Welche Mobilitätsangebote eine Stadt schaffen will, ist zunächst eine verkehrspolitische und planerische Entscheidung. Vergaberechtlich relevant wird sie dort, wo die erforderlichen Leistungen am Markt beschafft werden.
Das betrifft etwa den Betrieb von Bike- und Carsharing-Systemen, bedarfsgesteuerte Shuttle-Dienste, die Errichtung von Mobilitätsstationen oder digitale Lösungen, die unterschiedliche Verkehrsangebote miteinander verknüpfen. Bereits bei der Vorbereitung einer solchen Beschaffung werden wichtige Weichen gestellt: Wird eine konkrete technische Lösung vorgegeben oder wird beschrieben, welches Mobilitätsbedürfnis erfüllt werden soll?
Eine funktionale Leistungsbeschreibung kann hier Spielraum für unterschiedliche Lösungsansätze eröffnen. Gerade bei neuen oder komplexen Mobilitätsangeboten können flexible Vergabeverfahren zusätzlichen Gestaltungsspielraum eröffnen. Je nach Aufgabenstellung kommen etwa Verhandlungsverfahren oder der wettbewerbliche Dialog in Betracht. Muss eine am Markt noch nicht verfügbare Lösung erst entwickelt werden, kann auch eine Innovationspartnerschaft ein geeignetes Instrument sein. In der Praxis kommen auch Modelle zum Einsatz, bei denen Unternehmen mit dem Betrieb eines Mobilitätsangebots (z.B. City-Bike-Sharing) betraut, zu dessen Bereitstellung verpflichtet werden und zugleich das damit verbundene (wirtschaftliche) Betriebsrisiko tragen (Konzessionen).
Entscheidend ist, Mobilitätsangebote nicht isoliert zu betrachten. Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr, Verfügbarkeit, Betrieb, Daten und benötigte Flächen sollten bereits bei der Konzeption berücksichtigt werden. So kann eine vorausschauend gestaltete Beschaffung dazu beitragen, vernetzte und praktikable Alternativen zum privaten Pkw zu ermöglichen.
Steckbrief
Mag. Harald Küchli,
Rechtsanwalt und Partner bei Partner® Rechtsanwälte
Kontakt: harald.kuechli@partner.law
