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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): Förderungen dem Klima zuliebe

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Sujet für Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

©Elke Mayr
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Bis 2030 soll Österreichs Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, bis 2040 soll die gesamte Wirtschaft klimaneutral sein. Damit der notwendige Ausbau von Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen stattfindet, will das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) neue Anreize setzen und Förderungen implementieren. Was das komplexe Gesetzespaket alles beinhaltet.

Was ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein umfassendes Gesetz mit dem die Klimaziele Österreichs sowie die ökologischen Vorgaben der Europäischen Unionen umgesetzt werden sollen. Österreich will laut Umweltministerium bis 2030 den gesamten Stromverbrauch aus nachhaltigen Quellen decken und bis 2040 vollkommen klimaneutral wirtschaften. Bis 2030 sollen 27 Terrawattstunden (TWh) Ökostrom mehr als bisher erzeugt werden. Dabei entfallen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWH auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Strom aus Biomasse.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Investitionen in erneuerbare Energieträger ebenso wie Innovationen am Energiemarkt gefördert werden. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz regelt die finanzielle Förderung nachhaltiger Stromerzeugung sowie die dafür notwendigen Abgaben seitens der Verbraucher:innen. Außerdem schafft es den organisatorischen Rahmen, um diese Ziele auch infrastrukturell umsetzen zu können.

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Wann ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft getreten?

Das Gesetz wurde im Juli 2021 vom Nationalrat angenommen und trat im selben Monat in Kraft. Da es Verfassungsbestimmungen enthält, war für die Verabschiedung eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit notwendig. 2022 folgte bereits die erste Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.

Welche wichtigen Themen beinhaltet das EAG?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Link zu Gesetzestext) ist der Nachfolger des Ökostromgesetzes von 2012. Es regelt die finanzielle Förderung nachhaltiger Stromerzeugung aus Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse. Und es schafft Bedingungen zur Formierung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die eine Dezentralisierung der Stromwirtschaft begünstigen sollen.

Weil der Großteil des Ökostroms aus Sonnen- und Windenergie und damit aus unbeständigen Quellen gewonnen wird, ist die Stabilität der Stromversorgung ein zentrales Problem. Um die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten, umfasst das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auch Vorgaben für einen neuen Netzinfrastrukturplan, der die Koordination zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch steuern soll. Außerdem sind Zertifikate für „grüne“ Energie, vor allem Herkunftsnachweise für nachhaltiges Gas (Grüngassiegel) Gegenstand des Gesetzes.

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist die Regierung in der Lage eine Reihe von Verordnungen folgen zu lassen, die die Energietransformation der kommenden Jahre prägen werden.

TIPP:
Grüner Strom, der das Österreichische Umweltzeichen besitzt ist garantiert frei von Atomstrom und Strom aus fossilen Quellen. Aktuell gibt es 12 Anbieter von Umweltzeichen-Strom.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz umfasst zusammengefasst folgende zentrale Bestimmungen:

  • Förderungen: Hier wird geregt, in welcher Weise der Bau- und Ausbau von Ökostromanlagen gefördert wird und unter welchen Voraussetzungen Instrumente wie Marktprämien und Investitionszuschüsse zur Anwendung kommen.

  • Pauschale und Beiträge: Dieser Abschnitt legt fest, wodurch diese Förderungen finanziert werden und wie hoch die Beiträge seitens der Verbraucher:innen sein werden. Außerdem wird festgelegt, welche Personen von den Beiträgen befreit sind.

  • Energiegemeinschaft: Hiermit fördert das Gesetz den Aufbau lokaler Energiegemeinschaften, die eine effiziente Nutzung des nachhaltigen Stroms erleichtern sollen und bestimmt, welche Vorteile es für die lokale Organisation der Stromversorgung geben soll.

  • Österreichischer Netzinfrastrukturplan: Um Stromerzeugung und Stromverbrauch bestmöglich abzustimmen und die gewohnte Versorgungssicherheit zu gewährleisten, geht es in diesem Teil um die organisatorische Umsetzung einer neuen Elektrizitätsinfrastruktur.

