Photovoltaikanlagen: Welche Einspeisetarife es gibt

Wenn man selbst mit einer Photovoltaikanlage überschüssigen Solarstrom produziert, kann man diesen verkaufen. Welche Einspeisetarife es gibt, worauf man in Bezug auf Steuern achten sollte und was Vor- und Nachteile von Stromeinspeisung und Stromspeicher sind.

von Photovoltaikanlage © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

  1. Photovoltaik: Wie speist man Strom ein?
  2. Welche Einspeisetarife gibt es in Österreich?
  3. Wie berechnet man Einspeisetarife und Abnahmetarife?
  4. Günstigster Stromanbieter Österreich: Wie kann man vergleichen?
  5. Was ist der aktuelle Einspeisetarif der Oemag?
  6. Welche Steuern fallen beim Verkauf von Solarstrom an?
  7. Einspeisung vs. Stromspeicher: Was sind die Vor- und Nachteile?

Photovoltaikanlage: Wie speist man Strom ein?

Der Strompreis in Österreich steigt aufgrund der Energiekrise an. Immer mehr Österreicher:innen produzieren, um Kosten zu sparen, daher selbst Strom. Private Haushalte, die selbst Strom produzieren, nutzen laut E-Control - der österreichischen Regulierungsbehörde für die Strom- und Gaswirtschaft - vor allem Photovoltaik (PV) beziehungsweise eine Photovoltaikanlage. Dabei bringt es den Nutzer:innen am meisten, wenn die mittels privater Photovoltaikanlage erzeugte Kilowattstunde (kWh) auch selbst verbraucht wird. Denn man spart so nicht nur beim Verbrauch, sondern muss auch die sonst anfallenden Netzkosten und Steuern nicht bezahlen.

Allerdings ist es selten, dass selbsterzeugter Strom wirklich vollständig verbraucht wird. Wenn man den Strom nicht verbraucht, gibt es zwei Möglichkeiten, wie private Haushalte den Überschuss verwerten können:

  1. der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und man erhält dafür in Österreich eine sogenannte Einspeisevergütung vom Stromabnehmer. Technische Voraussetzungen dafür sind eine Netzstromversorgung (wandelt erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um) und ein Einspeisezähler (zählt Menge an eingespeisten Strom, z.B.: Smart Meter).
  2. der überschüssige Strom wird in einem eigenen Stromspeicher gespeichert und kann später für den Eigengebrauch genutzt werden

Stromspeicher kosten im Schnitt zwischen rund 5.000 Euro (kleine Speicher von rund 5 kWh) bis hin zu 10.000 Euro (größerer Speicher von 7 bis 10 kWh). Es gibt allerdings Förderung für die Neuerrichtung von Stromspeichern in Österreich.

Bei der Stromeinspeisung gibt es unterschiedliche Einspeisetarife und es kommt auf den Abnehmer an, wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt. Im Regelfall nehmen Stromanbieter in Österreich den überschüssigen Solarstrom nur ab, wenn man bei ihnen Strom bezieht.

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Welche Einspeisetarife gibt es in Österreich?

Überschüssiger Solarstrom aus Photovoltaikanlagen kann auf 2 Arten verkauft werden:

  1. an unterschiedliche Stromlieferanten
  2. an die Oemag - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (Abnahme und Vergütung von Ökostrom zum Marktpreis)

Wird der Sonnenstrom nicht an die Oemag, sondern einen Stromanbieter verkauft, braucht es häufig auch einen Vertrag zur Beziehung von Strom vom selben Anbieter. Der Einspeisetarif, ist dabei jener Preis, den ein Stromanbieter für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom zahlt. Der Abnahmetarif, ist jener Preis, den die Kunden und Kundinnen an den Stromlieferanten für jede gekaufte Kilowattstunde Strom zahlen.

Der Einspeisetarif in Österreich variiert dabei - genauso wie der Abnahmetarif - von Stromanbieter zu Stromanbieter und hängt zudem von Leistung und Standort der Photovoltaikanlage ab. Bei der Entscheidung für den richtigen Energielieferanten sollte das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif stimmen. Der durchschnittliche Abnahmetarif bzw. Strompreis liegt in Österreich laut E-Control für eine kWh zwischen rund 18 Cent und gut 72 Cent(Stand Juni 2023) - inklusive Netzkosten, Steuern und Abgaben.

