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Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine gemischte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits und dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am einzelnen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen Fachinspektoren. Diese sind Organe der Kirche - auch dann, wenn sie staatlich angestellte Religionslehrer sind.
Bauer hatte dafür plädiert, dem Staat mehr Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten bezüglich der Unterrichtsinhalte und der Lehrkräfte einzuräumen - dies vor allem mit Bezug auf den islamischen Religionsunterricht. Krautwaschl verwies dagegen auf die gemeinsame Verantwortung für die Aufsicht zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. So würden etwa die Lehrpläne schon jetzt einer staatlichen Prüfung über die Übereinstimmung mit staatlichen Grundwerten unterliegen. Aussagen von Lehrkräften im Unterricht, die damit nicht vereinbar sind, könnten sowohl von der Fachinspektion als auch von der allgemeinen Schulaufsicht aufgegriffen werden.
Auch Pinz, Leiterin des Wiener Erzbischöflichen Amts für Unterricht und Erziehung und Vorsitzende der Konferenz der Schulamtsleiterinnen und -leiter der österreichischen Diözesen, unterstrich die bereits bestehende gute Kooperation zwischen Kirche und Staat: "Wenn Bundesministerin Claudia Bauer Kontrolle und Mitsprache fordert, ist das bereits geregelt und gesetzlich auch vorgesehen."
ARCHIV - 07.06.2023, Sachsen-Anhalt, Schönebeck: Eine Schülerin steht im Dr. Carl Hermann Gymnasium an einer Tafel. (zu dpa: «Gemeinsamer «Reli»-Unterricht bleibt in Bayern die Ausnahme») Foto: Matthias Bein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
