuersatz in Prozent. Dieser Abzugsbetrag sinkt mit 1. Jänner 2027 von 91 auf 88 Gramm pro Kilometer. Laut einer Übersicht von ICON zu den NoVA-Änderungen war er bereits mit Jahresbeginn 2026 von 94 auf 91 Gramm reduziert worden, besonders bei emissionsintensiveren Autos könne das zu einer höheren Belastung führen.

Wie sich das auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel der Kanzlei: Für ein Auto mit einem Nettopreis von 40.000 Euro und 130 Gramm CO2 pro Kilometer ergibt sich 2027 ein Steuersatz von acht Prozent. Abzüglich des allgemeinen Abzugspostens von 350 Euro beträgt die NoVA damit 2.850 Euro. Mit denselben Fahrzeugdaten wären es 2025 noch 2.450 Euro gewesen. Für Autos mit mehr als 155 Gramm CO2 pro Kilometer kommt zusätzlich ein Malus von 80 Euro je Gramm über diesem Grenzwert dazu.

Vignette: Zwei Prozent teurer und nur noch digital

Die Autobahnvignette wird 2027 um zwei Prozent teurer und damit weniger stark, als es die Inflation vorgegeben hätte. Die Regierung hat die Anpassung bei der Präsentation der ÖBB-Strukturreform am 22. Oktober angekündigt, auch das Klimaticket steigt nur um zwei Prozent. Laut ARBÖ wäre die reguläre Erhöhung bei 3,6 Prozent gelegen. Die Jahresvignette für 2027 ist bis 31. Dezember 2026 noch zum bisherigen Pkw-Tarif von 106,80 Euro erhältlich.

Neu ist auch die Form: Ab dem Vignettenjahr 2027 gibt es die Vignette laut dem Amtshelfer oesterreich.gv.at nur mehr digital und nicht mehr als Klebevignette. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Wer sie online kauft, kann sie wegen des Rücktrittsrechts frühestens 18 Tage nach dem Kauf nutzen. Die Jahresvignette 2026 gilt noch bis 31. Jänner 2027. Mehr Details zu Preisen und Kauf hat news.at im Überblick zur Vignette 2027 zusammengefasst.

Blurred image background
Süd Autobahn A2 bei Guntramsdorf in Niederösterreich
 © Unsplash, viktor rejent

E-Dienstauto: Erstmals ein Sachbezug

Die größte Änderung betrifft Beschäftigte mit elektrischem Firmenauto. Bisher war die private Nutzung von Dienstautos mit 0 Gramm CO2 pro Kilometer lohnsteuerfrei. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) wurde laut ICON die Sachbezugswerteverordnung geändert. Ab 2027 sind 0,375 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat anzusetzen, höchstens 180 Euro. Ab 2028 sind es 0,625 Prozent, höchstens 300 Euro im Monat.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer, die sogenannte Luxustangente von 40.000 Euro begrenzt die Bemessungsgrundlage nicht. Für ein E-Auto um 48.000 Euro brutto ergibt das 180 Euro im Monat, also 2.160 Euro im Jahr, die als Sachbezug versteuert werden. Gratis Laden beim Arbeitgeber löst unter den gesetzlichen Voraussetzungen keinen zusätzlichen Sachbezug aus. Die Kanzlei hält fest, dass der Wert weiterhin deutlich unter jenem eines vergleichbaren Verbrenners liegt.

Zum Vergleich: Für Dienstautos mit Verbrennungsmotor, die 2027 erstmals zugelassen werden, gelten laut ICON 2 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 960 Euro im Monat, bei mehr als 126 Gramm CO2 pro Kilometer. Bis 126 Gramm sind es 1,5 Prozent, höchstens 720 Euro. Wer nachweislich im Jahresschnitt nicht mehr als 500 Kilometer im Monat privat fährt, setzt jeweils nur den halben Wert an.

Quellen

ICON Wirtschaftstreuhand: NoVA: E-Dienstwagen ab 2027, wie groß ist der Steuervorteil noch? (21. Oktober 2026)

ICON Wirtschaftstreuhand: NoVA: Aktuelle Änderungen und Verbrenner-Dienstwagen im Praxischeck (21. September 2026)

oesterreich.gv.at: Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 t (2026)

ARBÖ: ARBÖ begrüßt Preisbremse für Vignette (22. Oktober 2026)

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur: ÖBB-Strukturreform: Bundesregierung stellt Weichen im öffentlichen Verkehr neu (22. Oktober 2026)

Finanzen
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER