Bargeld im Supermarkt ohne Einkauf, Gebühren am Bankomat schon vor dem Abheben sehen: Die EU hat sich auf neue Regeln für Zahlungen geeinigt. In Kraft sind sie aber noch nicht, und bis sie gelten, dauert es voraussichtlich bis 2028.
Was die EU beim Bargeld plant
Wer Bargeld braucht, soll es künftig auch an der Kassa eines Geschäfts bekommen können, ohne dort etwas zu kaufen. Das sehen die neuen Bankomat-Regeln der EU vor, nach denen gerade viele Menschen in Österreich suchen. Die Obergrenze liegt bei 150 Euro pro Abhebung, nötig sind Karte und PIN. Gelten werden die Regeln allerdings nicht sofort.
Grundlage ist eine neue EU-Verordnung über Zahlungsdienste. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat haben sich am 27. November 2025 politisch darauf geeinigt. Bevor sie in Kraft tritt, müssen beide Institutionen den Text formell beschließen, danach wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis dahin bleibt beim Geldabheben alles, wie es ist.
So soll das Abheben im Geschäft funktionieren
Händlerinnen und Händler dürfen laut der Einigung künftig Bargeldauszahlungen ohne vorherigen Einkauf anbieten, etwa im Supermarkt oder in der Bäckerei. Verpflichtet werden sie dazu nicht. Das Angebot ist freiwillig und setzt voraus, dass genug Geld in der Kassa ist. Für die Auszahlung ist eine Karte mit Chip und PIN nötig, die Obergrenze liegt bei 150 Euro oder dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung.
Ziel ist laut dem Rat der EU eine bessere Versorgung mit Bargeld, vor allem in ländlichen Gegenden. Dort ist der Weg zum nächsten Bankomat oft weit. Heute ist Bargeld an der Kassa in vielen Geschäften an einen Einkauf gebunden.
Gebühren müssen vor dem Abheben angezeigt werden
Die zweite große Änderung betrifft die Kosten. Betreiber von Geldautomaten müssen alle anfallenden Gebühren und die angewandten Wechselkurse anzeigen, bevor eine Abhebung ausgeführt wird. Das betrifft vor allem Bankomaten, die nicht von der eigenen Bank betrieben werden, und Abhebungen in fremder Währung, etwa im Urlaub.
Auch Zahlungsdienstleister, die für Geschäfte Kartenzahlungen abwickeln, müssen ihre Gebühren klar ausweisen. Händlerinnen und Händler wiederum müssen dafür sorgen, dass auf dem Kontoauszug der Kundinnen und Kunden ihr tatsächlicher Geschäftsname steht. Unklare Abbuchungen mit dem Namen eines zwischengeschalteten Zahlungsanbieters sollen so seltener werden.
Mehr Schutz vor Betrug bei Überweisungen
Das Paket soll außerdem Betrug erschweren. Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen vor einer Überweisung prüfen, ob die IBAN zum Namen der Empfängerin oder des Empfängers passt. Für Echtzeitüberweisungen in Euro gilt eine solche Prüfung bereits. Kommen Zahlungsdienstleister ihren Pflichten bei der Betrugsvorbeugung nicht nach, können sie haftbar gemacht werden.
Ein weiterer Punkt betrifft Werbung für Finanzprodukte im Internet. Große Online-Plattformen und Suchmaschinen dürfen Finanzdienstleistungen in einem Mitgliedstaat nur bewerben, wenn der Anbieter dort ordnungsgemäß zugelassen ist.
Ab wann die neuen Regeln gelten
Einen fixen Starttermin gibt es noch nicht. In Kraft tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Anwendbar sein sollen die meisten Bestimmungen nach dem ausverhandelten Text aber erst rund 21 Monate danach. Bargeld an der Kassa ohne Einkauf ist damit voraussichtlich nicht vor 2028 zu erwarten.
Auch dann bleibt es den Geschäften überlassen, ob sie mitmachen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln für Abhebungen und Gebühren unverändert weiter, wer Bargeld braucht, ist weiterhin auf Bankomaten und Bankfilialen angewiesen.
