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Fernpendelbeihilfe in Oberösterreich: Ab 1. November gilt die Grenze von 38.000 Euro

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Straßenbahn in der Innenstadt von Linz
Foto:©Unsplash/Noe Perrard

Mit 1. November hebt das Land Oberösterreich die Einkommensgrenze für die Fernpendelbeihilfe von 35.000 auf 38.000 Euro an. Abgelehnte Anträge werden automatisch neu geprüft. Wer Anspruch hat, wie viel es gibt und bis wann man ansuchen kann.

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Wer in Oberösterreich lebt und weit zur Arbeit fährt, kommt ab 1. November leichter zu einer Unterstützung des Landes. Die Einkommensgrenze für die Oö. Fernpendelbeihilfe steigt von 35.000 auf 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Das Land Oberösterreich hat die Anhebung Ende September angekündigt und begründet sie mit den hohen Spritpreisen. Besonders profitieren sollen laut Land Familien.

Die neue Grenze gilt für das Pendeljahr 2025, für das noch bis 28. Februar 2027 angesucht werden kann. Wer wegen eines zu hohen Einkommens bereits eine Absage bekommen hat, muss nicht noch einmal einreichen. Laut Land werden diese Anträge nach der neuen Grenze automatisch erneut geprüft.

Wer Anspruch auf die Fernpendelbeihilfe hat

Die Beihilfe richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Selbstständige, die regelmäßig und direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz pendeln, täglich oder wöchentlich. Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich liegen, und zwar sowohl beim Antrag als auch in den Monaten, für die Geld beantragt wird. Die einfache Strecke zwischen Wohngemeinde und Arbeitsgemeinde muss mindestens 25 Kilometer betragen.

Maßgeblich ist nicht der eigene Tacho, sondern die durchschnittliche Straßenentfernung zwischen den beiden Gemeinden laut Datenbank des Landes. Als Pendelzeit gelten laut Richtlinie auch Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Maßnahmen des AMS und der Besuch einer Berufsschule. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Beihilfe hängt von den im Landesbudget bereitgestellten Mitteln ab.

Zwischen 229 und 442 Euro im Jahr

Wie viel Geld es gibt, hängt von der Entfernung ab. Für zwölf Pendelmonate zahlt das Land bei 25 bis 49 Kilometern 229 Euro, bei 50 bis 74 Kilometern 322 Euro und ab 75 Kilometern 442 Euro. Wer mit einem Hybridauto pendelt, bekommt einen Nachhaltigkeitsbonus von 15 Prozent, bei einem reinen Elektroauto sind es 30 Prozent. Dafür ist der Zulassungsschein mit Zulassungsdatum, Name und Antriebsart vorzulegen.

Abgerechnet wird nach Monaten. Gezählt werden nur Monate, in denen tatsächlich gependelt wurde, Monate mit teilweisem Homeoffice, Urlaub oder Krankenstand können laut Richtlinie trotzdem anrechenbar sein. Wer in einem Monat an mehreren Arbeitsorten tätig war, bekommt den Betrag für jenen Arbeitsort, zu dem am häufigsten gefahren wurde.

Welches Einkommen zählt

Die Grenze von 38.000 Euro erhöht sich um 3.800 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt bezahlt wird. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählt das steuerpflichtige Einkommen laut Jahreslohnzettel, also die Kennzahl 245. Bei Selbstständigen und anderen Veranlagten ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid plus Werbungskosten maßgeblich.

Zum Einkommen gerechnet werden auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionen, Krankengeld, Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. Nicht dazu zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und vergleichbare Beihilfen.

So stellen Sie den Antrag

Das Land empfiehlt den Online-Antrag bei der Direktion Finanzen, der auf der Seite des Landes zur Fernpendelbeihilfe verlinkt ist. Alternativ kann ein PDF-Formular ausgefüllt, unterschrieben und an die Direktion Finanzen, Landhausplatz 1, 4021 Linz, geschickt werden. Für das Pendeljahr 2025 läuft die Frist bis 28. Februar 2027, verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Entscheidend ist das Datum der elektronischen Einbringung oder der Eingangsstempel.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Weil viele zu Jahresbeginn einlangen, kann eine Entscheidung laut Land mehrere Monate dauern. Fragen beantwortet die Direktion Finanzen per E-Mail unter Fernpendelbeihilfe.FinD.Post@ooe.gv.at.

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