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Pestizid Chlorpyrifos und Parkinson: Was die Studie zeigt und was in Österreich gilt

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Ein Traktor mit Feldspritze bringt Pflanzenschutzmittel auf einem Acker aus
Foto:©Mark Stebnicki, Pexels

Eine Studie aus Kalifornien bringt das Insektizid Chlorpyrifos mit einem deutlich erhöhten Parkinson-Risiko in Verbindung. Wie belastbar der Befund ist, wen er betrifft und welche Regeln für den Wirkstoff in Österreich und der EU gelten.

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Wer in Kalifornien über Jahrzehnte in der Nähe von Feldern wohnte, auf denen das Insektizid Chlorpyrifos ausgebracht wurde, erkrankte häufiger an Parkinson. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsteam von UCLA Health im Fachjournal Molecular Neurodegeneration. Eine langjährige Belastung am Wohnort war demnach mit einem mehr als zweieinhalbfach erhöhten Erkrankungsrisiko verbunden. Die Universität hat die Arbeit bereits im Jänner vorgestellt, seit Ende Oktober verbreitet sich der Befund international erneut.

Für Österreich hat das Ergebnis vor allem Bedeutung als Hinweis auf die Risiken dauerhafter Pestizidbelastung. Chlorpyrifos darf in der Europäischen Union seit 2020 nicht mehr eingesetzt werden. In Deutschland gilt Parkinson nach jahrelangem eigenem Pestizideinsatz seit August heuer als Berufskrankheit, in Österreich nicht.

Was die Forschenden untersucht haben

Grundlage ist die Parkinson's Environment and Genes Study aus den Agrarbezirken Kern, Fresno und Tulare in Zentralkalifornien. Ausgewertet wurden 829 Menschen mit Parkinson und 824 Personen ohne die Erkrankung, aufgenommen zwischen 2000 und 2007 sowie zwischen 2009 und 2015. Gemessen wurde die Belastung nicht direkt. Das Team schätzte sie aus den staatlichen kalifornischen Meldungen über Pestizidausbringungen und berechnete, wie viel Chlorpyrifos seit 1974 im Umkreis von 500 Metern um jede frühere Wohn- und Arbeitsadresse versprüht worden war.

Wer im gesamten Zeitraum jedes Jahr in der Nähe einer Ausbringung wohnte, hatte rechnerisch eine Odds Ratio von 2,68, das 95-Prozent-Konfidenzintervall reicht von 1,58 bis 4,55. Für den Arbeitsort lag der Wert bei 2,74. Berücksichtigte man nur, ob überhaupt je in der Nähe gesprüht wurde, war der Zusammenhang deutlich schwächer (Odds Ratio 1,35). Alter, Geschlecht, Herkunft und gleichzeitige Belastung mit anderen Pestiziden wie Paraquat, Glyphosat und Diazinon änderten die Ergebnisse laut den Autorinnen und Autoren kaum.

Tierversuche als Ergänzung

Zusätzlich setzte das Team Mäuse elf Wochen lang vernebeltem Chlorpyrifos aus. Die Tiere verloren dopaminbildende Nervenzellen, zeigten Entzündungszeichen im Gehirn und Ablagerungen des für Parkinson typischen Eiweißes Alpha-Synuclein. Versuche an Zebrafischen deuten darauf hin, dass der Stoff die Autophagie stört, mit der Zellen beschädigte Bestandteile abbauen. Studienleiter Jeff Bronstein hält den Zusammenhang deshalb laut der Universität für „wahrscheinlich ursächlich“.

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Ein Traktor mit Feldspritze bringt Pflanzenschutzmittel auf einem Acker aus
 © Mark Stebnicki, Pexels

Was die Studie nicht beweisen kann

Der Teil mit Menschen ist eine Fall-Kontroll-Studie und zeigt eine statistische Verbindung, keinen Beweis. Die Belastung wurde aus Adressen und Ausbringungsdaten geschätzt, nicht im Körper gemessen. Wer neben Feldern lebt, ist zudem meist mehreren Stoffen ausgesetzt. Die Tierversuche liefen kurz, nur mit männlichen Mäusen und über die Atemwege, die Zebrafische waren Larven. Parkinson ist dagegen eine Erkrankung, die meist im höheren Alter auftritt.

In der EU seit 2020 verboten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte 2019 Bedenken wegen möglicher Erbgutschäden und Schäden am sich entwickelnden Nervensystem festgestellt, ein sicherer Grenzwert ließ sich nicht festlegen. Die EU-Kommission verlängerte die Genehmigung daraufhin nicht mehr. Zulassungen mussten bis 16. Februar 2020 widerrufen werden, Restbestände durften bis 16. April 2020 aufgebraucht werden. Das österreichische Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Entscheidung veröffentlicht. Für Rückstände in Lebensmitteln gilt in der EU seither die Bestimmungsgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm.

Parkinson als Berufskrankheit

Seit 1. August 2026 führt Deutschland das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit Nummer 1322. Voraussetzung sind laut Verordnung in der Regel mindestens 100 Anwendungstage mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden. Frankreich kennt eine solche Regelung für die Landwirtschaft seit 2012. In Österreich steht Parkinson nicht auf der Liste der Berufskrankheiten, ein Antrag der Grünen dazu wurde im Oktober 2025 im Gesundheitsausschuss vertagt.

Relevant sind die Befunde damit vor allem für Menschen, die über Jahre selbst Pflanzenschutzmittel ausbringen, und für Anrainerinnen und Anrainer intensiv behandelter Flächen. Gelegentlicher Kontakt oder Rückstände in Lebensmitteln waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

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