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Damit soll die ebenfalls geplante (und schon bekannte) Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro gegenfinanziert werden, die sich ebenso im vorliegenden Entwurf findet. Der Vorschlag soll laut APA-Informationen aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium stammen.
Geregelt werden sollen diese Details nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) selbst, sondern im Einkommenssteuergesetz. Im vorliegenden Entwurf heißt es zu diesem Vorschlag: "Zeitgleich soll die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55% gemäß § 33 Abs. 1 abgesenkt werden. Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über 1 Million Euro) vorgesehen werden." Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen.
Gegenfinanziert werden soll damit das Vorhaben, den sogenannten "Kindermehrbetrag" zu erhöhen - und zwar von derzeit 700 auf 1.000 Euro. Der Kindermehrbetrag kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte "Familienbonus Plus" aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, wie es auch in den Erläuterungen zum Entwurf heißt.
Der unter der türkis-blauen Regierung mit Jänner 2019 eingeführte "Familienbonus Plus" ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu entrichtende Einkommensteuer direkt reduziert. Der Bonus beträgt aktuell je Kind bis zum 18. Geburtstag 2.000 Euro jährlich. Nach dem 18. Geburtstag gibt es pro Jahr 700 Euro als Absetzbetrag, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. Für Geringverdiener, bei denen der Bonus aufgrund zu geringer Bruttoeinkünfte ins Leere gehen würde, greift stattdessen der erwähnte Kindermehrbetrag.
"Da Familien in den unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen" seien, "soll durch eine weitere Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 1.000 Euro jährlich pro Kind eine gezielte Entlastung erfolgen", heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Gelten sollen die Neuerung dem Entwurf zufolge ab dem Jahr 2027.
