ABO

Zukunftsdepot geht in Begutachtung

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
4 min
Bundeskanzler Christian Stocker bei einer Pressekonferenz Ende Oktober
©APA, MAX SLOVENCIK
Das steuerlich begünstigte Zukunftsdepot, das die Bundesregierung mit kommendem Jahr realisieren will, wird am heutigen Freitag in Begutachtung geschickt. Das teilte das Kanzleramt der APA mit. Dieses sieht u.a. einen Startbonus von 500 Euro für alle Neugeborenen vor. "Mit dem Zukunftsdepot schaffen wir eine moderne Alternative zum klassischen Bausparer" sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Zu Mittag war der Entwurf im RIS noch nicht abrufbar.

von

News auf Google bevorzugen

Grundsätzlich soll in das neue Depot - auf das sich die Dreierkoalition Mitte Oktober verständigt hatte - ab der Geburt eingezahlt werden können, mit einem staatlich finanzierten Startguthaben von 500 Euro. Entnommen werden darf das Geld erst ab dem 18. Geburtstag. Bis zur Volljährigkeit bleibt es steuerfrei, es fallen weder Kapitalertragssteuer (KESt) noch Kontoführungsgebühren an. Jährlich können bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden. Los gehen wird es mit 1. Juli. Gelten wird es jedoch für alle ab 1. Jänner 2027 geborenen Kinder.

Finanziert werden soll der Startbonus aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine rechtliche Gleichstellung. Außerdem soll es den Startbonus von 500 Euro nur geben, wenn bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden.

Stocker betonte vor dem morgigen Weltspartag, wie wichtig es sei, für die eigene Zukunft vorzusorgen. "Statt Geld nur auf die Seite zu legen, soll es langfristig investiert werden und über die Jahre wachsen können. Mit dem Zukunftsdepot schaffen wir die Grundlage, damit das gelingt!"

Bisher bekannt ist auch, dass eine vorzeitige Entnahme aus dem Zukunftsdepot grundsätzlich nicht möglich sein wird. Ausnahmefälle (z.B. existenzielle Notlagen) soll es geben, dann geht aber die Steuerbegünstigung verloren. Vorgesehen wird eine verpflichtende erstmalige Beratung, allerdings mit Opt-out-Möglichkeit. Für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren besteht die Möglichkeit, das Zukunftsdepot ohne staatliche Zuzahlung zu eröffnen. Die KESt-Befreiung bis zum 18. Geburtstag gilt unabhängig davon, ob ein staatlicher Zuschuss bezahlt wurde.

Das Depot muss von den Banken gratis angeboten werden - weitere Kosten können aber anfallen, limitiert auf 1 Prozent jährlich. Budgetiert sind dafür in den kommenden beiden Jahren jeweils 40 Mio. Euro, um vor allem den Startbonus abdecken zu können. Als KESt-Entgang werden maximal 20 Mio. jährlich angenommen, allerdings nicht in der Anlaufphase: Hier sind auf Regierungsseite bis Ende des laufenden Finanzrahmens 2031 insgesamt 20 Mio. eingeplant.

Mündelsicherheit sei dezidiert nicht gegeben, deshalb setze man auf Risikostreuung. In einzelne Aktien oder Kryptowährungen könne etwa nicht investiert werden, dafür aber in ETFs oder den Bundesschatz - in dem auch der Startbonus veranlagt wird, wenn die Eltern kein Depot anlegen.

Wie groß der Unterschied zum klassischen Bausparer sein kann, rechnet NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer in einer Aussendung vor: Werden über 18 Jahre monatlich 100 Euro in einen breit gestreuten ETF investiert, können daraus bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von sieben Prozent und inklusive Startguthaben rund 44.000 Euro werden. Beim Bausparer wären es unter den getroffenen Annahmen hingegen nur rund 26.000 Euro. "Der Bausparer mag für viele noch immer der Klassiker sein. Wer aber langfristig Vermögen aufbauen will, sollte sein Geld aktiv am Kapitalmarkt arbeiten lassen. Das ist Geld, mit dem junge Menschen ihre Ausbildung finanzieren, ein Unternehmen gründen oder sich ein langfristiges finanzielles Polster aufbauen können", sagte Pramhofer.

Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER