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Das Land nehme die Entscheidung des LVwG zur Kenntnis, sagte Doskozil, der die Herzchirurgie als solche dadurch nicht infrage gestellt sah. Im Bewilligungsverfahren sei als Bedarfsnachweis eine Hochrechnung auf Basis der erwarteten Fallzahlen und Patientenströme vorgelegt worden. Diese erfülle laut LVwG jedoch nicht in allen Punkten die erforderlichen formalen und methodischen Kriterien. Der Bescheid wurde deshalb an das Land zurückverwiesen.
Das ändere aber nichts daran, dass der Bedarf gegeben sei und seit Inbetriebnahme sogar teilweise über den Erwartungen liege, betonte der Landeshauptmann: "Über formale Anforderungen kann und muss man reden, und selbstverständlich erfüllen wir diese. Aber über eines braucht man nicht mehr theoretisch zu diskutieren: ob diese Herzchirurgie gebraucht wird. Das zeigt uns mittlerweile jeder einzelne Betriebstag."
Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sei weiter gewährleistet. Zugesagte OP-Termine werden wie geplant eingehalten, meinte Doskozil. Parallel werde die zuständige Abteilung des Landes die kommenden Wochen nutzen, um die bemängelten Formalfehler zu beheben.
Den Widerstand gegen die Herzchirurgie kann Doskozil nach wie vor nicht nachvollziehen: "Ich verstehe bis heute nicht, warum ausgerechnet ein SPÖ-geführtes Gesundheitsministerium die zusätzlichen herzchirurgischen Kapazitäten, die wir selbst finanzieren und die die Menschen brauchen, verhindern will."