  • Zertifikate und Siegel: In diesem Teil des Gesetzes werden die Herkunftsnachweise von Ökostrom sowie die Kriterien für die Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln geregelt.

EAG Förderung

Um die geplanten 27 TWh aus erneuerbaren Energiequellen erreichen zu können, braucht es einen massiven Ausbau. Das Gesetz fördert daher den Bau neuer Anlagen zur Erzeugung nachhaltigen Stroms sowie die Erweiterung bereits bestehender Anlagen. Folgende fünf Energieträger werden gefördert: Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Biogas.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beinhaltet zwei wichtige Förderungen: die Marktprämie und den Investitionszuschuss.

Marktprämie

Die Marktprämie (Cent pro kWh) ist eine Förderung für den eingespeisten Ökostrom (mehr über Einspeisetarife von PV-Anlagen). Die Prämie richtet sich am Marktwert vom Strom aus und soll die Differenz zwischen den Produktionskosten von Ökostrom und dem durchschnittlichen Marktpreis ausgleichen. Der Gesetzgeber legt einen Höchstpreis in Cent/kWh fest.

Die Höhe der Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem bei einer Ausschreibung ermittelten oder zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten sogenannten "anzulegenden Wert" (in Cent/kWh) und dem monatlich oder jährlich schwankenden Referenzmarktwert bzw. Referenzmarktpreis (in Cent/kWh).

Grundlegende Fördervoraussetzung sind, dass die Anlage an das österreichische öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen ist, aus der Ferne geregelt werden kann und mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet ist.

Anträge können über die Webseite der EAG-Förderabwicklungsstelle gestellt werden. Dort werden auch die für das aktuelle Jahr stattfindenden Fördercalls veröffentlicht. Wurde der Antrag gewährt, so wird die Marktprämie monatlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt durch die EAG-Förderabwicklungsstelle.

Detaillierte Voraussetzungen für die Beantragung einer Marktprämie sind je nach Energieträger unter anderem folgende*:

Anlagenart

Voraussetzungen für Prämie

Photovoltaik

> Förderung für Neuanlagen/Erweiterungen > 10 kWp

> gilt für Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland (bis zu 25 % Abschlag für Freiflächenanlagen)

Wasserkraft

> Neuerrichtung/Revitalisierung: maximal 25 MW werden gefördert

> ökologische Kriterien müssen erfüllt sein (z.B.: nicht in Schutzgebieten wie Nationalparks)

Windkraft

> Neuerrichtung/Revitalisierung wird unabhängig von Leistung gefördert

Biomasse

> Neuerrichtung/Revitalisierung: die ersten 5 MWel werden gefördert, wenn gewisse Kriterien wie Feinstaubbelastung oder Brennstoffnutzungsgrad (von über 65%) stimmen

> keine Förderung für Biomasse aus Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm

Biogas

> Förderung für Neuanlagen mit Engpassleistung bis 250 kWel, wenn gewisse Kriterien (Brennstoffnutzungsgrad von über 65%, nur biologisch abbaubare Abfälle) erfüllt sind

Quelle: EAG §10

Investitionszuschuss

Seit April 2022 können Unternehmen und Private einen Investitionszuschuss für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen beantragen. Unternehmen können außerdem eine Förderung für die Neuerrichtung bzw. die Revitalisierung von Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Biomasseanlagen erhalten. Die Investitionszuschüsse werden durch sogenannte Fördercalls vergeben, die mehrmals pro Jahr stattfinden.

Förderanträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen können über die Website der Oemag eingebracht werden - das gilt für die Bereiche Photovoltaik/Stromspeicher, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse. Für das Jahr 2023 gibt es laut Oemag noch keinen aktiven Fördercall (Stand: März 2023), dieser soll aber so bald wie möglich bekanntgegeben werden. Wichtig zu wissen ist zudem: Ein Förderantrag kann bei der Oemag nur eingebracht werden, wenn man mit dem Bau der Anlage zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen hat.

