Das Wiederaufrüstungsfieber in Europa beschert Unternehmen staatliche Aufträge in Milliardenhöhe. Das neutrale Österreich darf dabei nicht außen vor bleiben, meint Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Noch steht aber ein Straftatbestand im Weg, der einst einen Ex-Kanzler auf die Anklagebank brachte.
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Während Autogiganten wie VW Jobs streichen und Regierungen jeden Euro zweimal umdrehen, gibt es einen Sektor, der rasant wächst: die Verteidigungsindustrie. Bis 2030 sollen in der EU 800 Milliarden Euro in den Bereich fließen. Bekommt ein Unternehmen einen staatlichen Auftrag, dann klingeln die Kassen, wie zuletzt beim Kieler Schiffsbauer TKMS. Bis zu 62 Milliarden Euro soll der Bau von zwölf U-Booten für die kanadische Marine an die deutsche Küste spülen. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer (ÖVP) wittert auch für heimische Unternehmen eine Chance, an der Aufrüstung zu verdienen. Im Weg steht aber ein – laut ihm – unklar formulierter Straftatbestand.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Es geht um den Paragrafen 320 des Strafgesetzbuchs. Er verbietet die Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte – sei es durch Rüstungsgeschäfte privater Unternehmen oder etwa durch Kredite von Banken. Bei einem Verstoß drohen bis zu fünf Jahre Haft. Vertreter der Industrie bemängeln schon länger, dass das Gesetz schwammig geschrieben sei. Was passiert etwa, wenn man Teile nach Deutschland verkauft, die wiederum im „Leopard 2“ verbaut dann durch die Ukraine rollen? Macht man sich im Zweifel strafbar?
Um diese Bedenken auszuräumen, möchte Hattmannsdorfer den Paragrafen präzisieren, wie er sagt. Ein dementsprechender Entwurf liegt schon seit mehreren Wochen im für Änderungen des Strafgesetzbuchs zuständigen Justizministerium. „Die Geschäfte werden ja sowieso abgeschlossen. Die Frage ist: Mit heimischen Unternehmen oder vorbei an heimischen Unternehmen?“, erklärt Hattmannsdorfer im Gespräch mit News. Immer mehr österreichische Unternehmen würden Produktionsstätten ins Ausland verlagern, weil es dort einfachere Rahmenbedingungen gebe. „Diese Entwicklung kann ich als Wirtschaftsminister nicht untätig hinnehmen“, sagt er. Es gehe auch um Jobs.
In der Branche rennt er offene Türen ein. „Das Strafrecht ist die Ultima Ratio. Niemand von uns will damit im Konflikt sein“, meint Florian Mayer. Der Anwalt arbeitet in der internationalen Kanzlei CMS und berät unter anderem Unternehmen im Verteidigungsbereich rechtlich. Er nennt ein Beispiel: Die tschechische Tochter einer österreichischen Bank gewährt einem deutschen Rüstungsunternehmen einen Kredit zur Finanzierung von Waffen für die Ukraine. Wenn dieser Kredit nun aber von der Konzernmutter in Österreich genehmigt werden muss, sei für manche offen, ob man sich damit strafbar mache. „Das ist eine Unklarheit, die man beseitigen sollte“, fordert er.
Wir wünschen uns alle, dass sofort wieder Frieden in Europa ist
Angriff auf die Neutralität?
„Eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien friedensorientierten Handels und der österreichischen Neutralität“ befürchtet hingegen Max Hollweg von der NGO Attac. Als neutrales Land solle sich Österreich lieber der Abrüstung und Investitionen in zivile Sektoren, wie dem Verkehr oder Klimaschutz, widmen. Den Wiederbewaffnungsplan der EU „Readiness 2030“ sieht er grundsätzlich sehr kritisch. „Wenn wir uns die Sprache von Ursula von der Leyen anschauen: Da gibt es ja fast schon Begeisterung dafür, sich auf einen Krieg vorzubereiten.“
Die Gefahr durch Russland sei hochstilisiert. Zudem handle es sich um kein nachhaltiges Wirtschaftsmodell, sondern es lebe nur kurzfristig von staatlichen Aufträgen. Anwalt Mayer sieht das anders. „Wir reden hier von Jahren, wenn nicht Dekaden, in denen sich diese Branche verändern wird.“ Auch Minister Hattmannsdorfer lässt die Kritik nicht auf sich sitzen: „Ich bekenne mich ganz klar zur Neutralität, als Grundfeste unserer Republik.“ Änderungen des Delikts würden nur im „vollsten Einklang“ damit geschehen.
Der Paragraf 320 hat mit der Neutralität aber eigentlich gar nicht so viel zu tun, wie es auf den ersten Blick scheint. Das zeigt allein die Benennung: Trat er mit der Neugestaltung des Strafgesetzbuchs 1975 unter dem Namen „Neutralitätsgefährdung“ in Kraft, wurde er 2002 in „Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte“ umbenannt. Denn Privatpersonen können die Neutralität nicht verletzen, nur ein Staat kann das. Will man die heutige Diskussion also wirklich verstehen, muss man weit zurückgehen – bis ins Jahr 1907. „Seine Majestät, der Kaiser von Österreich“ hat damals das 5. und 13. Haager Abkommen unterzeichnet. Sie regeln im Wesentlichen bis heute, wie sich neutrale Staaten im Kriegsfall zu verhalten haben. Darüber, dass private Unternehmen eines neutralen Staats keine Waffen an Kriegsparteien verkaufen dürfen, steht darin nichts. Es besteht lediglich die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kriegsführenden. Heißt, private Rüstungskonzerne müssten an alle Kriegsteilnehmer gleichermaßen Waffen liefern dürfen.
Standortpflege. Im Juli besuchte Hattmannsdorfer das Werk eines Joint Ventures von Rheinmetall und MAN. Mitten in Wien werden dort Militär-Lkw gefertigt.
© APA-Images, APA, GEORG HOCHMUTHDer erfahrene Völkerrechtler Gerhard Hafner bezeichnet den Paragrafen 320 StGB deswegen als weitgehend „unnötig“. Seit 1967 beschäftigt er sich mit der Neutralität. Er studierte in Paris, Den Haag und Moskau und arbeitete für das Außenministerium und die UN. Mittlerweile ist der 83-Jährige im Ruhestand. Die Bestimmung gehe weit über das hinaus, was das Neutralitätsrecht nach den Haager Übereinkommen tatsächlich fordere, sagt er. Gleichwohl: Der Wunsch nach Änderung sei nun wohl vor allem davon getragen, ein weiteres Spielfeld für wirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen. Jede detaillierte Formulierung sei „natürlich“ eine Einschränkung, sagt er.
So heißt es beispielsweise im Paragrafen, dass Unterstützung einer Partei auch schon bei „unmittelbar drohender Gefahr eines Kriegs oder Konflikts“ unter Strafe stehe. Das Ministerium will nun „klarere Begriffe“ einführen, wann eine Gefahr tatsächlich unmittelbar bevorsteht. „Ich glaube kaum, dass man das normativ ausdrücken kann“, meint der Jurist. Weiters soll zwischen einer Kreditzusage und einem tatsächlich gewährten Kredit unterschieden und genauer erklärt werden, wann ein Kredit einem militärischen Zweck diene. Ebenfalls mehr Klarheit soll es bei der Beitragstäterschaft geben. Damit kappe man die „Kausalkette“ und beschränke die Strafbarkeit auf Handlungen im Inland, heißt es vom Wirtschaftsministerium weiter.
