Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Viele glauben, dass dafür nur Reifen mit Alpinsymbol zählen. Das stimmt nicht. Welche Reifen erlaubt sind, wann die Pflicht greift und was bei einem Unfall mit Sommerreifen droht.
Ab wann die Pflicht gilt
Mit Sonntag, 1. November, beginnt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht. Sie gilt bis 15. April des kommenden Jahres, allerdings nicht durchgehend. Der Gesetzgeber spricht von einer situativen Winterausrüstungspflicht: Sie greift nur dann, wenn auf der Fahrbahn Schnee, Schneematsch oder Eis liegt.
Betroffen sind Pkw, leichte Lkw bis 3,5 Tonnen und Mopedautos. Der ÖAMTC rät, sich nicht auf trockene Straßen am Morgen zu verlassen: Nasse Fahrbahnen können bei sinkenden Temperaturen rasch vereisen, dann gilt die Pflicht sofort. Ein Blick auf die Wetterprognose vor längeren Fahrten lohnt sich daher.
Welche Reifen erlaubt sind
Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S. Die Profiltiefe muss bei Radialreifen mindestens 4 Millimeter betragen, bei Diagonalreifen mindestens 5 Millimeter. Das Symbol mit Schneeflocke und Berg, das sogenannte Alpinsymbol, wird seit 10. Dezember 2018 ebenfalls anerkannt. Vorgeschrieben ist es in Österreich aber nicht.
Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie die M+S-Kennzeichnung oder das Alpinsymbol tragen und die Mindestprofiltiefe erreichen. Ganz ohne Winterreifen geht es nur in Ausnahmefällen: Sommerreifen sind zulässig, wenn auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sind. Das ist aber nur bei einer durchgehenden oder fast durchgehenden Schnee- oder Eisdecke erlaubt. Mit Ketten empfiehlt der ÖAMTC höchstens 50 km/h und betont, dass sie kein sicherer Ersatz für Winterreifen sind.
Strafen und Folgen für die Versicherung
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne passende Ausrüstung unterwegs ist, muss laut ÖAMTC mit rund 100 Euro Strafe rechnen. Werden andere gefährdet, sind theoretisch Strafen bis 10.000 Euro möglich. Bei hartnäckiger Weigerung kann die Polizei das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen.
Teurer kann es nach einem Unfall werden. Wer mit Sommerreifen verunglückt, muss unter Umständen beweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre, sonst droht eine Mitschuld. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden der anderen Beteiligten, kann sich das Geld aber bis zu 11.000 Euro vom Lenker zurückholen. Die Kaskoversicherung wird bei leichter Fahrlässigkeit voraussichtlich nicht zahlen, wenn ein weiterer Faktor wie zu hohes Tempo oder das Handy am Steuer dazukommt. Gibt es Verletzte, kann außerdem ein Strafverfahren folgen.
Spikes, Lkw und Busse
Spikereifen sind auf Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen von 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Dann gilt Tempo 80 auf Freilandstraßen und Tempo 100 auf Autobahnen, am Heck ist ein Spikes-Aufkleber vorgeschrieben. Motorräder, Mopeds und Mofas sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Strengere Regeln gelten für schwere Fahrzeuge. Lkw über 3,5 Tonnen müssen von 1. November bis 15. April unabhängig vom Wetter auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen haben und Schneeketten mitführen, Busse von 1. November bis 15. März. Die Mindestprofiltiefe liegt hier bei 5 Millimetern für Radial- und 6 Millimetern für Diagonalreifen.
Achtung bei Fahrten ins Ausland
In Deutschland reicht die M+S-Kennzeichnung nicht mehr. Seit 1. Oktober 2024 zählen bei der dortigen situativen Winterreifenpflicht nur Reifen mit Alpinsymbol, das gilt auch für Autos mit österreichischem Kennzeichen. Verstöße kosten ab 60 Euro plus 28,50 Euro Verfahrenskosten und einen Punkt in Flensburg.
In Italien legen die Provinzen die Regeln fest. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und in der Stadt Bozen ist Winterausrüstung von 15. November bis 15. April auch ohne Schnee Pflicht, ohne Winterreifen müssen Schneeketten mitgeführt werden. Slowenien schreibt Winterreifen von 15. November bis 15. März vor, Tschechien von 1. November bis 31. März bei Schnee, Eis, Schneematsch oder unter 4 Grad. In der Schweiz und in Ungarn gibt es keine allgemeine Pflicht, wohl aber Kettenpflicht, wo Schilder sie anordnen.