Bei der Höhe der Investitionszuschüsse für Unternehmen gibt es eine Grenze: Die Investitionszuschüsse dürfen laut Oemag maximal 65 Prozent der beihilfefähigen Kosten für kleine Unternehmen, 55 Prozent für mittlere Unternehmen und 45 Prozent für große Unternehmen betragen. Beihilfefähige Kosten sind die Differenz zwischen förderfähigen Kosten der Anlage und den Kosten der Referenzanlage, die weniger umweltfreundlich ist.

Für PV-Anlagen bestehen folgende Kategorien mit unterschiedlichen Fördersätzen (Stand 2023):

  • Kategorie A: 285 Euro pro kWp

  • Kategorie B: 250 Euro pro kWp

  • Kategorie C: 160 Euro pro kWp (maximal)

  • Kategorie D: 140 Euro pro kWp (maximal)

  • Speicher: 200 Euro pro kWh (maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig)

Die Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs, wobei bei einem gleichen Wert der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet. Dabei betragen die Zuschüsse für innovative Photovoltaikanlagen 30 Prozent (dazu zählen beispielsweise schwimmende Anlagen oder gebäudeintegrierte Anlagen).

Wie hoch ist die EAG Pauschale?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht eine Reihe von Fördermitteln vor, die von Verbraucher:innen zu entrichten sind. Diese setzen sich aus der Erneuerbaren-Förderpauschale, dem Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie dem Grüngas-Förderbeitrag zusammen. Letzterer muss allerdings nicht von Endverbrauchern bezahlt werden.

Während die Förderpauschale pro Haushalt 35,97 Euro jährlich kostet, ist der Förderbeitrag an den Verbrauch gekoppelt und kostet im Durchschnitt 56 Euro. Bei einkommensschwachen Haushalten dürfen die Gesamtkosten allerdings nicht über 75 Euro liegen. Für das Jahr 2022 wurde der Erneuerbaren-Förderbeitrags ausgesetzt. Unter gewissen Voraussetzungen - wie Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Pflegegeld - kann eine Befreiung von diesen Abgaben beantragt werden.

Voraussetzungen für die Befreiung sind:

  • eine Person aus dem Haushalt erfüllt die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung).

  • Der Wohnsitz, für den man die Befreiung beantragt, muss der Hauptwohnsitz sein.

Die Formulare zur Beantragung der Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten findet man auf der Website der GIS.

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Wie hoch ist die Ökostrombefreiung?

Da Strom aus nachhaltigen Quellen teurer ist als herkömmlicher Strom, müssen Konsumenten und Konsumentinnen eine Ökostrompauschale leisten. Dies war bereits im Ökostromgesetz von 2012 geregelt und ist nun im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz integriert worden.

Einige Personengruppen wie Pensionisten und Pensionistinnen, einkommensschwache Haushalte und Bezieher:innen öffentlicher Mittel können sich von der Ökostrompauschale befreien lassen. Die Ökostrompauschale beträgt 30 Euro jährlich, bei einer Befreiung müssen aber immer noch 10 Euro selbst gezahlt werden, die Ökostrombefreiung beläuft sich also nur auf 20 Euro. Für das Jahr 2022 wurde auch diese Pauschale erlassen.

EAG: Lob und Kritik

Das Gesetz wurde größtenteils gut aufgenommen und gilt als ambitioniert. Branchenvertreter:innen aus Österreichs Energiesektor sind zufrieden mit der marktwirtschaftskonformen Auslegung des Gesetzes (gleitende Marktprämie) wodurch der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Gleichzeitig werden aber noch weitere Schritte gefordert, um das vorgegebene Ziel von 100% Ökostrom bis 2030 wirklich erreichen zu können. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz alleine reiche hierfür nicht.

Auch in der Politik ist der Konsens groß. Mit Ausnahme der FPÖ wurde die Gesetzesvorlage von allen im Parlament vertretenen Parteien angenommen. Die Freiheitlichen sind skeptisch, ob ein bedingungsloser Ausstieg aus fossiler Energie möglich ist. Zudem würde eine Intensivierung der Photovoltaik und Windenergie die ohnehin großen Abhängigkeiten von China noch weiter erhöhen. Denn bei beiden Technologien ist China Weltmarktführer - vor allem Solarmodule werden überwiegend in Asien produziert.

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