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Rechnungshof bemängelt Zahlungen von Ministerien an Parteien

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Der Rechnungshof hat Zahlungen an Parteien durchleuchtet
©APA, Roland Schlager, Themenbild
Der Rechnungshof hat auf Antrag der FPÖ Leistungen der Ministerien der zwischen 2020 und 2025 regierenden türkis-grünen Regierung an politische Parteien und diesen nahestehende Personen durchleuchtet. 32 von 43 geprüften Fällen von Zahlungen waren gleich in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Prüfbericht. Rückschlüsse auf eine systematische Bevorzugung einer Partei stellten die Prüfer aber nicht fest.

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Jedoch zeigten sich Vorteile für einzelnen Parteien nahestehende Personen. Insgesamt identifizierte der Rechnungshof zwischen 2020 bis Juli 2024 ein Volumen von 5,11 Mio. Euro an Zahlungen der Ministerien an Parteien und aus Erträgen aus Rechtsgeschäften mit Parteien. Überprüft wurden im Detail 43 Fälle bzw. 2,68 Mio. Euro. Lediglich elf davon waren ausreichend dokumentiert und daher für den Rechnungshof nachvollziehbar. Mit sechs die meisten der als mangelhaft eingestuften Gebarungsfälle betrafen das ÖVP-geführte Landwirtschaftsministerium, wobei jeweils die ÖVP profitierte, je fünf Fälle das damals ebenfalls ÖVP geführte Bildungsministerium sowie das Grüne Justizministerium, Profiteure waren dabei neben ÖVP und Grünen auch NEOS und SPÖ.

Bemängelt wird etwa vom Rechnungshof, dass der Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit einem Verlag im direkten Weg und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen über 130.000 Euro für Medienschaltungen vereinbarte. Ein anderer Fall betrifft das Bildungsministerium, das dem ehemaligen NEOS-Chef Matthias Strolz Beratungsleistungen "weit über dem marktüblichen Tagsatz" vergütete. Für eine Arbeitsleistung von 25 Tagen flossen 130.000 Euro. Beauftragt wurde Strolz - ebenfalls ohne Vergleichsangebote und Preisauskünfte - auch vom ebenfalls ÖVP-geführten Innenministerium sowie vom damals Grünen Beamtenministerium.

Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass das Justizministerium die Leitung des "Jailshop" in Direktvergabe beauftragte, auch nach dem 2019 erfolgten Beschluss diesen dauerhaft weiterzuführen. Geleitet wurde der Webshop, in dem von Strafgefangenen hergestellte Produkte verkauft werden, von Ende 2017 bis April 2024 von einem Grünen Bundesrat. Vom Justizministerium erhielt er dafür bis April 2024 rund 166.000 Euro. Bemängelt wird außerdem die Beauftragung einer Social-Media-Agentur durch das ab 2020 von Alma Zadic (Grüne) geleitete Justizministerium. Zu Gesamtkosten von 49.800 Euro wurde ein Social-Media-Konzept erstellt, das auch Zadic als Privatperson betraf.

Kritik gibt es auch am ÖVP-geführten Bundeskanzleramt, das seine Räumlichkeiten von Anfang 2019 bis Ende 2024 der ÖVP regelmäßig zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken überließ. Dafür erstattete die Partei zwar insgesamt rund 37.000 Euro, jedoch seien Räumlichkeiten ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als solchem vorbehalten, moniert der Rechnungshof.

Thema des Berichts ist auch die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch Bedienstete der Kabinette, die der Rechnungshof bereits in der Vergangenheit kritisiert hatte. Zwischen 2020 und Juli 2024 fielen dafür insgesamt 1,62 Mio. Euro an Personalaufwand an. Trotz des 2025 geänderten Parteiengesetzes, wodurch diese Aufwendungen nicht mehr als unzulässige Parteispenden gelten, sieht der Rechnungshof darin weiter eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.

In Bezug auf die ebenfalls untersuchte Praxis, dass Ministerien Abgeordnete bei der Erstellung von parlamentarischen Anträgen unterstützen, meint der Rechnungshof, dies sei zwar grundsätzlich zweckmäßig, spricht sich aber für einheitliche Vorgaben aus, um die Transparenz der Zusammenarbeit zu erhöhen. Bei den Freistellungen für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats stellten die Prüfer ebenfalls teilweise Mängel fest, etwa unterblieben Bezugskürzungen oder die Auseinandersetzung mit potenziellen Interessenskonflikten.

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