Ein Überblick über einige Stromanbieter und ihre Einspeisetarife:

Wie berechnet man Einspeisetarife und Abnahmetarife?

Den aktuellsten und genauesten Überblick über Einspeise- und Abnahmetarife bietet der Tarifkalkulator der E-Control. Dort hat man die Möglichkeit, Abnahme und Einspeisung gemeinsam zu berechnen - und zwar unter dem Punkt "Überschusseinspeisung (PV)". Es wird anhand der Leistung der Photovoltaikanlage und der Einspeisemenge die mögliche Einspeisung in die Berechnung eingebunden. Unter "Details & Rabatte" findet man die genauen Preise für den Bezug sowie die Einspeisetarife inklusive etwaiger Grundgebühren. Zudem zeigt die E-Control den aktuellen Marktpreis an.

Dadurch kann man die Preise der einzelnen Stromanbieter gut vergleichen und der geeignete Einspeisetarif lässt sich leichter ermitteln. Manche Stromanbieter wie Salzburg AG verweisen sogar darauf, dass ihre Tarife unter dem Marktpreis liegen und man besser einen Vertrag mit der Oemag abschließen sollte, die Überschussstrom zum Marktpreis kauft.

Günstigster Stromanbieter Österreich: Wie kann man vergleichen?

Der österreichische Strompreis ist abhängig vom Jahresverbrauch, den Energie- und den Netzpreisen und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Energiepreis (inkl. Grundpauschale)
  • Netznutzungsentgelte (Höhe wird vom lokalen Netzbetreiber in Absprache mit der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt)
  • Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer, Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe, Ökostromkosten)

Da die Tarife schwanken, lohnt sich ein Vergleich von Strompreisen und gegebenenfalls ein Wechsel des Stromanbieters.

Für den Strompreisvergleich empfehlen sich folgende Online-Rechner:

  1. ein Stromverbrauchpreisrechner
  2. und der Strompreisrechner von E-Control

Was ist der aktuelle Einspeisetarif der Oemag?

Die Oemag wurde 2006 gegründet und ist die staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom. Sie wickelt Investitionszuschüsse zuständiger Ansprechpartner:innen ab und ist außerdem für die Entgegennahme und Prüfung von Förderanträgen sowie für die Begutachtung und Beurteilung der eingereichten Projekte zuständig.

Private Haushalte können ihren überschüssigen Solarstrom der Oemag zum Marktpreis laut § 41 Abs. 1 des Ökostromgesetzes 2012 verkaufen. Die Höhe der Einspeisevergütung, die man von der Oemag erhält, setzt sich aus dem quartalsweise durch die E-Control berechneten Marktpreis für Ökostrom abzüglich der aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergiekosten zusammen. Die Ausgleichsenergiekosten werden ebenfalls durch die E-Control berechnet und zwar auf Basis der Vorjahreswerte für die Ausgleichsenergie.

Die Gutachten der E-Control zur Bestimmung der aliquoten Ausgleichsenergie-, Verwaltungs- und Technologieförderungs-Aufwendungen sind öffentlich einsehbar:
Gutachten laut Ökostromgesetz 2012 § 42 (4)

Der Marktpreis für das 1. Quartal 2023 bzw. der aktuelle Einspeisetarif der Oemag beträgt 26,86 Cent/kWh (268,63 Euro/MWh). Dieser Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden und Endkundinnen gleichzusetzen, sondern gibt den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie an.

Oft ist bei einer Leistung bis 500 kWp die Einspeisevergütung der Oemag die wirtschaftlich beste Option zur Verwertung des PV-Stroms.

Um seinen Sonnenstrom an die Oemag verkaufen zu können, ist der Abschluss eines Vertrages mit der Abwicklungsstelle für Ökostrom erforderlich. Für die Antragsstellung gelten laut Oemag folgende Voraussetzungen:

  • Vorliegen etwaig notwendiger Anzeigen und Bewilligungen
  • Gültiger Einspeisezählpunkt
  • Antragstellung bei der Oemag
  • Engpassleistung der Anlage kleiner 500 kW – dies gilt für alle erneuerbaren Energieträger

Ein Wechsel von einem Stromanbieter zur Oemag ist auch möglich, wobei dieser durch die Oemag veranlasst werden kann, wenn man eine vollständig ausgefüllte und unterfertigte Wechselvollmacht ausstellt.

