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Naturgefahren: Österreich bekommt eine zentrale Datenbank für Schäden durch Unwetter

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Gewitterwolken mit Sonnenstrahlen über einer Landschaft
Foto: Pixabay/adege (Symbolbild)©Pixabay/adege

Wie viel Schaden richten Hochwasser, Muren oder Stürme in Österreich an? Eine zentrale Datenbank bei GeoSphere Austria soll das künftig einheitlich erfassen. Der Nationalrat entscheidet am 15. Oktober über die Gesetzesnovelle, die Bundesstellen zur Datenlieferung verpflichtet.

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Was der Nationalrat beschließen soll

Schäden durch Naturgefahren sollen in Österreich künftig an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Der Nationalrat befasst sich am 15. Oktober mit einer Novelle des GeoSphere-Austria-Gesetzes. Sie schafft die rechtliche Grundlage für eine nationale Schadensdatenbank nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Im Ausschuss unterstützten die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie die Grünen die Regierungsvorlage.

Die Datenbank soll Naturereignisse und ihre Folgen einheitlich und vergleichbar erfassen. Sie soll bei der Katastrophenvorsorge helfen, Risiken besser abschätzen lassen, zeigen, wie gut Schutzmaßnahmen wirken, und der Forschung dienen. Zugleich soll sie Österreich die Berichte erleichtern, zu denen es gegenüber der EU und international verpflichtet ist.

Welche Daten erfasst werden

Laut den Erläuterungen zum Gesetz umfasst die Datenbank Angaben zu den Naturereignissen selbst sowie zu Schäden an Gebäuden, Infrastruktur, Umwelt und Vermögenswerten. Dazu kommen Störungen wichtiger Versorgungsleistungen, Informationen über Vorsorge- und Wiederaufbaumaßnahmen sowie meteorologische, hydrologische und vergleichbare technische Daten.

Auch die Zahl der betroffenen Menschen soll erfasst werden, etwa Todesopfer, Verletzte oder Evakuierte, allerdings nur in zusammengefasster Form, die keine Rückschlüsse auf Einzelne zulässt. Personenbezogene Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Werden sie versehentlich übermittelt, müssen sie binnen 30 Tagen gelöscht werden.

Wer Daten liefern muss

Zur Lieferung verpflichtet werden Bundesstellen und vom Bund eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie müssen nur Daten weitergeben, die bereits vorhanden sind, eine Pflicht zur zusätzlichen Erhebung gibt es nicht. Anfragen von GeoSphere Austria müssen konkret begründet sein, die Frist zur Lieferung beträgt sechs Monate. Die Daten werden kostenlos und nach Möglichkeit elektronisch übermittelt.

Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Betreiber kritischer Infrastruktur können sich über Vereinbarungen freiwillig beteiligen. Eine bisherige Bestimmung zu Datenpflichten von Ländern und Gemeinden fällt weg, weil ihre verfassungsrechtliche Grundlage Ende August 2025 ausgelaufen ist.

Aufbauend auf einer bestehenden Datenbank

Eine völlig neue Datenbank entsteht nicht. Grundlage ist die Ereignis- und Schadensdatenbank CESARE, die GeoSphere Austria bereits für die österreichische Plattform zur Katastrophenrisikominderung betreibt. Bestehende Daten, Modelle und Schnittstellen sollen weiter genutzt werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Vorbereitungszeit von sechs Monaten vorgesehen.

Hintergrund ist das sogenannte Sendai-Rahmenwerk der Vereinten Nationen für die Jahre 2015 bis 2030. Darin haben sich die Staaten verpflichtet, Verluste durch Katastrophen systematisch zu erfassen, um Risiken zu verringern. GeoSphere Austria ist die Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie und bündelt damit die Fachgebiete, die für die Beurteilung von Naturgefahren zentral sind.

Änderungen an der Spitze von GeoSphere Austria

Die Novelle regelt auch die Organisation der Bundesanstalt neu. Die Nominierungen für das zehnköpfige Kuratorium, das Aufsichtsgremium, werden für das zuständige Ministerium bindend, ein neues Kuratorium soll am 1. Oktober 2027 seine Arbeit aufnehmen. Geändert werden zudem die Regeln für die Auswahl der Generaldirektion, und Gremien dürfen künftig auch per Videokonferenz oder im Umlaufweg entscheiden.

Die FPÖ sieht in der Novelle positive Punkte, kritisiert aber, dass das Wissenschaftsministerium bei der Besetzung des Kuratoriums mehr Einfluss erhalte. Die Regierungsparteien und die Grünen verweisen auf den Nutzen der einheitlichen Schadenserfassung für Vorsorge und Planung.

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