Die Rüstungsindustrie hat ein ökonomisches Interesse daran, dass es keinen Frieden gibt
Noricum einziger Anwendungsfall
Zur Anwendung kam der Paragraf sowieso erst einmal: Als der irakische Diktator Saddam Hussein in den 80ern in den Iran einmarschiert, kommt dem österreichischen Botschafter in Griechenland, Herbert Amry, eines Tages zu Ohren, dass Kanonen aus Österreich heimlich an den Iran verkauft werden. Von Athen aus alarmiert er das Außenministerium in Wien. Das letzte Fernschreiben mit den konkretesten Informationen schickte der 46-Jährige am 11. Juli 1985. Einen Tag später stirbt er offiziell an Herzversagen, seine Leiche wird eingeäschert. Kurz danach enthüllen Journalisten: Kanonen der damals staatlichen Voest-Tochter Noricum werden tatsächlich über Libyen heimlich in den Iran geschleust.
Was dem Fass dann endgültig den Boden ausschlägt: Über Jordanien wurde dasselbe Kriegsgerät auch an den Irak verkauft. Es folgen drei Prozesse, bei denen mehrere Manager der Noricum und der Voest unter anderem nach Paragraf 320 teilweise zu unbedingter Haft verurteilt werden. 1993 müssen sogar Ex-Kanzler Fred Sinowatz, Ex-Innenminister Karl Blecha und Ex-Außenminister Leopold Gratz auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie werden vom Vorwurf des Beitrags zur Neutralitätsgefährdung allerdings freigesprochen. 1991 landete der Paragraf im Zuge des ersten Prozesses vor dem Verfassungsgerichtshof. Der kam zu einem klaren Ergebnis: „§ 320 StGB schränkt die Strafbarkeit auf klare und eindeutige Sachverhalte ein, um die der Normadressat tatsächlich weiß.“
1993. Die ehemalige SPÖ-Führungsriege bestehend aus Fred Sinowatz, Karl Blecha und Leopold Gratz war unter anderem nach § 320 StGB angeklagt. Ex-Innenminister Blecha wurde wegen Urkundenunterdrückung und Beweisfälschung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
© KURIER, APA-Images, Schaffer Hans PeterJustizministerium winkt ab
„Was der 320er höchstens verursacht hat, ist eine Angst vor ihm“, resümiert Völkerrechtler Hafner. „Der Paragraf ist in der Praxis weitgehend totes Recht“, sagt auch NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Hofer. Die subjektive Tatseite – also der Vorsatz – lasse sich kaum jemals beweisen. Wenn dieser „praktisch wirkungslose“ Straftatbestand dennoch Bürgschaften oder Bankgeschäfte erschwert, sei es sinnvoll, nötige Anpassungen vorzunehmen.
Im SPÖ-geführten Justizministerium zieht man ganz andere Schlüsse: Die Zahl der Verfahren und Verurteilungen zeige, dass die geltende Rechtslage einem wirtschaftlichen Engagement und Finanzierungen im Verteidigungsbereich nicht entgegenstehe. In der Koalition besteht also noch Gesprächsbedarf. Aber tatsächlich werden sowieso fleißig österreichische Rüstungsgüter in die Welt verkauft, 2024 beispielsweise auch nach Israel. Strafrechtliche Konsequenzen hat dabei wohl keiner ernsthaft befürchtet.
Chancen für Autozulieferer
Und österreichische Unternehmen profitieren jetzt schon: Mit zehn bis 15 Prozent Wachstum im Verteidigungssegment rechnet beispielsweise der Metallverarbeiter Pankl in den kommenden Jahren. Die Maschinenfabrik Liezen (ehemals Noricum) zog 2025 einen Auftrag im zweistelligen Millionenbereich für die Fertigung von Teilen für den deutschen Panzer „Leopard 2“ an Land.