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Welche Steuern fallen beim Verkauf von Solarstrom an?

Nach Angaben des Finanzministeriums über die Überschusseinspeisung wurde ab der Veranlagung 2022 mittels Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) eine Einkommensteuerbefreiung eingeführt. Dazu steht im Einkommensteuergesetzes 1988, § 3 Abs. 1 Zeile 39:

"Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet sind von der Einkommensteuer befreit.

Wenn sich die errichtete Photovoltaikanlage innerhalb dieser Parameter befindet, ist demnach auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Beispiel für Einkommensteuerbefreiung:
Eine Person installiert auf dem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 18 kWp. Damit werden 18.000 kWh Strom produziert. Wenn davon 13.000 kWh für den Eigenbedarf selbst verbraucht werden und der Rest (5.000 kWh) ins öffentliche Netz eingespeist wird, sind diese Einkünfte aus der Einspeisung steuerfrei.

Beispiel für Steuerpflicht:
Eine Person installiert eine Photovoltaikanlage mit 40 kWp. Da die maximale elektrische Dauerleistung der Anlage über der Grenze von 25 kWp liegt, gilt hier die Steuerbefreiung nicht.

Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht greifen, gilt laut Finanzministerium folgendes: Die Einnahmen aus der steuerpflichtigen Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Einspeisung vs. Stromspeicher: Was sind die Vor- und Nachteile?

Wer den selbstproduzierten Sonnenstrom lieber speichern möchte anstatt ihn ins öffentliche Netz einszuspeisen, kann das in Form eines Stromspeichers tun. Allerdings haben Stromspeicher auch den großen Nachteil, dass sie mit recht hohen Anschaffungskosten verbunden sind - abhängig von der Dimensionierung des Speichers. So liegt der Bruttopreis für einen Stromspeicher (mit Lithium-Ionen-Akkus) bei rund 1.000 Euro pro kWh Speicherkapazität. Für 10 kWh Speicherkapazität zahlt man also rund 10.000 Euro. Diese Speicherkapazität ist für einen jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh geeignet.

Stromspeicher werden - wie viele Bereiche der erneuerbaren Energien - in Österreich gefördert. Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können seit 18. Oktober 2022 über die Homepage der Oemag (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) unter www.oem-ag.at/foerderung/antragstellung/ gestellt werden.

Für private Haushalte ist ein Stromspeicher am Ende dennoch in den seltensten Fällen wirtschaftlich.

Stromspeicher: Vorteile Nachteile
Stromkostenersparnis, weil mehr selbstproduzierter Strom verwendet werden kann hohe Anschaffungskosten (Kapazität von 5 kWh: Nettopreis von 1.100 bis 2.100 Euro pro kWh)
CO2-Fußabdruck wird kleiner die Anlage braucht ausreichend Platz
für Stromspeicher gibt es Bundes- und Landesförderungen das Recycling kann unter Umständen problematisch sein
Stromspeicher sind so gut wie wartungsfrei die Ökobilanz von älteren Anlagen kann negativ ausfallen
Batteriespeicher hat kürzere Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) als PV-Anlage
rein finanziell lohnt sich ein Batteriespeicher für Privathaushalte oftmals nicht

Stromeinspeisung: Vorteile Nachteile
Kostenersparnis, weil der nicht verwendete selbstproduzierte Strom verkauft werden kann viele Stromanbieter setzen einen Stromliefervertrag im Gegenzug für die Einspeisung voraus
in der Regel entstehen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B.: eine Grundgebühr) für die Einspeisung Netzstromversorgung und ein Einspeisezähler (Smart Meter) sind techniche Voraussetzungen (beides ist zumeist jedoch standardmäßig bei einer PV-Anlage vorhanden)
die Oemag stellt eine Alternative zu herkömmlichen Stromanbietern dar und kauft den Strom zum Marktpreis laut § 41 Abs. 1 des Ökostromgesetzes 2012 ab Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif ist entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung und kann sich laufend ändern - ein Vergleich der Stromanbieter lohnt sich