Mehr vom Rüstungskuchen sollen auch die gebeutelten Autozulieferer haben. Die TU Wien Academy bietet ab Herbst sogar ein Programm für Unternehmer aus dem Sektor an, in dem erklärt wird, wie man umsatteln kann. „Wer jetzt nicht zumindest prüft, ob dieser Markt für das eigene Unternehmen relevant ist, läuft Gefahr, eine strukturelle Chance zu verpassen“, sagt Catherina Purrucker von der Academy. Ein Vorteil: Die Unternehmen bringen nützliches Know-how mit.
Der Markt folgt allerdings einer ganz eigenen Logik und staatliche Aufträge bringen zwar einerseits Planungssicherheit, andererseits aber auch langwierige Prozesse mit sich. Daher brauche es gute Planung, betont Purrucker. Die Branche will sich selbst dazu nicht äußern. Anfragen an mehrere Unternehmen blieben unbeantwortet. Bereits im Juli hatten sich Vertreter der Industrie und Banken zu einem Round Table in der Wirtschaftskammer eingefunden, um unter anderem den Paragrafen 320 zu diskutieren. Wer genau daran teilnahm, möchte die WKO nicht mitteilen.
Geld noch nicht angekommen
Es gibt aber noch ganz andere Probleme: Viele Aufträge aus der EU würden wohl in die USA gehen, erklärt der Kapitalmarkt-Forscher der Raiffeisenbank, Jörg Bayer. „Den volkswirtschaftlichen Multiplikator haben wir hier noch nicht gesehen“, sagt er. Und die riesigen Auftragsvolumina haben auch Nachteile. Bewirbt man sich für ein solches Vorhaben, muss man bereits die Produktionskapazitäten schaffen, geht also gewissermaßen in Vorkasse. Beispielsweise buhlte Rheinmetall um einen Auftrag der deutschen Marine, dieser ging dann aber ebenfalls an den bereits erwähnten Kieler Schiffbauer TKMS.
Den Hattmannsdorfer-Vorstoß begrüßt Bayer, hatte doch die RBI bereits im Vorfeld dafür geworben. Damit würde es einen fairen Spielplatz auch für Österreich bei internationalen Ausschreibungen geben: „Derzeit sind wir gegen fast jeden anderen europäischen Partner benachteiligt“, moniert er. Eine langfristige Lösung beispielsweise für Autozulieferer sei die Verteidigungsbranche aber nicht: „Es kann wahrscheinlich den dämpfenden volkswirtschaftlichen Effekt abfedern, aber die riesengroße Wachstumsfantasie für diese Unternehmen haben wir nicht.“
2 Milliarden Euro
Im Jahr 2024 genehmigten Österreichs Behörden laut dem COARM-Bericht der EU Militärexporte in diesem Umfang
Kein Waffenexportbericht?
Aufholbedarf hat die Regierung bei der Transparenz: Anders als beispielsweise in Deutschland gibt es hierzulande keinen jährlichen öffentlichen Bericht über Rüstungsexporte. Bürgerinnen und Bürger müssen sich behelfen und in EU-Statistiken blicken, um herauszufinden, wohin welche Waffen verkauft wurden. 2023 erklärte Innenminister Karner das damit, dass die Daten erst im Vergleich mit anderen EU-Staaten einen Mehrwert gewinnen würden. Auf Bestreben der SPÖ wurde ein solcher Bericht inzwischen im Regierungsprogramm festgehalten. Letztes Jahr blieb er allerdings aus. Und heuer?
Zuständig für Ausfuhrgenehmigungen sind Innen- und Wirtschaftsministerium. Karners Haus sagt gegenüber News: Die Exportkontrolle betreffe vor allem das Wirtschaftsministerium. Die Frage könne deswegen nicht abschließend geklärt werden. Das Wirtschaftsministerium spielt den Ball zurück: Das Regierungsprogramm beziehe sich ausschließlich auf Exporte nach dem Kriegsmaterialgesetz. Deshalb sei allein das Innenministerium für die Umsetzung zuständig. Diese Frage bleibt also vorerst offen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 36/2026 erschienen.
